Sturmschaden? So lassen sich Reparaturkosten steuerlich absetzen
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerkosten nach Sturmschäden ist ein Thema, das für viele Eigenheimbesitzer von großer Bedeutung ist, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass extreme Wetterereignisse zunehmend häufiger auftreten.
Steuerliche Unterstützungen: Darauf kommt es an
Die steuerliche Geltendmachung von Handwerkerkosten nach Sturmschäden ist ein Teil des deutschen Steuersystems, das darauf abzielt, Eigenheimbesitzer zu unterstützen, die Reparaturarbeiten an ihren privat genutzten Wohnhäusern vornehmen lassen müssen. Diese Unterstützung erfolgt in Form eines Steuerbonus, der die finanzielle Last der Reparaturarbeiten etwas abmildern soll, wie WISO Steuer in einem Online-Beitrag schreibt. Hierbei ist es wichtig zu betonen, dass der Steuerbonus nicht für alle Arten von Kosten gilt. Beispielsweise können Materialkosten nicht steuerlich geltend gemacht werden, während Arbeits-, Anfahrts- und Maschinenstundensätze berücksichtigt werden, wie es weiter heißt.
Ein wesentlicher Aspekt für die steuerliche Absetzbarkeit ist die Art und Weise der Bezahlung der Handwerkerleistungen. Das Finanzamt erkennt nur Ausgaben an, die nachweislich überwiesen wurden, so WISO Steuer weiter. Bargeldzahlungen werden nicht akzeptiert, da dies zur Eindämmung von Schwarzarbeit beitragen soll. Für eine erfolgreiche steuerliche Geltendmachung ist daher eine Rechnung und ein Nachweis über die bargeldlose Zahlung, wie Überweisung oder Lastschrift, erforderlich. Die Belege sollten mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden, da das Finanzamt diese eventuell einfordern kann, wie weiter betont wird. Doch wie hoch ist der Steuerbonus?
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Der Steuerbonus umfasst dabei 20 Prozent der anfallenden Kosten, jedoch ist er bei 1.200 Euro pro Jahr gedeckelt, so WISO Steuer weiter. Diese Obergrenze gilt für alle Handwerkerleistungen, die innerhalb eines Jahres in einem Haushalt anfallen, und nicht pro Einzelmaßnahme. Dies bedeutet, dass der maximale Steuerbonus für alle Handwerkerarbeiten in einem Jahr bei 1.200 Euro liegt, unabhängig davon, wie viele verschiedene Arbeiten durchgeführt wurden, wie es abschließend heißt.
Grenzfälle und Ausnahmen
Ein wichtiger Aspekt betrifft jedoch die Situationen, in denen eine Versicherung die Kosten für die Sturmschäden übernimmt. In solchen Fällen ist kein Steuerbonus möglich, da der Steuerpflichtige in diesem Fall nicht finanziell belastet ist, so CHIP in einem Online-Beitrag. Eine Ausnahme bildet lediglich der eigene Selbstbehalt, für den der Steuerbonus beantragt werden kann. Für vermietete Immobilien gelten andere Regelungen. Fallen bei solchen Immobilien Handwerkerkosten an, können Vermieter diese Ausgaben in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten deklarieren, wie es weiter heißt. Dies unterscheidet sich von der Regelung für selbst genutzte Wohnhäuser.
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Es gibt auch Fälle, in denen die Steuerermäßigung auch gutachterliche Tätigkeiten umfasst, zum Beispiel wenn vor Sanierungsmaßnahmen eine statische Berechnung erforderlich ist, wie Finanztip betont. Solche Leistungen können unter bestimmten Umständen als untrennbar mit der Hauptleistung verbundene Nebenleistung anerkannt werden. Allerdings gibt es hier auch Grenzen, wie beispielsweise Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zeigen, die bestimmte Tätigkeiten als separate Leistungen einstufen und somit die Absetzbarkeit beeinflussen, so Finanztip abschließend.
D. Maier / Redaktion finanzen.net
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