Arbeitsrecht im Winter: Muss man bei Schnee und Eis ins Büro?
Winterliche Extremwetterlagen wie vereiste Straßen oder Schneestürme stellen Berufstätige vor erhebliche Herausforderungen. Welche Pflichten bestehen in solchen Fällen? Die rechtliche Lage klärt, wer das Wegerisiko trägt und welche Optionen es gibt, um Konflikte zu vermeiden.
Wegerisiko: Verantwortung und Risiko bei extremem Winterwetter
Die rechtliche Lage in Deutschland sieht vor, dass Beschäftigte das sogenannte "Wegerisiko" selbst tragen. Dies bedeutet, dass es in der Verantwortung der Arbeitnehmer liegt, trotz schwieriger Wetterbedingungen rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 5 AZR 283/80) bestätigt, dass Arbeitnehmer im Falle von Schneechaos oder vereisten Straßen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, wenn sie ihre Arbeit nicht pünktlich aufnehmen können. StepStone weist darauf hin, dass auch bei unverschuldeten Verspätungen die Vergütung für die ausgefallene Arbeitszeit entfällt.
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Ausnahmeregelungen und Flexibilität
In bestimmten Fällen können Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen jedoch Ausnahmeregelungen enthalten. Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sieht beispielsweise vor, dass Arbeitnehmer unter Umständen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, wenn sie vorübergehend ohne eigenes Verschulden verhindert sind. Allerdings wird diese Regelung in vielen Verträgen ausdrücklich ausgeschlossen. Moderne Arbeitszeitmodelle, wie etwa Homeoffice-Regelungen oder flexible Gleitzeit, bieten Alternativen, die in solchen Situationen helfen können. Diese Optionen müssen jedoch im Vorfeld vereinbart werden, um rechtlich bindend zu sein.
Extreme Wetterlage: Kommunikation zwischen Chef und Arbeitnehmer entscheidend
Offene und frühzeitige Kommunikation zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden. Arbeitgeber sind meist dazu bereit, bei extremen Wetterlagen kurzfristige Lösungen zu finden, wenn die Situation frühzeitig thematisiert wird. Möglichkeiten wie das Arbeiten von zu Hause, ein späterer Arbeitsbeginn oder die Nutzung von Gleitzeitmodellen können so unbürokratisch umgesetzt werden.
Rechtliche und finanzielle Folgen bei Zu-spät-Kommen oder Nicht-Erscheinen
Fehlzeiten aufgrund von Wetterbedingungen führen in der Regel nicht zu arbeitsrechtlichen Sanktionen, sofern glaubhaft gemacht werden kann, dass äußere Umstände die Ursache sind. Dennoch bleibt das Prinzip "Ohne Arbeit kein Lohn" bestehen. Hier bieten die bereits erwähnten flexiblen Arbeitsmodelle deutliche Vorteile. Laut Business Echo ist bei diesen Modellen oft eine Nacharbeit oder die Anpassung der Arbeitszeit möglich, was Arbeitnehmern bei wetterbedingten Schwierigkeiten Spielraum verschafft.
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Redaktion finanzen.net
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