Für diese Kosten muss der Arbeitgeber beim Arbeiten im Homeoffice aufkommen
Seit dem Frühjahr 2020 mussten viele Arbeitnehmer wegen der Corona-Pandemie immer wieder von zuhause aus arbeiten. Beim Arbeiten im Homeoffice fallen jedoch einige Kosten an, für die der Arbeitgeber aufkommen muss.
Muss der Arbeitgeber der Arbeit aus dem Homeoffice zustimmen?
Wie die Rechtsschutzversicherung ALLRECHT erklärt, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, das Arbeiten aus dem Homeoffice zu genehmigen. Den Arbeitsort der Mitarbeiter zu bestimmten, ist das Recht des Arbeitgebers. Ist jedoch im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung eine andere Regelung bestimmt, kann der Arbeitnehmer auf das Arbeiten im Homeoffice bestehen. Andererseits darf der Arbeitgeber das Arbeiten aus dem Homeoffice auch nicht ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers bestimmen. "Das Direktionsrecht endet vor der Wohnungstür des Beschäftigten", erklärt ALLRECHT.
Welche Kosten der Arbeitgeber für das Arbeiten im Homeoffice übernehmen muss
Kommen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch zu dem Schluss, dass der Beschäftigte im Homeoffice arbeitet, gibt es einige Voraussetzungen, die der Arbeitgeber erfüllen muss. Zum Beispiel muss der Arbeitgeber für Kosten aufkommen, die entstehen, während der Arbeitnehmer seiner Berufstätigkeit nachgeht - dazu zählen unter anderem Internet- und Stromkosten. Wird zum Beispiel der Internetzugang jedoch auch privat genutzt, muss der Arbeitgeber nur den Teil erstatten, der für die Ausübung des Berufs benötigt worden ist. Da es jedoch meist schwer ist, nachzuvollziehen, wie hoch die Kostenerstattung ausfällt, wird empfohlen, sich auf eine Aufwandspauschale zu einigen. In den meisten Fällen liegt diese für Strom-, Wasser- und Internetkosten bei etwa 50 Euro im Monat.
Muss sich der Arbeitgeber für seine Homeoffice-Tätigkeit zunächst ausstatten, weil er zum Beispiel keine Endgeräte aus dem Büro mitnehmen darf, muss auch hierfür der Arbeitgeber aufkommen. Außerdem kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch nicht dazu anweisen, private Endgeräte zu benutzen. Jedoch können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen darauf einigen, dass für das Arbeiten im Homeoffice die privaten Geräte genutzt werden sollen.
Was man tun muss, wenn man der Arbeit im Homeoffice nicht mehr nachgehen kann
Kann man seiner Arbeit im Homeoffice, zum Beispiel wegen einem Internetausfall nicht mehr nachgehen, muss man dies seinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Da dieser das alleinige Risiko eines Arbeitsausfalls aufgrund einer Betriebsstörung trägt, muss er die notwendigen Maßnahmen, um die Betriebsstörung zu beheben, selbst in die Wege leiten. Trotzdem muss sich der Arbeitnehmer in dieser Zeit bereithalten, seiner Arbeit nach Behebung des Problems auf der Stelle wieder nachzugehen.
E. Schmal / Redaktion finanzen.net
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