Handwerker-Wucher?

Hohe Handwerkerrechnung: Wann man nicht zahlen muss

03.03.25 14:46 Uhr

Abzocke beim Handwerker? Ihre Rechte bei überhöhten Rechnungen! | finanzen.net

Eine unerwartet hohe Handwerkerrechnung kann für Auftraggeber eine unangenehme Überraschung darstellen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass unter bestimmten Umständen eine Zahlung verweigert oder die Rechnung angefochten werden kann.

Abweichungen vom Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag dient als unverbindliche Schätzung der zu erwartenden Kosten. Geringfügige Überschreitungen von bis zu 10 Prozent gelten als zulässig, sofern sie sachlich begründet sind. Bei Abweichungen über diesem Prozentsatz hinaus ist der Handwerker verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen. Unterbleibt diese Information, ist der Kunde nicht verpflichtet, die Mehrkosten zu tragen, wie anwalt.org berichtet.

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Fehlende oder mangelhafte Leistung

Die Zahlung einer Handwerkerrechnung setzt voraus, dass die vereinbarte Leistung vollständig und mangelfrei erbracht wurde. Liegt ein wesentlicher Mangel vor, hat der Auftraggeber das Recht, die Zahlung zu verweigern, bis der Mangel behoben ist. Zudem kann er eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Erfolgt keine oder eine unzureichende Nachbesserung, besteht die Möglichkeit, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Unangemessene Preisgestaltung und unberechtigte Positionen in der Rechnung

Wenn der in Rechnung gestellte Preis in einem auffälligen Missverhältnis zur erbrachten Leistung steht, kann dies als Wucher eingestuft werden. Ein solches Missverhältnis liegt vor, wenn der geforderte Preis mindestens doppelt so hoch ist wie der übliche Marktpreis. In solchen Fällen kann der Vertrag als sittenwidrig gemäß § 138 BGB angesehen und angefochten werden, so die Verbraucherzentrale in einem Online-Beitrag.

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Es ist zudem unerlässlich, die Handwerkerrechnung sorgfältig zu prüfen. Positionen für nicht erbrachte Leistungen, überhöhte Materialkosten oder unangemessen hohe Anfahrtskosten sind nicht zulässig. Zudem dürfen Arbeitszeiten nicht pauschal aufgerundet werden; viele Betriebe rechnen inzwischen im Sechs-Minuten-Takt ab.

Vorgehen bei Beanstandungen

Bei Beanstandungen sollte der Auftraggeber unverzüglich schriftlich Widerspruch einlegen und die strittigen Positionen detailliert darlegen. Es ist ratsam, zunächst nur den unstrittigen Teil der Rechnung zu begleichen, um Verzugszinsen oder Mahngebühren zu vermeiden. Bei anhaltenden Differenzen können Schlichtungsstellen der Handwerkskammern oder rechtlicher Beistand hinzugezogen werden, wie Focus Online in einem Beitrag abschließend rät.

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Durch eine sorgfältige Vorbereitung, klare Absprachen und eine genaue Prüfung der Rechnung können Auftraggeber sicherstellen, dass sie nur für tatsächlich erbrachte und angemessene Leistungen zahlen.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

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