Hinweise für EU-Reisen

Urlaub in Zeiten von Corona: Diese Regeln müssen Sie beachten, wenn Sie die beliebtesten Urlaubsländer bereisen möchten

23.06.20 21:37 Uhr

Urlaub in Zeiten von Corona: Diese Regeln müssen Sie beachten, wenn Sie die beliebtesten Urlaubsländer bereisen möchten | finanzen.net

In der diesjährigen Urlaubssaison müssen verschiedene Regelungen beachtet werden, die je nach Land individuell ausfallen. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie die folgenden Urlaubsziele bereisen möchten.

Reisewarnung für 160 Länder verlängert

Die aufgrund der COVID-19-Pendemie geltende Reisewarnung für 160 Länder außerhalb der Europäischen Union wurde bis zum 31. August verlängert. Die Bundesregierung warnt vor touristischen Besuchen dieser Reiseziele, zu denen unter anderem auch die Türkei zählt - eines der liebsten Urlaubsziele der Deutschen.

Es kann jedoch zu individuellen Ausnahmefällen kommen, wenn Länder das Virus bereits ausreichend eindämmen konnten. Berücksichtigt werden dabei außerdem diverse Faktoren, wie z.B. die Entwicklung der Infektionszahlen und die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Gesundheitssystems. Weiterhin werden individuelle Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen beachtet sowie Testkapazitäten und Rückreisemöglichkeiten für Touristen.

Gleichzeitig wurden die Warnungen für 31 EU-Länder durch das Bundeskabinett aufgehoben, sodass für diese nur noch sogenannte Reisehinweise gelten, die die Touristen über die individuellen Risiken informieren, die Reisen in diese Länder mit sich bringen. Hier ist ein Überblick über die Regelungen, einiger der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen.

Österreich

Österreich öffnete seine Grenzen für touristische Besuche am 4. Juni - ausgenommen sind Reisende aus Italien. Damit entfällt die zweiwöchige Quarantäne für Österreich-Reisende sowie das Vorzeigen eines Gesundheitszeugnisses oder des Nachweises als triftiger Grund für eine Einreise. Touristen müssen allerdings glaubhaft darlegen können, dass sie sich in den letzten zwei Wochen vor ihrer Einreise nach Österreich, ausschließlich in den Nachbarländern - außer Italien - aufgehalten haben.

Gastronomische Betriebe können in Österreich seit dem 15. Mai wieder besucht werden. Und auch Beherbergungsbetriebe, wie Hotels, öffneten den Touristen ihre Türen unter strengen Richtlinien am 29. Mai. Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Gemeinschaftsbereichen, wie der Rezeption und dem Eingangsbereich, ist verpflichtend. Die jeweiligen Gruppen von Reisenden werden jedoch als gemeinsamer Haushalt klassifiziert und sind deshalb nicht dazu verpflichtet, den Sicherheitsabstand einzuhalten. Buffets und sogar Wellnessbereiche dürfen mittlerweile besucht werden.

Wer Urlaub in Österreich macht, will natürlich auch die lokalen Sehenswürdigkeiten besuchen. So öffneten zahlreiche Museen sowie das UNESCO-Weltkulturerbe, Schloss Schönbrunn, der Kronprinzen- und Orangerie-Garten im Schlosspark sowie die Gartenanlagen des Belvederes ihre Tore wieder für Besucher. Auch das bestehende Besucherlimit wird kontinuierlich angehoben.

Italien

Auch Italiens Grenzen sind seit dem 3. Juni wieder zu touristischen Zwecken passierbar. Urlauber werden zwar häufig noch an öffentlichen Orten auf potentielle COVID-19-Symptome mittels Fieberscans gecheckt, müssen jedoch keine häusliche Quarantäne mehr einhalten. Da in diesem Land jedoch nach wie vor der Notstand gilt, verkehren keine Personenzüge zwischen Österreich und Italien. Flüge werden hingegen nach und nach wieder angeboten.

Was die Regelungen in den Hotels angeht, werden auch in Italien die bereits bekannten Maßnahmen, wie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, ergriffen. Darüber hinaus gilt dort die 1:10 Regelung, die besagt, dass ein Gast rund 10 Quadratmeter Fläche für sich alleine haben sollte - außer in gastronomischen Betrieben. Dort sind die Betreiber selbst gefragt, die die Anzahl der zugelassenen Besucher an den vorhandenen Sitzplätzen ausmachen müssen.

Die Nutzung des Strandes geht mit der Buchung eines bestimmten Zeitfensters einher, um zum einen den Überblick über die Anzahl der Touristen zu bewahren und zum anderen, jedem Gast die Chance zu geben, die Strände zu besuchen. Zwischen den einzelnen Sonnenschirmen werden Mindestabstände eingehalten. Größere Menschenansammlungen sowie Aktivitäten, die zu solchen führen könnten, sind nicht gestattet.

Schweiz

In der Schweiz können seit dem 15. Juni wieder Kinos und Theater besucht werden. Auch Campingplätze, Schwimmbäder und Zoos haben wieder für Besucher geöffnet - sofern die Sicherheits- und Hygienemaßnamen eingehalten werden. Am 24. Juni soll darüber entschieden werden, wann Großveranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen zugelassen werden sollen. Bereits abgesagt wurden allerdings das Festival der klassischen Musik in Luzern sowie das Film-Festival in Locarno und das Jazz-Festival in Montreux.

Für die Nutzung von Seilbahnen und öffentlichen Verkehrsmitteln, wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen, jedoch nicht vorgeschrieben. Tickets sollen nach Möglichkeit online gekauft werden, um das Aufkommen von Schlangen an den jeweiligen Schaltern zu vermeiden. Gastronomische Betriebe halten sich an die Abstandsbestimmungen des Landes, Hotels dürfen wieder Wellness-Angebote in ihr Portfolio aufnehmen, sofern in Saunen, Dampfbädern und Schwimmbädern eine Person vier Quadratmeter Fläche zur Verfügung hat.

Frankreich

Die Region um die Hauptstadt des Landes wurde besonders schwer von der Corona-Pandemie getroffen, weswegen Touristenunterkünfte um Paris erst Ende Juni wieder für Besucher geöffnet werden. Andere Teile des Landes können jedoch schon seit dem 2. Juni besucht werden. Einschränkungen, wie die Mund-Nase-Schutz-Plicht, gelten auch in Frankreich in öffentlichen Räumen.

Am 15. Juni hob Frankreich die Kontrollen an den Grenzen auf, sodass diese nun wieder von deutschen Urlaubern passiert werden können. Für Reisende ist es dann auch erneut möglich, die wieder zugänglichen Freizeitangebote zu nutzen, hierunter fallen Museen, Theater, Strände und Monumente. Kinos werden später folgen.

Niederlande

Zur Vorgehensweise den Urlaub in den Niederlanden betreffend, sagte Ministerpräsident Mark Rutte: "Bitte kommen Sie nicht einfach auf gut Glück". Und verweist damit auf die Verantwortlichkeit eines jeden Bürgers, sich Corona-konform zu verhalten - also die bekannten Sicherheits- und Hygienestandards einzuhalten und trotz Urlaubssaison und der aufgehobenen Reisebeschränkungen, achtsam zu bleiben. Grenzkontrollen zwischen Deutschland und den Niederlanden wird es laut deutschem Auswärtigem Amt nicht geben, mit Einreisekontrollen und Temperaturscans sollte allerdings gerechnet werden.

Die Eröffnung der Ferienwohnungen und Bungalow-Anlagen ist auf den 1. Juli datiert. An diesem Datum eröffnen auch die Campingplätze und Ferienparks allumfänglich, denn bisher war die Nutzung der Gemeinschaftsduschen und WCs untersagt. Der Gastronomiebetrieb sowie Strandpavillons anderer Lokale haben die Auflage erhalten, max. 30 Gäste gleichzeitig bedienen zu dürfen. Vorherige Online-Anmeldungen bzw. telefonische Reservierungen sind dabei obligatorisch - auch wenn es um Museumsbesuche und Besuche anderer Sehenswürdigkeiten geht. Ab Juli werden die Personenbeschränkungen auf 100 Gäste angehoben.

Spanien

Der Alarmzustand im Zuge der Corona-Pandemie galt in Spanien bis zum 21. Juni. Für die Öffnung der Grenzen gilt: Für ausländische Besucher geschieht dies am 1. Juli. Daran anknüpfend wird die aktuell noch geltende Quarantänepflicht für Auslandsreisende aufgehoben.

Für die Balearen gilt eine Sonderregelung, denn dort dürfen Touristen seit dem 15. Juni wieder einreisen. Ein Grund hierfür ist ein Pilotprojekt. Die Regionalregierung der Inselgruppe legte fest, dass rund 11.000 Urlauber - unter strengen Auflagen - einreisen dürfen. Diese Auflagen umfassen Fieberscans am Flughafen sowie telefonische Kontrolle durch Behörden, die explizit nach COVID-19-Symptomen fragen. Der Ministerpräsident Pedro Sánchez untermauerte die Devise "safety first", indem er beteuerte: "Wir werden garantieren, dass die Touristen keine Risiken eingehen werden und auch, dass sie keine Risiken für uns verursachen".

Portugal

Deutsche Reisende, die das portugiesische Festland per Flugzeug erreichen, müssen derzeit mit keinen bekannten Einschränkungen rechnen. Wer die Azoren oder Madeira als Urlaubsziel auserkoren hat, muss sich weiterhin auf Beschränkungen einstellen. Auch Temperaturmessungen bei Ankunft sind nach wie vor an der Tagesordnung. Eine Quarantäne, die wahlweise durch einen Corona-Test ersetzt werden kann, ist vorgeschrieben. Dieser kann vor Antritt der Reise oder nach Ankunft am Flughafen durchgeführt werden. Wird der Test bei der Ankunft gemacht, muss man sich in Quarantäne begeben, bis das Ergebnis vorliegt.

Um den Tourismusbetrieb wieder anzukurbeln, soll ein neues Hygiene-Siegel aufgebaut werden. Unter dem Motto "Clean & Safe" möchte die Tourismusbehörde das Vertrauen in die Sicherheit der Hotel- und Gastronomiebetriebe aufbauen. Die Bewerbung um das Siegel ist kostenlos und soll nach der Genehmigung kontinuierlich verifiziert werden. Grundsätzlich teilte der Hotelverband AHP mit, dass der Hotelbetrieb ab Mitte Juli wieder öffnen wird.

Griechenland

Für Griechenland galt der 15. Juni als Startdatum für die Wiedereröffnung des Tourismusbetriebs. Reisende aus 29 Ländern dürfen seither wieder das Land betreten - ohne sich in Quarantäne begeben zu müssen. Eine weitere Prüfung der allgemeinen Lage der COVID-19-Pandemie findet am 1. Juli statt. Im Zuge dieser soll beschlossen werden, ob weitere Länder hinzukommen. Griechenland kann aktuell per Flugzeug erreicht werden. Der Flugverkehr wird jedoch ausschließlich über den Athener Flughafen abgewickelt. Der 1. Juli gilt als Eröffnungsdatum der Regionalflughäfen des Landes für Reisende aus dem Ausland. Ob Corona-Infektionen bei Einreisenden vorliegen, soll stichprobenartig nach Ankunft getestet werden.

Türkei

Das Einreiseverbot für Touristen aus Deutschland wurde am 11. Juni aufgehoben. Es werden jedoch weiterhin Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt, die eine Temperaturmessung und einen Check auf weitere Symptome umfassen. Deuten diese auf eine mögliche COVID-19-Infektion hin, wird ein Corona-Test durchgeführt. Flüge werden mittlerweile wieder in regelmäßigen Abständen angeboten - sowohl zur Ein- als auch zu Ausreise aus der Türkei. Bis auf eine Ausnahme sind auch jegliche Land- und Seegrenzen wieder geöffnet. Die Landgrenze zum Iran bleibt jedoch geschlossen.

Zu beachten ist die vorherige Reservierung von Flug- und Zugtickets mit dazugehörigem Genehmigungscode, dem sogenannten, "HES-Code", der per App oder SMS zugeschickt wird.

Menschen, die älter als 65 sind, müssen eine Ausgangssperre von abends 20 bis morgens 10 Uhr einhalten. Eltern sind dazu angehalten, ihre Kinder und Jugendlichen (bis 18 Jahre) zu beaufsichtigen, da die Ausgangssperre für diese Altersgruppe aufgehoben wurde.

In öffentlichen Räumen bzw. Verkehrsmitteln herrscht Mund-Nase-Schutz-Pflicht - einige Städte und Gemeinden sehen dies für den gesamten öffentlichen Raum vor. Auch ein Mindestabstand von ca. drei Schritten ist einzuhalten.

Kroatien

Bürger aus Deutschland, Österreich, Tschechien, Slowenien, der Slowakei, Polen, Litauen, Ungarn, Lettland und Estland dürfen nun wieder nach Kroatien einreisen. Triftige Gründe dafür müssen nicht mehr genannt werden - lediglich der Aufenthaltsort und Angaben für eine potentielle Kontaktaufnahme müssen angegeben werden. Auf diesem Wege soll sichergestellt werden, dass Touristen schnellstmöglich informiert werden, sollte es zu COVID-19-Infektionen in der näheren Umgebung kommen.

Redaktion finanzen.net

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