Falsche Messangaben?

Bäcker-Kontrolle: 25.000 Euro Strafe für falsche Abkürzung

18.09.19 03:01 Uhr

Bäcker-Kontrolle: 25.000 Euro Strafe für falsche Abkürzung | finanzen.net

Weil ein Berliner Bäcker eine Abkürzung groß schrieb, drohte ihm das Kontrollamt mit einer hohen Geldstrafe. Die Buchstaben wirkten irritierend.

"KG" statt "kg" stand ursprünglich auf dem Schwarzen Brett des Berliner Bäckers Karsten Greve - bis er in seinem Laden "100 Brote" Besuch von Kontrolleuren des Landesamts für Eich- und Messwesen bekam. Diese empfanden die Großschreibung als missverständlich und forderten eine Korrektur, andernfalls drohte dem Bäcker eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro.

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Kilogramm oder Kommanditgesellschaft?

Würden die Buchstaben K und G groß geschrieben, könnten sie nämlich mit den Maßeinheiten Kelvin und Gauß verwechselt werden. Außerdem stünden sie in Kombination für die Gesellschaftsform Kommanditgesellschaft. "Das könnte Kunden irritieren", äußerten die Kontrolleure gegenüber Greve, der das zunächst für einen Scherz hielt. Trotzdem änderte der Eigentümer die Maßeinheiten, die "Kontrolleure haben ja Recht", aber er ist der Ansicht, dass jedes Amt auch einen Ermessungsspielraum habe, wie er der Morgenpost sagte. "Welcher Kunde denkt denn ernsthaft, dass ich hier Kommanditgesellschaften verkaufe? Ich bin doch bloß ein kleiner Brotladen", zeigt sich Greve erstaunt.

Auch eine historische Waage, die in seinem Brotladen lediglich der Dekoration diene, wurde beanstandet: Eine Prüfung stellte heraus, dass sie nicht richtig geeicht sei und daher Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung verursachen könnte. Infolgedessen schrieb das Messamt sogar die Seriennummer der Waage auf und forderte von dem Bäcker eine Korrektur. Andernfalls drohte ihm eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro.

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"Unüblicher" Vorgang

Die Kontrolle erfolgte im Rahmen einer gesetzlichen Überwachung der Richtigkeit von Messergebnissen, von denen Verbraucher und Unternehmen betroffen sind. Durchgeführt durch das Amt für Messwesen, das der Senatsverwaltung für Wirtschaft unterstellt ist. Auf Anfrage der Morgenpost zeigte man sich nach Schilderung der Aktion verwundert. Vor allem die Androhung einer hohen Geldstrafe sei laut einer Sprecherin unüblich, es würden Erkundigungen eingeleitet, um den Fall genauer zu prüfen.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Paul Bradbury/Getty Images, Istockphoto