Kuriose Kündigungsgründe - 10 ungewöhnliche Begründungen
Zu den gängigsten Kündigungsgründen zählen Diebstahl, Arbeitsverweigerung und Beleidigung. Für diese Vergehen kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in vielen Fällen fristlos kündigen. Aber auch ungewöhnliche Kündigungsgründe landen immer wieder vor deutschen Arbeitsgerichten.
Zehn skurrile Kündigungsgründe
Damit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fristlos kündigen kann, bedarf es eines legitimen Kündigungsgrunds. Die häufigsten Begründungen sind hierbei Beleidigung, Arbeitsverweigerung und Diebstahl. Doch so manches Mal begründet der Arbeitgeber die fristlose Kündigung mit äußerst kuriosen Argumenten, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers besonders fragwürdig war.
Diese sind nicht immer nachvollziehbar, aber zu Teilen dennoch rechtmäßig. Folgend werden zehn äußerst skurrile Kündigungsgründe vorgestellt.
Das Handy im Büro aufgeladen
Fast jeder Arbeitnehmer lädt sein Mobiltelefon bei Bedarf im Büro auf. Sofern der Arbeitsbetrieb hierdurch nicht eingeschränkt wird, ist es nur schwer vorstellbar, wie das zu einer fristlosen Kündigung führen kann.
In Oberhausen, Nordrhein-Westfalen, führte jedoch genau dies zu einer Kündigung. Der Arbeitgeber begründete diese mit Stromdiebstahl. Die Kündigung wurde vom zuständigen Arbeitsgericht jedoch als unrechtmäßig bewertet, da es sich bei dem Streitwert um circa 0,014 Cent gehandelt hat.
Unter Drogen- und Alkoholeinfluss bei der Arbeit antreten
Hierbei handelt es sich um einen Fall, der sich im März 2017 zugetragen hat. Zwei Fließbandarbeiter des Münchner BMW-Werks erschienen unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabis zur Arbeit. In einer Mittagspause konsumierten sie offenbar Alkohol und die besagte Droge, welche mit einer synthetischen Kräutermischung versetzt worden war.
Diese Mischung führte dazu, dass die zwei Arbeiter am Arbeitsplatz kollabierten und von Rettungskräften versorgt werden mussten. Der entstandene Schaden, durch Stillstand des Fließbandes, belief sich auf einen fünfstelligen Betrag. Die Konsequenz: Einer der Mitarbeiter wurde strafversetzt, während der andere fristlos entlassen wurde.
Falsche Verabschiedung im Callcenter
Ein 29 Jahre alter Callcenter-Angestellter aus Nordrhein-Westfalen verabschiedete sich bei den Kunden des Unternehmens stets mit "Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf". Der Arbeitgeber forderte den Mann mehrmals auf, jene Floskel zu unterlassen und kündigte ihm anschließend fristlos, als der 29-Jährige dem nicht nachgekommen ist.
In erster Instanz gewann der Arbeitnehmer das Verfahren gegen die fristlose Kündigung, in zweiter Instanz urteilte das Landesgericht Hamm zugunsten des Arbeitgebers.
Rechtspolitische Lektüre am Arbeitsplatz
Im Berliner Bezirksamt Reinickendorf hat ein Mitarbeiter während der Pausen seiner Arbeitszeit die Originalfassung von Adolf Hitlers "Mein Kampf" gelesen und das darauf abgedruckte Hakenkreuz öffentlich zur Schau gestellt. Darauf folgte die fristlose Kündigung ohne Abmahnung, welche durch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg auch als rechtmäßig beurteilt wurde.
Das Gericht begründete das Urteil wie folgt, "Der Mitarbeiter trete in Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf und sei in besonderer Weise verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten."
Das Alter falsch eingeschätzt
Ein Anwalt aus Edingen-Neckarhausen in Baden-Württemberg kündigte seiner 19 Jahre alten Auszubildenden, da sie das Alter seiner Frau auf einem Foto falsch eingeschätzt hat. Sie hielt die 31-jährige Ehegattin des Chefs für 40 Jahre, woraufhin Ihr fristlos gekündigt wurde.
Die Kündigung wurde mit Beleidigung, respektlosen Verhaltens und weiteren kleinen Fehlern und Lappalien begründet. Im Endeffekt konnten sich die Parteien auf einen Vergleich einigen, die Auszubildende erhielt eine letzte Vergütung und suchte sich dafür eine neue Ausbildungsstelle.
E-Mails vom Arbeitsaccount auf die private Adresse weitergeleitet
Ein Fall vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg urteilte über eine Kündigung, welche aufgrund von der Weiterleitung beruflicher E-Mails auf das Privatkonto ausgesprochen wurde.
Das Urteil lautete: Schwerwiegende Pflichtverletzung. Es seien sensible Firmendaten weitergeleitet worden. Das Gericht sah die geschäftlichen Interessen des Unternehmens gefährdet, weshalb auch die fristlose Kündigung rechtmäßigen Bestand hat.
Silvester-Pyrotechnik im besetzten Dixi-Klo
Ein Krefelder Bauarbeiter zündete einen explosiven Feuerwerkskörper in einem vom Kollegen besetzten Dixi-Klo. Dieser zog sich daraufhin schwere Verletzungen im Intimbereich, Oberschenkel und Leiste zu, sodass er drei Wochen lang nicht arbeiten konnte.
Dem Pyromanen wurde fristlos gekündigt und auch das Arbeitsgericht Krefeld stimmte der Kündigung ohne Abmahnung zu.
Mangelnde Körperhygiene
Einem 50-jährigen Architekten in Probezeit wurde aufgrund mangelhafter Körperhygiene fristlos durch die Stadt Köln gekündigt. Einen Vergleich der Stadt lehnte der Architekt ab, denn es ginge ihm nicht um Geld, sondern um seine Menschenwürde.
Das Gericht urteilte jedoch zugunsten des Auftraggebers, wodurch die Kündigung als wirksam erklärt wurde.
Die erste Strophe des Deutschlandliedes gesungen
Ein Angestellter brachte vor Kollegen und amerikanischen Geschäftspartnern die erste Strophe des Deutschlandliedes zum Ausdruck. Daraufhin kündigte ihm das Kölner Unternehmen fristlos, da dieses Verhalten firmenschädigend gewesen sei, so der Arbeitgeber.
Da der Mitarbeiter jedoch bereits seit 30 Jahren im Betrieb arbeitete, urteilte das Landesarbeitsgericht Köln zugunsten des Arbeitnehmers. Eine Abmahnung wäre eine ausreichende Folge hinsichtlich des Verhaltens.
Langsames Arbeiten
Die Kreisverwaltung Hessen kündigte einer Architektin den Auftrag, da sie zu langsam gearbeitet hat. Sie wurde beauftragt ein Gutachten zu erstellen, hierfür wurde eine Dauer von 40 Tagen kalkuliert. Mit 96 Arbeitstagen brauchte die Architektin mehr als doppelt so lange, weshalb sie während dieser Periode zunächst schriftlich angewiesen wurde schneller zu arbeiten, woraufhin eine Abmahnung und schließlich die Kündigung folgte.
Das Gericht betrachtete die Kündigung als legitim.
Henry Ely / Redaktion finanzen.net
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