Finanzspritze für Reisekasse: Wer hat einen Anspruch auf Urlaubsgeld?
Urlaubsgeld, die "Finanzspritze" für die Reisekasse, ist unter Arbeitnehmern gern gesehen und ermöglicht vielen das Reisen in der Urlaubszeit. Doch die Höhe dieser freiwilligen Sonderzahlung des Arbeitgebers ist stark branchen- und ortsabhängig.
Urlaubsgeld ist nicht gesetzlich vorgeschrieben
In Deutschland gibt es keine Gesetzesgrundlage, welche die Zahlung eines Urlaubsgeldes für die Arbeitgeber verpflichtend festlegt. Im Normalfall wird bereits bei den Vertragsverhandlungen der Urlaubsgeldanspruch definiert. Dies beachten nicht-tarifliche Arbeitnehmer jedoch oft nicht, denn eine Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung zeigt auf, dass lediglich 36 Prozent der Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag Urlaubsgeld erhalten. Hingegen ist es bei 69 Prozent der tariflichen Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag festgehalten. Zu beachten ist ebenfalls, dass das volle Urlaubsgeld nur Arbeitern zusteht, die das ganze Jahr über gearbeitet haben. Ansonsten wird die Zahlung nur anteilig ausgezahlt.
Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt und Erholungsbeihilfe
Das Urlaubsgeld kann schnell mit dem Urlaubsentgelt verwechselt werden. Bei dem Urlaubsentgelt handelt es sich jedoch im Gegensatz zum Urlaubsgeld, um eine gesetzlich vorgeschriebene Zahlung. So ist der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet eine Entgeltfortzahlung zu leisten. Diese Leistung orientiert sich entweder am Fixlohn des Angestellten oder wird bei Arbeit auf Stundenbasis durch den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen festgelegt. Eine Alternative zum Urlaubsgeld stellt die sogenannte "Erholungsbeihilfe" dar. Diese ist, wie das Urlaubsgeld, eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, welche unter Umständen für den Arbeiter steuerfrei erbracht werden kann.
Die Erholungsbeihilfe darf jedoch nur 156 Euro pro Arbeitnehmer betragen, wobei jenen mit Ehepartner oder Kindern ein erhöhter jährlicher Maximalbetrag zusteht.
Standort- und Branchen-Abweichungen
Durch die fehlende Gesetzesgrundlage gibt es in Deutschland große Unterschiede beim Umfang des Urlaubsgeldes. Vor allem zwischen den einzelnen Branchen herrscht ein großer Kontrast, aber auch regionenbezogen von West- nach Ostdeutschland ergibt sich ein großes Ungleichgewicht. Alleine die Betrachtung der Metallindustrie, der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie und der Süßwarenindustrie verdeutlichen dies. Anhand einer Statista-Statistik, bezogen auf tarifliches Urlaubsgeld, erhalten Arbeitnehmer in diesen drei Branchen in Westdeutschland im Schnitt 44 Prozent mehr Urlaubsgeld, wobei die zweite Branche mit 64 Prozent die größte Differenz aufweist. Die Kluft zwischen Metallindustrie und Süßwarenindustrie ist jedoch bedenklich größer, denn tarifliche Mitarbeiter in der Metallindustrie erhalten mehr als das sechsfache verglichen mit dem durchschnittlichen Arbeiter in der Süßwarenindustrie.
Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: Sofiaworld / Shutterstock.com, Marc Dietrich / Shutterstock.com