Falsche Reifen im Winter

Welche Folgen können Sommerreifen im Winter für Autofahrer haben?

29.11.24 07:17 Uhr

Unfall ohne Winterreifen: Wann zahlt die Versicherung? | finanzen.net

Unabhängig davon, ob es in diesem Winter Schnee gibt, sollten Autofahrer unbedingt darauf achten die richtige Bereifung zu wählen, denn auch Glätte kann in der kalten Jahreszeit zur Gefahr werden. Ansonsten drohen schwere Folgen - auch finanziell.

Seit 2010 gilt in Deutschland nach §2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung eine Winterreifenpflicht bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte". Doch was passiert, wenn man dennoch mit Sommerreifen unterwegs ist und einen Unfall verursacht? Wer zahlt in solch einem Fall?

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Verlust des Versicherungsschutzes möglich

Wer bei Eis und Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert im Falle eines Unfalls auf den Kosten sitzen zu bleiben - und das kann teuer werden.

Zum einen kann es sein, dass Autofahrer eine Kürzung oder Leistungsverweigerung der eigenen KFZ-Versicherung zu befürchten haben. Das droht vor allem dann, wenn dem Führer des Fahrzeugs grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Grobe Fahrlässigkeit wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dann der Vorwurf lauten, wenn trotz Minusgraden und mehreren Zentimetern Schnee mit Sommerreifen gefahren wird. In solch einem Fall kann auch bei einer Routinekontrolle der Polizei ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg anfallen.

Im Falle eines Unfalls erhöht sich diese Strafe nicht nur auf 120 Euro und einen Punkt in Flensburg, sondern sogar Vollkasko-Versicherte können auf den Reparaturkosten sitzen bleiben. Hinzu kommen noch eventuelle Schmerzensgeldzahlungen, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen. So können schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen.

Aber auch Unfallopfern können bei falscher Bereifung hohe Strafen drohen. Wie in fast allen Rechtsfragen kommt es aber auch hier auf die Einzelfallbetrachtung an. Außerdem wird im Falle eines Unfalls immer der Fahrer zur Rechenschaft gezogen und nicht der Halter.

Vorwurf der groben Fahrlässigkeit

In Deutschland ist es grundsätzlich nicht verboten mit Sommerreifen auch während der kalten Jahreszeit auf den Straßen unterwegs zu sein. Denn erst, wenn es zu einem der oben genannten Straßenverhältnisse kommt, werden Winterreifen zur Pflicht. Dennoch sollte jeder verantwortungsbewusste Autofahrer während den Wintermonaten auf jede Wettersituation vorbereitet sein und dazu gehören auch schneebedeckte und glatte Straßen.

Dass es nicht immer eindeutig ist, ob einem Fahrer nun grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann oder nicht zeigen verschiedene Gerichtsurteile. So war laut einem Urteil des Amtsgerichts Papenburg (AZ: 20 C 322/15), die Entscheidung eines Versicherers einen entstandenen Schaden aufgrund der Nutzung von Sommerreifen im Winter nur zur Hälfte zu erstatten, unrechtmäßig. Im konkreten Fall ging es um einen Autofahrer, der im Januar um 5:00 Uhr morgens mit Sommerreifen von der Straße abkam und gegen einen Baum prallte. Das Gericht entschied aber zugunsten des Fahrers, da dieser nicht bei Schnee, Glätte oder Regen unterwegs war und es bei 1,8 Grad Außentemperatur zwar geboten sei Winterreifen zu nutzen, aber keine Pflicht.

Das Gericht entschied in diesem Fall also, dass die Versicherung dem Geschädigten den vollen Betrag erstatten muss.

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Redaktion finanzen.net

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