Hitzefrei?

Rekordtemperaturen im Hochsommer: Welche Rechte gibt es für Arbeitnehmer?

23.08.19 10:16 Uhr

Rekordtemperaturen im Hochsommer: Welche Rechte gibt es für Arbeitnehmer? | finanzen.net

Bei neuen Hitzerekorden im Sommer kommen auch Arbeitnehmer bei der Arbeit ins Schwitzen. Gerade kürzlich kamen dadurch Diskussionen zum Thema Hitzefrei in den Medien auf.

Bei Temperaturen um die 40 Grad Celsius hält man es fast nur noch im Urlaub am Strand oder in einem klimatisierten Büro aus. Vor kurzem wurden hierzulande neue Temperatur-Rekorde gemessen. Die Grünen forderten daraufhin ein Recht auf Home-Office für Büroangestellte und ein Recht auf Hitzefrei für Menschen, die unter freiem Himmel arbeiten. Doch gibt es aktuell auch schon Rechte für Arbeitnehmer, wenn die Temperaturen so extrem hochschießen?

Das müssen sie beim Bürojob beachten

Laut Arbeitsstättenrichtlinie soll es in Arbeitsräumen nicht wärmer als 26 Grad Celsius sein. Allerdings werden erst Temperaturen über 35 Grad als ungeeignet betrachtet. Temperaturen bis 35 Grad seien unter bestimmten Umständen dennoch zumutbar. Sollte die Lufttemperatur, also die tatsächliche, nicht die gefühlte Raumtemperatur, die 30-Grad-Marke übersteigen, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Arbeit im Büro zu erleichtern. So kann er zum Beispiel Ventilatoren aufstellen, die Kleidungsvorschriften lockern, Getränke anbieten, kühlere Räume zur Verfügung stellen oder Gleitzeit einführen. Sollte der Arbeitgeber der Hitze nicht entgegenwirken, können Mitarbeiter verlangen freizubekommen. Gerade bei Menschen, die besonders geschützt werden sollen, wie beispielsweise Schwangere oder Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen, wird es in solchen Fällen als vollkommen verständlich erachtet, Hitzefrei zu verlangen.

Ganz wichtig ist aber: Einen rechtlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es dennoch nicht. Genauso wenig gibt es einen Anspruch auf eine Klimaanlage. Arbeitnehmer dürften hier, wenn es ihnen unmöglich ist, bei solchen Temperaturen noch klar zu denken, höchstens verweigern weiterzuarbeiten.

Wichtig für Berufe im Freien

Gerade für Menschen, die einen Beruf haben, bei dem sie unter freiem Himmel arbeiten, gestaltet sich der Arbeitsalltag im Hochsommer natürlich als sehr schweißtreibend. Doch auch hier gibt es keinen Anspruch auf Hitzefrei. Der Arbeitgeber sollte allerdings Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen. So kann er zum Beispiel die Arbeitszeiten ändern, so dass nicht gerade in der prallen Mittagssonne geschuftet werden muss, und versuchen die Arbeit mit schwerem Gerät auf das Nötigste zu beschränken. Wenn möglich, kann auch versucht werden, den Mitarbeitern etwas Schatten zu bieten. Der Arbeitgeber kann außerdem Getränke, Kopfbedeckungen und Sonnencreme bereitstellen, um Übelkeit, einen Sonnenstich oder Schlimmeres zu verhindern. Denn je nachdem, wo und was draußen gearbeitet wird, können Schwindel oder Kreislaufprobleme zu einer echten Gefahr werden.

Zwar gibt es kein Recht auf Hitzefrei, doch es gibt ein Beschwerderecht für Arbeitnehmer, wenn es Probleme mit dem Arbeitgeber bei extremen Temperaturen im Sommer geben sollte. Doch bevor man dieses in Anspruch nimmt, sollte man als Mitarbeiter das persönliche Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Oftmals lässt sich dann eine gemeinsame Lösung finden.

Redaktion finanzen.net

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