Gemeinnützigkeit

Auch Spenden für die Ukraine lassen sich steuerlich absetzen - So geht's

22.03.22 21:03 Uhr

Auch Spenden für die Ukraine lassen sich steuerlich absetzen - So geht's | finanzen.net

Mit einer Spende tut man in erster Linie anderen etwas Gutes. Jedoch bringen Spenden auch für den eigenen Geldbeutel Vorteile mit sich.

Der Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar hinterlässt eine humanitäre Notlage in der Ukraine. Trotz der schwierigen Situation im Land sind zahlreiche Hilfsorganisationen vor Ort, um Betroffene zu unterstützen. Die Notlage in der Ukraine löst laut Deutschem Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) jedoch auch eine hohe Spendenbereitschaft in Deutschland aus. Mit einer Spende tut man vorrangig anderen etwas Gutes - eine Hilfsbereitschaft, die der Staat durchaus fördern will.

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Darum sollte man Spenden steuerlich geltend machen

Durch Steuererleichterungen ermutigt der Staat die Menschen dazu, sich einzubringen und etwas Gutes zu tun. Deshalb sollten Geldspenden auch immer steuerlich geltend gemacht werden. Generell können Hilfsorganisationen mit Geldspenden am meisten bewirken, da diese flexibler einsetzbar sind als zum Beispiel Sachspenden. Spendet man nun Geld (bis 300 Euro) an soziale Organisationen, kann dies mit einem vereinfachten Zuwendungsnachweis für die Steuererklärung belegt werden. Ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts ist als Zuwendungsnachweis bereits ausreichend. Wichtig ist lediglich, dass aus dem Nachweis die Informationen zum Namen und der Kontonummer des Auftraggebers sowie des Empfängers, der Spendenbetrag, der Buchungstag und der Zahlungseingang hervorgehen, erklärt das Presseportal.

Für Spendenbeiträge über 300 Euro benötigt man genauere Belege, wie wmn erklärt. Hier bedarf es weiterer Angaben wie der Adresse, der Art und Höhe der Spende und einer Bestätigung, dass die Spende für einen Zweck erfolgt ist, der der Gemeinschaft zugutekommt. Eine Ausnahme sind Spenden in Katastrophen- oder Krisengebiete, wie zum Beispiel im Falle der Ukraine. Hier genügt auch für Spendenbeträge über 300 Euro ein vereinfachter Zuwendungsnachweis.

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Nicht nur Geldspenden sind absetzbar

Außer der Geldspende gibt es jedoch auch andere Spendenformen, die steuerlich geltend gemacht werden können, wie zum Beispiel die Aufwandsspende. Wer bei einem wohltätigen Verein selbst mit anfasst, arbeitet meist nicht nur ehrenamtlich, sondern hat auch Ausgaben zu begleichen. Verzichtet der Helfer oder die Helferin auf einen Ausgleich der Ausgaben, handelt es sich dabei um eine Aufwandsspende. Diese kann mithilfe einer Spendenbescheinigung in der Steuererklärung abgesetzt werden. Die Grundvoraussetzung für eine Aufwandsspende ist jedoch, dass der Anspruch auf Ersatz der eigenen Kosten in der Vereinssatzung steht oder schriftlich in einem Vertrag festgehalten worden ist.

Ebenfalls steuerlich absetzbar sind Sachspenden. Handelt es sich dabei um gebrauchte Gegenstände, wie zum Beispiel getragene Kleider oder gebrauchtes Spielzeug, muss der Wert der gespendeten Gegenstände geschätzt werden. Eine Schätzung kann gemacht werden, indem die Sachspenden mit den Verkaufspreisen von ähnlichen Gegenständen in den Kleinanzeigen in der Zeitung oder dem Internet verglichen werden. Dabei sollten vor allem der frühere Kaufpreis, die Qualität, der Zustand und das Alter des Gegenstandes berücksichtigt werden. Um die Spende schließlich geltend zu machen, braucht es einen Zuwendungsnachweis der Organisation, der Auskunft über die genaue Bezeichnung des gespendeten Gegenstands, das Alter, den Zustand, den ursprünglichen Kaufpreis sowie den Wert und den Tag, an dem der Gegenstand gespendet wurde, gibt. Bei Sachspenden von neuen Gegenständen reicht für die Bewertung des Gegenstands der Kaufbeleg.

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So erkennt man seriöse Organisationen

Bevor man sich jedoch für eine Spende entscheidet, sollte vorab genau überlegt werden, über welche Organisation gespendet werden soll. Um sicherzugehen, dass es sich bei der auserwählten Organisation um eine seriöse handelt, ist es empfehlenswert, sich an dem Gütesiegel des Bundesamtes zu orientieren. Das DZI ist dabei die anerkannte Prüfinstanz, die unabhängig und kompetent das Geschäftsgebaren von Hilfsorganisationen bewertet. Organisationen, die mit dem DZI-Gütesiegel ausgezeichnet wurden, "sind leistungsfähig, arbeiten transparent, wirtschaften sparsam, informieren sachlich und wahrhaftig und haben wirksame Kontroll- und Aufsichtsstrukturen. Auf diese Weise gewährleisten sie, dass die ihnen zufließenden Spenden den gemeinnützigen Zweck erfüllen." Auf der Website des Instituts werden alle mit einem Siegel ausgezeichneten Hilfsorganisationen aufgelistet. Außerdem gibt es ebenfalls eine Liste mit Informationen zu Organisationen, die Betroffene in der Ukraine sowie vor dem Krieg flüchtende Menschen unterstützen.

E. Schmal/Redaktion finanzen.net

Bildquellen: danielo / Shutterstock.com