Impfpass verschollen: Was tun, wenn der gelbe Impfausweis verloren geht

Als die Corona-Impfungen in Deutschland auf Hochtouren liefen, bemerkten viele Menschen, dass ihr gelber Impfausweis fehlt. Das sind die wichtigsten Schritte, die unternommen werden sollten, wenn der eigene Impfpass abhanden kommt.
Immer mehr Menschen in Deutschland sind vollständig geimpft
Auch in Deutschland schreiten die Impfungen gegen das Coronavirus weiter voran. Doch gibt es immer noch einige Menschen, die auf ihre Impfungen gegen das Virus warten - steht diese dann an, bekommen viele Panik: Das kleine gelbe Heftchen, in dem die bisher erhaltenen Impfungen dokumentiert sind, fehlt. Doch keine Sorge: Auch wer seinen Impfpass bis zur Impfung nicht mehr findet, kann geimpft werden.
Corona-Impfung trotz fehlendem Impfpass?
Wer seinen gelben Impfpass verloren hat, muss sich also zumindest um eines keine Gedanken machen: Denn grundsätzlich ist die Impfung gegen das Coronavirus auch möglich, wenn das gelbe Heft nicht mehr auftaucht. In der Regel erhält man nach einer erfolgreichen Impfung nämlich eine Bescheinigung vom Impfzentrum oder der Arztpraxis, welche die Impfung offiziell bestätigt. Erforderlich sind hierfür lediglich ein Impftermin sowie ein gültiger Personalausweis und die Krankenkassenkarte. Weiterhin können Geimpfte auf ein Formular im Internet zugreifen, das ebenfalls über die durchgeführte Impfung informiert.
Wo bekommt man einen neuen Impfpass her?
Bleibt der Impfpass allerdings auch weiterhin verschollen, sollte man sich schnellstmöglich um einen Neuen kümmern, denn die Führung eines Impfausweises wird von Ärzten und Experten nach wie vor dringend empfohlen. Das gelbe Heftchen erlaubt es den Patienten nicht nur, ihre eigenen Impfungen im Blick zu behalten, sondern auch zu kontrollieren, welche Impfungen demnächst wieder aufgefrischt werden müssen. Einen neuen Pass kann man sich entweder von seinem Hausarzt geben lassen oder von einer Apotheke, die den leeren Impfpass allerdings nur ausstellen und nicht befüllen darf.
Informationen über frühere Impfungen einholen
Doch wie kann man herausfinden, gegen welche Krankheiten man in der Vergangenheit geimpft wurde? Grundsätzlich besteht für alle Ärzte in Deutschland nach Paragraph 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Pflicht, allgemeinmedizinische Unterlagen von Patienten für mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Entsprechende Daten kann man also vom aktuellen Hausarzt oder früheren Ärzten problemlos einholen und in den neuen Impfpass nachtragen lassen. Das Problem: Wichtige Impfungen können länger zurück liegen, über diese gibt es also unter Umständen keine Informationen mehr.
Nicht dokumentierte Impfungen nachholen
Liegen keine Daten über die Impfungen von der Zeit vor der Zehnjahresfrist vor, gibt es nach Klaus Lorenzen, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Sächsischen Hausärzteverbandes, nur eine Möglichkeit, einen vollständigen Schutz zu gewährleisten: "Wenn ich keine Unterlagen habe und sie sich auch nicht mehr auftreiben lassen, müsste ich dann eigentlich noch einmal eine Grundimmunisierung machen", meint der Allgemeinmediziner nach Berichten von ntv.
Dr. Britta Reckendrees, Impf-Expertin bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), sieht das ähnlich: "Was nicht dokumentiert ist, sollte als nicht durchgeführt gedeutet werden", betont sie der Apotheken-Umschau zufolge.
Auch die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut teilt die Ansicht der Experten: "Nur dokumentierte Impfungen gelten als durchgeführt", heißt es in den Impfempfehlungen der STIKO. Daher sollten Impfungen, über die keine Informationen vorliegen, wenn möglich nachgeholt werden, um eine "komplette Grundimmunisierung" des Patienten ohne Impfdokumentation zu gewährleisten - auch, wenn dafür "eine nicht auszuschließende mögliche "Überimpfung" mit einem ggf. etwas erhöhten Risiko für lokale Nebenwirkungen" in Kauf genommen wird. Denn nur so könne man der Impfkommission zufolge Sicherheit über einen zuverlässigen Impfschutz einer Person haben.
Elektronischer Impfausweis ab 2022
Um zukünftige Verluste von Patienteninformationen zu verhindern, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine digitale Alternative für die analogen Patientenakten eingeführt: Seit dem 1. Januar 2021 haben alle gesetzlich Versicherten nach dem neu eingeführten Patientendaten-Schutz-Gesetz die Möglichkeit, eine elektronische Patientenakte (ePA) zu erhalten, die medizinische Informationen und Befunde des Patienten speichert. Bis spätestens 2022 sollen Krankenversicherte auch ihre Impfdaten in dem elektronischen System hinterlegen können, um zu verhindern, dass diese in Zukunft noch einmal verloren gehen. Bis jetzt ist das allerdings nicht möglich, berichtet Lorenzen: Der virtuelle Impfausweis befindet sich "bedauerlicherweise noch in den Kinderschuhen", meint der Experte gegenüber ntv.
Digitaler Impfnachweis startet
Anders sieht es da allerdings im Hinblick auf die Impfungen gegen das Coronavirus aus. Vor einiger Zeit haben die 27 EU-Staaten beschlossen, einen europaweit anerkannten, digitalen Corona-Impfnachweis einzuführen. Das digitale Zertifikat kann seit dem 14. Juni 2021 in den meisten Apotheken und Arztpraxen erhalten werden und bietet Geimpften eine zusätzliche Möglichkeit, ihre Corona-Impfung zu dokumentieren und nachzuweisen. "Mit diesem digitalen Zertifikat wollen wir unseren Mitgliedstaaten helfen, verantwortungsvoll und sicher die Freizügigkeit wiederherzustellen", erklärt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Dafür können Geimpfte aus zwei Alternativen wählen: So können Bundesbürger ihren Impfzeitpunkt und Impfstoff entweder in der vom Robert Koch-Institut entwickelten App "CovPass" abspeichern oder direkt in die Corona-Warn-App der Bundesregierung laden.
Pauline Breitner / Redaktion finanzen.net
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