Flug verspätet oder gestrichen? - Rechte auf Entschädigung am Flughafen
Flugausfälle und -verspätungen sind für viele Reisende ärgerlich. Laut EU-Recht gibt es aber klare gesetzliche Vorgaben, was Reisenden zusteht. Ein Überblick.
Rechte bei einem Flugausfall
Wenn ein Flug ausfällt, haben Passagiere gemäß EU-Recht einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung oder auf eine Erstattung des Ticketpreises, sofern die Fluggesellschaft selbst für den Flugausfall verantwortlich ist. Außergewöhnliche Umstände wie Streiks, Unwetter, Vogelschlag und Sperrungen des Luftraums nehmen die Fluggesellschaften allerdings aus der Verantwortung. Um einen Anspruch nach EU-Recht geltend machen zu können, muss der Flug entweder in der EU gestartet oder gelandet sein. Falls der Flug außerhalb der EU stattfindet, muss die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU haben. Darüber hinaus darf die Annullierung nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können Passagiere eine Entschädigung für den Flugausfall fordern. Falls Ersatzflug oder Umbuchung nicht in Frage kommen, haben Passagiere auch das Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises. Wichtig ist hierbei, dass Passagiere nicht verpflichtet sind, Gutscheine anzunehmen. Die erstatteten Kosten beinhalten außerdem nicht nur den Preis des Fluges selbst, sondern auch zusätzliche Ausgaben für eine Sitzplatzreservierung und Gepäck.
Ob einem Passagier eine Entschädigung zusteht, hängt von dem Zeitpunkt ab, an dem die Airline den Passagier über den Flugausfall informiert. Wenn die Airline die Passagiere weniger als 14 Tage vor dem Abflug über eine Annullierung informiert, steht den Passagieren gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung zu. Eine Vorverlegung des Abfluges von mehr als einer Stunde wird ebenfalls als Annullierung gewertet. Die Höhe der Entschädigung bei einem annullierten Flug hängt von der Flugstrecke ab. Bei einem Kurzstreckenflug von bis zu 1.500 Kilometern beträgt die Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung 250 Euro pro Passagier. Bei einem Mittelstreckenflug von bis zu 3.500 Kilometern beläuft sie sich auf 400 Euro und bei einem Langstreckenflug von mehr als 3.500 Kilometern haben Passagiere Anspruch auf 600 Euro.
Rechte bei langen Wartezeiten und Verspätungen
Bei Ankunftsverspätungen gelten die gleichen Entschädigungsrichtlinien wie bei der Annullierung. Sollte ein Flug mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Ziel ankommen, steht den Passagieren ebenfalls eine Entschädigung zu. Die Höhe der Entschädigung gliedert sich hierbei so wie die Entschädigungshöhen bei einer Annullierung des Fluges.
Bei Abflugsverspätungen stehen den Passagieren ebenfalls eine Reihe von Rechten zu. Bei einer Verspätung des Abfluges von zwei Stunden muss die Airline sogenannte Versorgungsleistungen wie kostenfreie Getränke und Snacks anbieten sowie zwei kostenlose Telefonate. Ab einer Abflugsverspätung von fünf Stunden können die Reisenden vom Flug zurücktreten und sich ihre Ticketkosten erstatten lassen. Sollte das Flugzeug erst am nächsten Tag abheben, haben die Passagiere einen Anspruch auf eine Erstattung der Kosten für eine Hotelübernachtung inklusive des Transfers von und zum Flughafen.
Redaktion finanzen.net
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