Teilrente plus Betriebsrente: Kann das Probleme geben?
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von Martin Reim, €uro am Sonntag
Ich überlege, vorzeitig in Rente zu gehen und
mir gleichzeitig bei meinem bisherigen Arbeitgeber etwas hinzuzuverdienen. Nun habe ich gehört, dass es bei dieser sogenannten Teilrente Probleme mit meiner Betriebsrente geben kann. Stimmt das?
€uro am Sonntag: In der Tat können Teilrentner ihre Ansprüche auf Betriebsrente verlieren. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin. Denn laut Gesetz können die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung gestoppt werden, wenn die Altersrente auf einen Teilbetrag beschränkt ist. "Gleiches gilt beim Wegfall der Altersrente wegen eines zu hohen Hinzuverdienstes", sagt Sozialexperte Rolf Winkel auf dem DRV-eigenen Portal www.ihre-vorsorge.de. "Das ist aber keine eindeutige Regelung." Denn es gibt große Spielräume für die einzelnen Betriebe beziehungsweise Träger der betrieblichen Altersvorsorge beim Thema Rentenbeginn. So kann in einer Satzung oder Versorgungsordnung geregelt sein, dass die Betriebsrente erst ab dem Zeitpunkt fließt, an dem die gesetzliche Rente als Vollrente gezahlt wird. Es kann aber auch geregelt sein, dass die Betriebsrente ab dem regulären Rentenalter oder ab 65 Jahren gezahlt wird.
Eine Betriebsrente erst beim Bezug einer gesetzlichen Vollrente gibt es beispielsweise bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). "Sie sichert den Arbeitern und Angestellten des öffentlichen Dienstes eine zusätzliche Rente", so Winkel. Etliche private Versorgungsträger haben ähnliche Regelungen. So heißt es etwa beim Chemiepensionsfonds: "Eine vorgezogene Altersleistung wird gewährt, wenn und solange eine Altersrente als Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen wird." Doch sind die Festlegungen bei den über 1200 Trägern der betrieblichen Altersversorgung höchst unterschiedlich. Winkels Tipp: "In jedem Fall sollten Betroffene vor dem Eintritt in eine Teilrente bei ihrem (Ex-)Arbeitgeber oder bei dem für sie zuständigen Betriebsrententräger eine verbindliche Rechtsauskunft einholen, welche Folgen der Teilrentenbezug für die Betriebsrente hat."
Neue Regeln seit 2017
Hintergrund: Eine Teilrente gibt es vor allem für diejenigen, die vor dem regulären Rentenalter eine vorgezogene Rente beziehen und einiges hinzuverdienen. Seit Juli 2017 existiert für alle, die ein vorgezogenes Altersruhegeld erhalten, eine gleitende Regelung für den Hinzuverdienst zur Rente. Dabei gibt es einen Freibetrag von 6300 Euro in einem Kalenderjahr. Bruttoeinkünfte, die höher sind, werden zu 40 Prozent auf die Vollrente (also das, was beim endgültigen Renteneintritt bezahlt wird) angerechnet.
Dazu ein Rechenbeispiel: Wer in einem Kalenderjahr zusätzlich zu seiner Frührente 12 300 Euro brutto verdient, dessen monatliche Rente wird um 200 Euro gekürzt. Der Rechenweg ist dabei: 12 300 Euro minus 6300 Euro ergibt 6000 Euro. 40 Prozent davon sind 2400 Euro. Auf den Monat umgerechnet sind das 200 Euro. Angenommen, die oder der Betreffende hat eigentlich monatlich einen Anspruch auf eine Bruttorente von 1000 Euro im Monat, dann bekommt er stattdessen nur 800 Euro brutto.
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