Keine Kameras erlaubt

Vorsicht Strafen: An diesen Orten ist das Fotografieren im Urlaub verboten

24.06.24 06:39 Uhr

Verbotene Schnappschüsse: Diese Touristen-Hotspots verbieten Urlaubsfotos | finanzen.net

Wenn man im Urlaub besondere Orte besucht, möchte man eigentlich schöne Erinnerungsfotos schießen. Diese kann man später Familie und Freunden zeigen, oder für sich selbst aufbewahren, um an den Ausflug zurück zu denken. An manchen Urlaubsorten ist das Fotografieren allerdings verboten oder sogar mit Strafen belegt, sodass Reisende lieber ihre Kameras in der Tasche lassen sollten.

Die Sixtinische Kapelle in Vatikanstadt

Mit etlichen geschichtsträchtigen Sehenswürdigkeiten und einer unfassbaren Anzahl an Kirchen kann Rom inklusive der Vatikanstadt Touristen wie ein riesiges Freilichtmuseum wirken. An den meisten Orten dürfen so viele Fotos geschossen werden wie es einem gefällt. Eine Ausnahme hiervon bildet jedoch das Innere der Sixtinischen Kapelle. In ihr versammeln sich nicht nur die Kardinäle für die Durchführung des Konklaves, sondern es befinden sich dort auch einige der berühmtesten Gemälde der Welt. Hierzu zählt vor allem das legendäre Deckenfresko von Michelangelo. Besucherinnen und Besucher würden deshalb wohl nur zu gern Fotos von diesem einmaligen Ort schießen, was allerdings strengstens untersagt ist. Schilder und Wachpersonal weisen an vielen Stellen auf dieses Verbot hin. Sollte man trotzdem Bilder machen, riskiert man aus den Räumlichkeiten des Vatikans verwiesen zu werden. Man sollte außerdem nicht davon ausgehen, die Fotos danach noch behalten zu dürfen.

Der Taj Mahal in Agra, Indien

Der Taj Mahal ist eines der neuen sieben Weltwunder und zählt zum UNESCO-Weltkulturerbe. Das pompöse Mausoleum ist eines der meistbesuchten Sehenswürdigkeiten Indiens und ein beliebtes Motiv für einen schönen Schnappschuss. Von außen ist dies alles auch kein Problem. Wer sich selbst mit dem Gebäude und den wunderschönen Gärten ablichten möchte, kann das frei tun. Im Inneren der Grabstätte gelten allerdings andere Regeln. Laut der Website Reisereporter sollten Touristen dabei nicht nur ihre Kameras in den Taschen lassen, sondern auch ihre Hände. Denn neben dem Foto-Verbot, ist es außerdem untersagt die Wände zu berühren.

Das Tal der Könige nahe Luxor in Ägypten

Von der einen Grabstätte geht es nun direkt zur nächsten. Im Tal der Könige in Ägypten befinden sich die Gräber der Pharaonen. Diese letzte Ruhestätte der Herrscher einer längst vergangenen Zeit, gibt Einblicke, wie beeindruckend die Hochkultur der damaligen Ägypter war. Allerdings gilt auch hier, dass man den Besuch als besonderes Erlebnis genießen und keine Fotos machen sollte. Laut Urlaubsguru schadet das Fotografieren mit Blitzlicht nämlich den sehr gut erhaltenen Wandbemalungen. Trotz dieses sehr sinnvollen Verbots, gibt es dennoch etliche Bilder aus dem Inneren der Grabanlage, da anders als in der Sixtinischen Kapelle weniger auf die Einhaltung des Regel bestanden werden soll.

Rekonstruktion des Bernsteinzimmers in St. Petersburg, Russland

Aus ähnlichen Gründen wie beim Tal der Könige ist auch in der Rekonstruktion des weltberühmten Bernsteinzimmers das Fotografieren verboten. Nach Angaben von Reisereporter könnte das Blitzlicht den Bernstein auf Dauer trüben. Das Schießen von Fotos ohne Blitz würden indes den Andrang unnötig stauen. Eine kleine Ausnahme des Verbots soll es allerdings geben. Zwischen Ende Mai und Mitte Juli dürfen Besucherinnen und Besucher während der sogenannten "Weißen Nächten" Bilder machen, wenn sie beispielsweise das Fotografieren im Bernsteinzimmer zu ihrer teuren Kreuzfahrt gebucht haben.

Mausoleen in Peking und Moskau

Die Mausoleen in Peking und Moskau sind die letzten Grabstätten dieser Liste, in denen das Fotografieren verboten ist. Im Mao-Mausoleum auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking ist der 1976 verstorbene erste Staatspräsident der Volksrepublik China, Mao Zedong, aufgebahrt. Im Lenin-Mausoleum auf dem Roten Platz in Moskau liegt wiederum der 1924 verstorbene kommunistische Revolutionsführer und Begründer der Sowjetunion, Wladimir Iljitsch Lenin, einsehbar in einem gläsernen Sarg. Beide Männer gelten als schillernde Persönlichkeiten ihrer Nationen, weshalb deren Leichname noch bis heute konserviert und aufgebahrt werden. Ein Fotografieren ist allein aus Gründen des Respekts verboten, weshalb man es auch tunlichst unterlassen sollte.

Die Geheimnisse der Vereinigten Arabischen Emirate

Unter den "Geheimnissen der Vereinigten Arabischen Emirate" zählt die Website Urlaubsguru verschiedene Gebäude auf, die Touristen lieber nicht fotografieren sollten, es sei denn, sie möchten in einem Gefängnis landen. Zu diesen Gebäuden sollen weniger öffentliche Bauwerke wie Moscheen gehören, sondern vielmehr die privaten Residenzen der Herrscher oder der Militärs. In Abu Dhabi sei es zum Beispiel der Presidential Palace, der unter keinen Umständen fotografiert werden darf. In Katar sollte hingegen lieber davon abgesehen werden die Industriegebiete oder militärischen Einrichtungen abzulichten und in Dubai seien es eigentlich die Flughäfen und Häfen, die mit einem Fotografierverbot versehen sind. Während in Dubai die Verbote zunehmend gelockert werden, sollen in anderen Emiraten immer noch von Zeit zu Zeit ahnungslose Fotografen verhaftet werden.

Rotlichtbezirk in Amsterdam, Niederlande

Im krassen Kontrast zu den bisherigen Orten steht der Rotlichtbezirk in Amsterdam. Doch auch hier gilt ein Verbot für das Schießen von Fotos. Die Straßen an sich dürfen gerne geknipst werden, jedoch ist es im Rotlichtviertel untersagt die Frauen in den Schaufenstern zu fotografieren. Kameras sollen auf den Straßen sogar die Einhaltung dieser Regel überwachen.

Eiffelturm in Paris, Frankreich

Zu guter Letzt geht es noch nach Paris zum berühmten Eiffelturm, den bestimmt schon etliche Touristen unbekümmert fotografiert haben. Doch zur Überraschung vieler und als kleiner "Fun Fact", gibt es auch hier ein Verbot. Dieses betrifft allerdings nicht den Eiffelturm an sich. Das Wahrzeichen von Paris darf so oft fotografiert werden, bis der Auslöser glüht. Anders sieht es jedoch für die Lichtinstallationen aus, die am Eiffelturm angebracht sind. Die einzigartige und schön anzusehende Beleuchtung, die die Sehenswürdigkeit bei Dunkelheit erstrahlen lässt, ist urheberrechtlich geschützt. Hierdurch dürfen Fotos davon zwar immer noch für den privaten Gebrauch gemacht, allerdings nicht verbreitet werden. Streng genommen ist es Personen also nicht erlaubt, Bilder des leuchtenden Eiffelturms in sozialen Netzwerken wie Instagram ohne Lizenz zu posten. Wer es dennoch macht, kann eine Unterlassungsklage bekommen. Ob es dazu aber angesichts der schier unendlichen Flut an Bildern tatsächlich kommt, ist fraglich.

Nicolas Flohr / Redaktion finanzen.net

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