Gelber Brief

Gerichtliches Mahnverfahren: Schnelles Handeln ist gefragt

19.06.24 22:12 Uhr

Mahnbescheid erhalten: So sollten Sie jetzt reagieren! | finanzen.net

Ein Mahnbescheid ist für viele Menschen ein unangenehmer Brief, der oft mit offenen Rechnungen oder sogar finanziellen Schwierigkeiten verbunden ist. Wer einen Mahnbescheid erhält, sollte unbedingt handeln.

Unbedingt handeln

Gerade bei Rechnungskäufen passiert es schnell, dass eine Rechnung in Vergessenheit gerät und eine Mahnung und Inkassoforderung von dem Unternehmen kommen. Werden diese jedoch ignoriert, muss damit gerechnet werden, dass in einem gelben Umschlag ein gerichtlicher Mahnbescheid per Post zugestellt wird. In einem solchen Fall rät die Verbraucherzentrale dazu, sofort zu handeln.

Forderung prüfen und weitere Schritte einleiten

Zuerst sollte die Berechtigung der Forderung geprüft werden. Mahnbescheide werden im elektronischen Verfahren beim zuständigen Mahngericht beantragt. Dieser Antrag kann jeder stellen, der behauptet, dass eine Zahlung nicht beglichen wurde, erklärt die Verbraucherzentrale. Das Mahnverfahren wird eingeleitet, wenn der Gläubiger die Gerichtsgebühren zahlt und die Formalien erfüllt hat - eine Prüfung der erhobenen Forderungen seitens des Gerichts erfolgt nicht.

Zeigt sich die Forderung als berechtigt, sollte schnellstmöglich eine Zahlung des geschuldeten Betrags veranlasst werden. Sobald die Forderung beglichen wurde, ist das Verfahren abgeschlossen. Auch bei unberechtigter Forderung sollte unbedingt auf den Mahnbescheid reagiert werden, rät die Verbraucherzentrale. Mit dem Mahnbescheid senden die Gerichte auch ein Formular, welches im Falle eines Widerspruchs auszufüllen und innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bescheides dem Gericht zukommen zu lassen ist. Es empfiehlt sich, einen Nachweis beizulegen. Zum Beispiel können bereits gezahlte Rechnungen mit Kontoauszügen nachgewiesen werden.

Nach einem Widerspruch sendet das Gericht eine weitere Benachrichtigung. Im Idealfall wird das Verfahren damit geschlossen. Sollte der Gläubiger allerdings trotz des Widerspruchs das Geld weiterhin verlangen, kommt es zu einem Zivilprozess. In diesem muss der Gläubiger genau begründen, warum die Zahlung berechtigt ist. Da die Person, die dem Prozess unterliegt, die wesentlich höheren Kosten des Verfahrens, also Gerichtsgebühren und eventuelle Anwaltskosten, trägt, empfiehlt die Verbraucherzentrale, stichhaltige Beweise zu erbringen, weswegen der Anspruch nicht besteht und sich anwaltlichen Rat einzuholen.

Zwangsvollstreckung vermeiden

Werden die geforderten Beträge nicht beglichen beziehungsweise erfolgt keine Reaktion auf den Mahnbescheid, kann der Gläubiger nach Ablauf der zweiwöchigen Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Spätestens auf diesen sollte unbedingt eine Antwort erfolgen, ansonsten ist mit einem Besuch vom Gerichtsvollzieher und einer Zwangsvollstreckung zu rechnen, heißt es ergänzend in einem Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei Gerstel.

Redaktion finanzen.net

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