Insolvenz: Cook-Kunden sollten handeln
Staatliche Zahlungen an Kunden von Thomas Cook rücken näher. Deshalb rät das Ministerium, jetzt Ansprüche mehrfach anzumelden.
von Martin Reim, €uro am Sonntag
Das Bundesjustizministerium rät Geschädigten, ihre Forderungen bei den Insolvenzverwaltern des zusammengebrochenen Reisekonzerns und dessen Tochtergesellschaften anzumelden. Nähere Informationen gibt es dazu unter www.bmjv.de. Ziel sei ein "einfaches, für die Pauschalreisenden kostenfreies Prozedere", teilte das Ministerium weiter mit.
Zudem sollten Geschädigte - falls noch nicht geschehen - ihre Ansprüche gegenüber der Zurich Versicherung kundtun (schadenanzeige.kaera-ag.de). Dort muss zunächst eine Schadensanzeige ausgefüllt werden. Benötigt werden außerdem die vollständige Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters, Nachweise über die Zahlungen des Reisepreises, Zustimmungserklärung der Reisenden und der Sicherungsschein.
Die Zurich ist der Insolvenzversicherer von Thomas Cook. Die Mittel reichen nach deren Angaben aber nur für 17,5 Prozent der Ansprüche aus. Das Ministerium bestreitet diese Darstellung. Es bekräftigte jedoch die Absicht, dass die Geschädigten unter diesem Streit nicht leiden sollten.
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Bildquellen: Thomas Cook