Kontrollblick

Selbstbedienungskassen: Wie Supermärkte ihre Kunden überwachen

03.09.25 20:54 Uhr

Überwachung an SB-Kassen: Was Supermärkte über Kunden wissen | finanzen.net

Selbstbedienungskassen gelten als modernes, effizientes Mittel zur Optimierung des Einzelhandels. Sie ermöglichen kürzere Wartezeiten und entlasten das Personal. Doch gleichzeitig etablieren sich neue Formen der Überwachung, die teils unbemerkt ablaufen.

Ein fester Bestandteil im Einzelhandel

Selbstbedienungskassen sind längst keine Seltenheit mehr. Inzwischen sind sie in über 6.000 Filialen deutscher Supermärkte im Einsatz. Die Gesamtanzahl liegt laut einem Bericht der Tagesschau bereits bei über 20.000 Geräten. Der Trend zur Automatisierung ist ungebrochen. Für Handelsketten bedeutet der Einsatz dieser Systeme geringere Personalkosten und eine effizientere Abwicklung an stark frequentierten Kassenbereichen. Diese Entwicklung geht jedoch mit einer neuen Herausforderung einher: der Absicherung gegen zunehmende Diebstähle.

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Hohes Diebstahlrisiko an SB-Kassen

Laut dem Handelsforschungsinstitut EHI werden an Selbstbedienungskassen bis zu 30 Prozent mehr Diebstähle verzeichnet als an herkömmlich bedienten Kassen. Der Schaden durch Inventurdifferenzen im deutschen Einzelhandel beläuft sich demnach auf knapp drei Milliarden Euro pro Jahr. Einblicke in die Überwachungspraxis an Selbstbedienungskassen liefert ein Video des YouTubers Felix Michels, bekannt als "Tomatolix". In einer Edeka-Filiale in Bayern spricht er mit einem dort tätigen Ladendetektiv, der berichtet, dass es beinahe täglich zu versuchtem Diebstahl an den SB-Kassen komme. Dabei würden Artikel gezielt nicht oder falsch gescannt.

Technologische Überwachung durch KI-Systeme

Zur Diebstahlprävention setzen viele Handelsunternehmen inzwischen auf technologische Lösungen. Laut einem Bericht von CHIP.de kommen dabei moderne Kamerasysteme und Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Die Software ist in der Lage, Verhaltensmuster zu analysieren und Unregelmäßigkeiten beim Scanvorgang zu erkennen. Wird beispielsweise ein Produkt lediglich vor den Scanner gehalten, ohne es tatsächlich zu scannen, registriert das System die Anomalie und kann diskret einen Alarm auslösen. In der Praxis bedeutet dies, dass potenzielle Diebstähle in Echtzeit erkannt und gemeldet werden, ohne dass es zunächst zu einer direkten Konfrontation kommt.

Datenschutzrechtliche Bedenken

Die Nutzung von Überwachungstechnologien an SB-Kassen ist datenschutzrechtlich umstritten. Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, ist vielen Konsumentinnen und Konsumenten nicht bewusst, dass ihr Verhalten aufgezeichnet und durch Algorithmen analysiert wird. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass Videoüberwachung nur dann zulässig ist, wenn sie für die Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist - beispielsweise zur Verhinderung von Diebstahl. Jedoch muss eine solche Maßnahme transparent kommuniziert werden.

Redaktion finanzen.net

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