Karriere-Tipp

Bewerbungsverfahren - wenn das Unternehmen nicht antwortet

11.02.24 21:28 Uhr

Bewerbungsverfahren - wenn das Unternehmen nicht antwortet | finanzen.net

Die Jobsuche ist nicht selten ein anstrengendes und langwieriges Verfahren: Umso nervenaufreibender, wenn Unternehmen, bei denen man sich beworben hat, nichts von sich hören lassen. Welche Wartezeiten sind üblich, ab wann darf man nachhaken - und worauf gilt es zu achten?

"Ghosting" im Job hat in den vergangenen Jahren zugenommen - das erklärt Emine Yilmaz, Vice President bei der Personalberatungsfirma Robert Half gegenüber BusinessInsider. Mit Ghosting ist das (plötzliche) ignorieren von Personen, in diesem Fall Arbeitnehmer, gemeint. Während des Bewerbungsprozesses kann das bedeuten, dass Unternehmen nach einem Vorstellungsgespräch nichts mehr von sich hören lassen oder sogar von Anfang an nach Eingang der Bewerbung Funkstille herrscht. Wie geht man damit am besten um?

Expertin: "So ein Verhalten ist nicht zu rechtfertigen."

Tech-Recruiterin Katrin Kikolova von ABOUT YOU wird zu dieser Frage von t3n wie folgt zitiert: "Es ist absolut in Ordnung, sich nach einer angemessenen Zeit nach seiner Bewerbung zu erkundigen." Denn, so Yilmaz gegenüber BusinessInsider: "So ein Verhalten [der Firmen] ist nicht zu rechtfertigen. Die Mühe [der Bewerber] nicht einmal mit einer Antwort zu belohnen, zeugt von geringer Wertschätzung." Immerhin fragt man sich, warum es keine Antwort gibt und was man vielleicht falsch gemacht hat. Außerdem hat man vielleicht mehrere Bewerbungsprozesse gleichzeitig am Laufen und muss diese miteinander abstimmen, verliert also vielleicht Möglichkeiten, wenn sich ein Unternehmen nicht meldet.

Dabei bleiben Rückmeldungen meist nicht absichtlich aus, sondern werden vergessen oder gehen in schlecht organisierten Personalabteilungen unter, so Yilmaz. Da dies jedoch keine Rechtfertigung für die fehlende Wertschätzung ist, sei es nur richtig, nachzuhaken.

"Hartnäckigkeit und Empathie" sind der Weg zum Erfolg bei der Kommunikation mit den Unternehmen

Bei der Frage, ab wann genau man nachhaken darf, scheiden sich die Geister: Kikolova findet, dass ein erstes Nachhaken zwei Wochen nach Eingang der Bewerbung angebracht ist und bereits eine Woche nach einem Bewerbungsgespräch, sollte dieses bereits stattgefunden haben. Eine Zeitspanne von mindestens zwei Wochen nach Bewerbungseingang hält auch Yilmaz für sinnvoll - das Jobportal StepStone empfiehlt zu Beginn des Bewerbungsprozesses noch eine fünfwöchige und nach einem Bewerbungsgespräch eine zweiwöchige Wartezeit. Alle Experten raten in jedem Fall dazu, trotz der fehlenden Wertschätzung immer freundlich und entgegenkommend zu sein, aber auf keinen Fall ungeduldig zu werden und die Unternehmen unter Druck zu setzen. Karrieresprung.de empfiehlt eine "Mischung aus Hartnäckigkeit und Empathie".

Als Kommunikationsmedium empfiehlt StepStone das Telefon, sofern bereits ein persönliches Bewerbungsgespräch stattgefunden hat und den Kontakt per Mail, wenn bislang lediglich die Bewerbung eingereicht wurde. Andere Kanäle seien unangebracht und sollten dem Jobportal zufolge unbedingt vermieden werden.

Keine Rückmeldung - zunächst den Fehler bei sich suchen

Vor dem Versenden einer solchen Nachfrage sollte man allerdings den Experten zufolge unbedingt überprüfen, ob der Fehler nicht bei einem selbst liegt. So werden unvollständige Online-Bewerbungen laut StepStone nicht selten automatisch vom Computer aussortiert und erreichen das Unternehmen gar nicht erst. Andere Gründe, aus denen Bewerber möglicherweise nicht geantwortet wird, könnten sein, dass die Frist bereits abgelaufen war oder sich beispielsweise in der Mail-Adresse des Empfängers ein Buchstabendreher eingeschlichen hat. Auch möglich - jedoch nicht der Fehler der Bewerber: "Unternehmen inserieren, um wirtschaftliche Stärke zu zeigen, auch gegenüber Geldgebern und der Bank, nach dem Motto: Wir expandieren, uns geht es gut […] Dazu gehört auch, dass man die Konkurrenz verunsichern oder ein bisschen ärgern möchte, wie wunderbar doch die Geschäfte laufen", so Karriereberater Jürgen Hesse im Interview mit t3n.

Wenig wertschätzende Kommunikation als Warnsignal für Bewerber

Die einzige Option, wenn sich das Unternehmen auch nach einer Nachfrage nicht meldet, ist damit abzuschließen und sich woanders weiter zu bewerben. Karrierebibel.de muntert betroffene Bewerber damit auf, dass sie vielleicht sowieso nicht mit einem derart wenig wertschätzenden Unternehmen hätten arbeiten wollen und der Bewerbungsprozess als gutes Warnsignal betrachtet werden könne. Die verschiedenen Experten erklären in den Medien, dass es auch in Ordnung sei, in so einem Falle eine (schlechte) Bewertung auf der Website oder dem LinkedIn-Profil der Firma zu hinterlassen.

Redaktion finanzen.net

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