Google versus Datenschutz

Google Street View in Deutschland: Neue Datenschutzregelungen könnten Zensuren aufheben

29.10.19 13:53 Uhr

Google Street View in Deutschland: Neue Datenschutzregelungen könnten Zensuren aufheben | finanzen.net

Aufgrund deutscher Datenschutzauflagen wurden Google Street View Panoramabilder seit 2010 nicht mehr aktualisiert. Doch eine europaweite Regulierung des Datenschutzes könnte die deutschen Auflagen außer Kraft setzen, wodurch Google Street View in Deutschland künftig wieder Updates erhalten könnte.

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Wer bislang Google Street View in Deutschland nutzt, dem ist möglicherweise der veraltete Zustand der Panoramafotos aufgefallen. Zuletzt fuhren zwischen 2008 und 2010 mit Kameras ausgestattete Fahrzeuge von Google durch Deutschlands Straßen, woraufhin Beschwerden von Anwohnern und Datenschützern bezüglich der Aufnahmen folgten. Daraufhin wurde Hauseigentümern die Gelegenheit eingeräumt, Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Bilder vom eigenen Haus einzulegen. Diese Möglichkeit wurde von einer Vielzahl genutzt, wodurch eine Verpixelung der entsprechenden Gebäude veranlasst wurde.

Ein bedeutender Aufwand für Google. Um die Datenschutzrichtlinien zu befolgen, musste der Konzern 200 zusätzliche Mitarbeiter mit dem Unkenntlichmachen der Häuser beauftragen. Dies stellte sich als kostspieliger und aufwändiger Prozess heraus und bedeutete gleichzeitig das Ende der Aktualisierung von Google Street View in Deutschland. Bereits veröffentlichte Bilder wurden seitdem nicht mehr aktualisiert und sind dementsprechend veraltet, weshalb sie zu Teilen nicht mehr den realen Zuständen entsprechen. Ähnliche Zustände bei Google Street View herrschen nur noch in Moldawien, Weißrussland und Bosnien-Herzegowina, während in allen anderen europäischen Staaten jeder Weg und Ort über Google zu erkunden ist.

Europaweite Richtlinien werden diskutiert

Doch in den letzten Wochen wurde die Thematik bei der Datenschutzbehörde wieder aufgenommen. Dies geschah auf Nachfrage von Google, ob eine Veröffentlichung der Fotografien nun auch ohne Einschränkungen möglich sei. Diesbezüglich "stehen wir in einer Abklärung mit anderen deutschen Aufsichtsbehörden", erklärte die Hamburger Datenschutzbehörde gegenüber der "Welt am Sonntag". Das Thema stehe außerdem auf der Agenda der für November terminierten Sitzung des Europäischen Datenschutzausschusses. Man wolle auf europäischer Ebene einheitliche Richtlinien bezüglich aller Panoramadienste finden, weshalb auch Deutschlands bisheriger Umgang mit der Materie geprüft werde.

Deutsche Behörde hat womöglich bereits kein Mitspracherecht mehr

Da sich Googles europäisches Hauptquartier in Irland befindet, ist die Hamburger Datenschutzbehörde möglicherweise auch nicht mehr wie bislang für die Google Street View Thematik in Deutschland verantwortlich. Somit könnten die 2010 entstandenen Regulierungen in Kürze für aufgehoben erklärt werden.

Denn mit Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung sind die nationalen Behörden des Landes für die Regulierungen verantwortlich, in dem die Europazentrale eines Unternehmens liegt. Somit wären für Google die irischen Richtlinien anzuwenden. Dies würde die deutsche Sonderregulierung außer Kraft setzten und zukünftige Street View Updates ermöglichen. Aktuell wird die Frage der Zuständigkeit jedoch noch geprüft.

Davon abgesehen, wird im Falle der neuen Regelung nicht mehr mit kräftigen Protesten gegen die Panoramabilder gerechnet. Andreas Noll vom Deutschlandfunk Nova äußerte diesbezüglich in einem Radiointerview des Senders, dass die Blickweise auf moderne und intelligente Technik sich gewandelt habe, durch Smart-Home-Geräte und das allgegenwärtige Smartphone habe der Verbraucher eine Toleranz für datenschutzbedenkliche Technologie entwickelt.

Außerdem müsse man womöglich nicht vollkommen auf die Zensur in Google Street View verzichten, man könne europaweit eine manuelle Verpixelungsoption einrichten, die es Nutzern ermöglicht das eigene Zuhause, Gesichter oder Gewalt bei Google zu melden, woraufhin der Konzern in Einzelfällen mit Zensur reagiert, ergänzte Noll. In der Schweiz findet diese Praxis bereits Anwendung.

Henry Ely / Reaktion finanzen.net

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