Fahrradfahrer aufgepasst: Fahrrad gestohlen - was zahlt die Versicherung?
Für viele ist das Fahrrad das bevorzugte Fortbewegungsmittel. Umso böser ist die Überraschung, wenn es gestohlen wird. So sind Sie bei Fahrraddiebstahl abgesichert.
Fahrraddiebstahl keine Seltenheit in Deutschland
Das Fahrrad erfreut sich bei vielen Menschen großer Beliebtheit. Ob als Freizeitvergnügen oder bevorzugtes Transportmittel, um zur Arbeit zu kommen - mit dem Fahrrad zu fahren ist auch oft mit einem umweltbewussteren Lifestyle verbunden. Umso ärgerlicher kann es sein, wenn der geliebte Drahtesel geklaut wird. Und dies geschieht in Deutschland leider jedes Jahr durchaus häufig. Laut einer Polizeilichen Kriminalstatistik wurden im vergangenen Jahr 264.100 Fahrraddiebstähle gemeldet. Wie einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu entnehmen ist, wurden 150.000 versicherte Drahtesel gestohlen. Im Schnitt wurde dabei eine Summe von 1.100 Euro je Fahrrad an die Versicherungsnehmer ausgezahlt - ein neuer Höchsstand. Doch nicht immer zahlt die Versicherung auch. Dies gilt es zu beachten.
Generell hat ein Fahrradfan zwei Möglichkeiten, seinen Drahtesel im Falle eines Diebstahls abzusichern. Er kann sein Rad durch eine Hausratversicherung schützen oder eine eigene Fahrradversicherung abschließen. Verschiedene Faktoren sprechen eher für das eine oder das andere.
Die Fahrradversicherung
Eine Fahrradversicherung umfasst je nach Anbieter oft mehr Fälle als nur den reinen Diebstahl. So können auch bei Vandalismus und Schäden, die durch einen Unfall oder Sturz verursacht wurden, Leistungen eingefordert werden. Auch für den Fall, dass nicht das Fahrrad an sich, sondern lediglich einzelne Teile geklaut wurden, ist der Versicherungsnehmer geschützt. Für Besitzer von E-Bikes könnte interessant sein, dass auch bei Schäden, die durch Feuchtigkeit oder eine fehlerhafte Elektronik zustande kamen, die Versicherung zahlt. Allerdings kann eine Fahrradversicherung je nach Anbieter auch sehr schnell ganz schön ins Geld gehen. Handelt es sich bei dem Rad um ein teures Modell, können jährlich mehrere hundert Euro an Versicherungsgebühr anfallen. Die Preise variieren je nach Versicherung auch sehr stark, orientieren sich jedoch stets am Wert des Fahrrads. Dieser wird im Falle eines Diebstahls dann jedoch auch erstattet.
Die Hausratversicherung
Die andere Möglichkeit besteht im Abschluss einer Hausratversicherung, die auch beim Fahrraddiebstahl greift. Darüber gilt es sich im Vorhinein zu informieren, denn nicht bei jedem Anbieter ist dies der Fall. So gibt es beispielsweise Versicherungen, die nur zahlen, wenn das Fahrrad in einem Zeitraum zwischen 6 Uhr und 22 Uhr gestohlen wurde. Dis Versicherungsgebühr der Hausratversicherung orientiert sich nicht am Wert des Fahrrads, sondern an dem Wert, den der Versicherungsnehmer für den gesamten Hausrat vereinbart hat. Auch der Wohnort kann hier eine Rolle spielen. Wird das Bike gestohlen, wird ein Anteil des gesamten Hausratwertes ausgezahlt. Dies können nur ein Prozent oder auch bis zu fünf Prozent sein. Dies ist gerade für Besitzer von teuren Rädern wichtig zu wissen. Schließlich kann es sein, dass der Hausrat mit einem verhältnismäßig niedrigen Wert abgesichert ist. Ist das Fahrrad denn jedoch im Vergleich viel Wert, erhält der Versicherungsnehmer trotzdem nur einen Anteil des Hausratwertes. Ein Vorteil der Hausratversicherung besteht allerdings darin, dass auch mehrere Räder des Versicherungsnehmers mit nur einer Versicherung geschützt sind, während eine Fahrradpolice für jedes einzelne Rad abgeschlossen werden muss.
Augen auf beim Versicherungsabschluss
Egal für welchen Schutz man sich entscheidet, das Kleingedruckte sollte in jedem Fall genau gelesen werden. So können nämlich auch die Umstände des Diebstahls den Unterschied darüber ausmachen, ob eine Versicherung zahlt oder nicht. So kann es je nach Anbieter entscheidend sein, ob das Fahrrad aus der eigenen Wohnung, einem abgeschlossenen Keller oder vor einem Supermarkt gestohlen wurde. Auch ob und wie das Fahrrad angeschlossen wurde, kann eine große Rolle spielen. Als letztes gilt es auch zu beachten, dass die Rechnung für den Fahrradkauf oder eventuelle Reparaturen immer aufgehoben werden sollten, damit man auch tatsächlich einen Beweis für den Wert des Bikes besitzt und diesen im Falle eines Diebstahls der Versicherung vorlegen kann.
Redaktion finanzen.net
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