Förderung für private Wallboxen - KfW spendiert bis zu 900 Euro
Die Bundesregierung will wieder stärker auf die Förderung der Elektromobilität setzen. Zu dem Programm zählt auch ein Zuschuss für die Installation privater Ladestationen für Elektroautos.
Geld für die private Wallbox
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat eine neue Initiative bekannt gegeben, um im Sinne des Klimaschutzes die deutschen Autofahrer zum Umstieg auf ein umweltfreundliches Elektroauto zu bewegen. Ab sofort unterstützt die KfW die Installation einer privaten Ladestation im eigenen Heim mit bis zu 900 Euro. Diese staatliche Förderung soll dem ehrgeizigen Ziel der Bundesregierung dienen, im Jahr 2030 in Deutschland 55 Prozent weniger Treibhausgase auszustoßen als 1990, wie es der Klimaschutzplan 2050 vorgibt. Der finanzielle Anreiz zur Anschaffung einer eigenen Wallbox soll neben der staatlichen Kaufprämie für Elektroautos zur Realisierung dieser Ambitionen beitragen.
Laut golem.de konnte mithilfe der bereits zweimal aufgestockten Förderung die Installation von schon etwa 620.000 Wandladestationen gefördert werden. Nachdem die staatliche Förderung zuerst von 300 Millionen Euro auf 500 Millionen Euro erhöht wurde, fließen nun insgesamt 800 Millionen Euro in die private Ladeinfrastruktur.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Den Erläuterungen der KfW zufolge können für den Kauf einer neuen Ladestation oder Wallbox je Ladepunkt 900 Euro beantragt werden, sofern gewisse Anforderungen erfüllt sind. So muss das Gerät über exakt 11 kW Ladeleistung verfügen, wobei ein stärkeres auch gedrosselt werden kann. Zudem muss die Station in der Lage sein, sich intelligent steuern zu lassen sowie mit anderen Komponenten des Stromnetzes zu kommunizieren. Als intelligent sind Ladestationen dann zu bezeichnen, wenn sie sich vernetzen lassen und in das Energieversorgungssystem eingebunden werden können. Dies ermöglicht laut der KfW Anwendungen wie das Festlegen der Ladezeiten per Smartphone-App vom Wohnzimmer aus oder die Steuerung des Zusammenspiels der Ladestation, einer eigenen Photovoltaik-Anlage und anderer Komponenten über ein integriertes Energiemanagement-System. Die Kosten für ein solches System werden ebenfalls gefördert, genau wie die Kosten für Einbauarbeiten in der Garage oder am Stellplatz. Darüber hinaus umfasst die Unterstützung auch sämtliche mit dem Anschluss zusammenhängenden Kosten wie elektrische Installation, die Einstellung des Gerätes und das Material.
Bleibt noch die Frage, wer die Förderung beantragen kann. Laut den von der KfW veröffentlichten Informationen steht die staatliche Unterstützung allen zu, die Wohneigentum besitzen, also auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern von Wohneigentum. Die einzigen Voraussetzungen in dieser Hinsicht sind, dass der Antragsteller in einem Wohngebäude lebt, das schon bewohnt ist, und dass die Ladestation nicht öffentlich zugänglich ist.
Thomas Weschle / Redaktion finanzen.net
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