Entgelttransparenz - Was darf der Arbeitnehmer über das Gehalt des Kollegen wissen?
Ob innerhalb eines Unternehmens Lohngleichheit besteht, fragen sich viele Arbeitnehmer, aber nur wenige sind über das Entgelttransparenzgesetz informiert. Die Gehaltsfrage unter Kollegen sollte leicht zu beantworten sein.
Wie viel verdienen meine Kollegen? Eine Frage die sich viele Arbeitnehmer stellen. Das Gehalt ist in Deutschland jedoch immer noch ein sensibles Thema, welches häufig auch unter Freunden totgeschwiegen wird. Dabei kann es für den Arbeitnehmer nur von Vorteil sein, wenn er weiß, wie viel der Kollege für welche Arbeit verdient. Das liefert vor der Geschäftsführung nicht nur eine bessere Verhandlungsbasis bei eventuellen vertraglichen Neustrukturierungen, es kann auch als Indikator der Wertschätzung dienen.
Das Entgelttransparenzgesetz stellt zwar keine Universallösung dar, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung. Zunächst können vor allem Arbeitnehmerinnen, die aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt entlohnt werden, profitieren.
Die Idee des Entgelttransparenzgesetzes
Arbeitnehmern eines großen Unternehmens, ab einer Anzahl von mehr als 200 Beschäftigten, muss es seit der Verabschiedung des Entgelttransparenzgesetzes am 6. Januar 2018 möglich sein, Einblick in die Entgeltstrukturen des Arbeitgebers zu haben. Ziel ist es hierdurch gleiche Bezahlung für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit zu gewährleisten. Ursprung dieses Gesetztes ist die vorhandene Ungleichbezahlung zwischen Männern und Frauen, da Frauen noch durchschnittlich 21 Prozent weniger verdienen.
Das Entgelttransparenzgesetz verfolgt somit das Ziel, Frauen eine bessere Verhandlungsgrundlage bezüglich des Lohns zu liefern, um folglich den Anspruch auf gleiches Entgelt beim Arbeitgeber geltend zu machen.
Sofern der Arbeitnehmer seinen Auskunftsanspruch einfordert, sind Unternehmen nun verpflichtet geforderte Informationen zur Verfügung zu stellen. Kann der Arbeitnehmer eine Differenz aufgrund von Geschlecht feststellen, hat er eine Anspruchsgrundlage auf Gleichsetzung seines Entgelts.
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Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer
Wie bereits erwähnt, haben alle Arbeitnehmer eines Unternehmens mit mehr als 200 Beschäftigten einen Anspruch gemäß § 10 II EntgTranspG Einblick in eine in Textform verfasste Gehaltsliste der Mitarbeiter zu erhalten. Jener Anspruch kann im Normalfall nur alle zwei Jahre geltend gemacht werden, mögliche Ansprüche auf erneute Einsicht nach kürzerer Periode muss im Einzelfall geprüft werden. Wichtig: Die Entgelttransparenz gilt nur für Kollegen des anderen Geschlechts, die gleichwertige bzw. gleiche Arbeit leisten.
An der Durchsetzung der Entgelttransparenz muss gearbeitet werden
Ein Problem besteht darin, dass die Mehrzahl der Unternehmen das Entgelttransparenzgesetz missachten. Nur zwölf Prozent der zu Transparenz verpflichteten Firmen haben seit der Verabschiedung des Gesetzes für die geforderten Bedingungen gesorgt, dies geht aus einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hervor.
Redaktion finanzen.net
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