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Reiserücktritt: Wann mit Stornierungskosten zu rechnen und wann der Reiserücktritt kostenlos ist

24.08.22 06:39 Uhr

Reiserücktritt: Wann mit Stornierungskosten zu rechnen und wann der Reiserücktritt kostenlos ist | finanzen.net

Ein Reiserücktritt läuft nicht immer ohne Kosten ab, oftmals verlangt der Reisveranstalter Stornierungsgebühren. Wann diese fällig werden und wann kostenlos von einer Reise zurückgetreten werden kann.

Warum muss ich Stornierungskosten bezahlen?

Tritt ein Reisender von einer Buchung zurück, kann es passieren, dass er Stornokosten bezahlen muss. Stornierungskosten können auch als eine Entschädigung für den Reiseveranstalter gesehen werden. Der Reiseveranstalter hat einen Anspruch auf Entschädigung, da mit der Reisebuchung ein rechtswirksamer Vertrag abgeschlossen wurde, der mit Leistungen verbunden ist. Tritt eine Person später von der gebuchten Reise zurück, muss er den Veranstalter entschädigen, da er seinen vertraglich festgelegten Pflichten nicht nachkommt. Der Veranstalter sollte immer schnellstmöglich für das Absagen der Reise kontaktiert werden. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, informiert den Veranstalter in Schriftform.

Die Höhe der Stornogebühren richtet sich dabei nach den entstandenden Kosten des Reiseveranstalters. Aber nicht in jedem Fall muss der Urlauber bei einem Reiserücktritt Stornokosten bezahlen, dafür gibt es Richtlinien. Es wird zwischen offiziellen und persönlichen Gründen unterschieden.

In diesen Fällen fallen Stornokosten an

Stornierungskosten werden in der Regel bei persönlichen Gründen für den Reiserücktritt fällig. Darunter fallen krankheitsbedingte Rücktritte, Unfälle, Trennungen vom Reisepartner, der Tod eines Familienmitglieds, Impfunverträglichkeiten und Schwangerschaftskomplikationen.

Hier müssen Sie für einen Reiserücktritt nichts bezahlen

Allerdings gibt es auch verschiedene Szenarien, bei denen keine Stornogebühren anfallen. Außerdem gibt es Möglichkeiten, das Bezahlen der Stornogebühren zu umgehen. Prinzipiell können Reiseveranstalter keine Stornogebühren verlangen, wenn für das Absagen der Reise offizielle Gründe vorliegen. Offizielle Gründe sind akute Reisewarnungen, Kriegsausbrüche, Seuchen und Naturkatastrophen wie Erdbeben oder ein Hurrikans. Des Weiteren können Reisende kostenlos von der geplanten Reise zurücktreten, wenn ungeplanter Mehraufwand auf der Reise entsteht, der nicht ihr eigenes Verschulden ist. Zum Mehraufwand gehören zum Beispiel Mehrkosten von über 50 Prozent, wenn der Reisepreis steigt. Oder aber Änderungen der Reise wie längere Flugzeiten, veränderte Reiserouten und Änderungen der Unterkunft, die nicht im Sinne des Urlaubers sind. In diesen Fällen können Reisende die Reise absagen, der Reiserücktritt verläuft ohne Stornierungskosten.

Liegen für den Reiserücktritt keine offiziellen, sondern persönliche Gründe vor, hat der Urlauber noch zwei andere Möglichkeiten, die Stornokosten zu umgehen. Reisende haben die Möglichkeit, bei verschiedenen Anbietern eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die Dauer und der Umfang Versicherung ist jedem selbst überlassen. So gibt es Reiserücktrittsversicherungen, bei denen der Reisende für persönliche bedingte Reiserücktritte voll abgesichert ist und im eintretenden Fall keine Stornogebühren bezahlen muss. Andere, meist preiswertere Varianten, sind Teilreiserücktrittsversicherungen, bei denen Reisende bei einem Rücktritt aus persönlichen Gründen nicht den vollen Betrag der Stornogebühren bezahlen müssen, sondern nur einen Eigenanteil.

Letztlich ist es in den allermeisten Situationen auch möglich, eine Ersatzperson zu ernennen und die Reise auf diese Person umbuchen zu lassen. Findet sich eine Person, die stattdessen die Reise antreten möchte, fallen nur Umbuchungskosten und keine Stornogebühren an.

Redaktion finanzen.net

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