Die Frage nach dem Gehalt

Lügen haben kurze Beine - Dies gilt es bei der Gehaltsverhandlung zu beachten

14.10.22 06:05 Uhr

Lügen haben kurze Beine - Dies gilt es bei der Gehaltsverhandlung zu beachten | finanzen.net

Das Bewerbungsgespräch dient in vielen Fällen als Eintrittskarte für den neuen Job, sofern der Bewerber das Unternehmen von sich und seinen Fähigkeiten überzeugen kann. Wenn es hierbei zur Gehaltsverhandlung kommt, stoßen die Anwärter jedoch häufig auf ein Dilemma. Wie sollte man mit der Frage nach dem bisherigen Gehalt umgehen?

Die Tücken des Bewerbungsgesprächs

Beim Bewerbungsgespräch für einen neuen Job wird der Bewerber durch den Personaler auf Herz und Nieren geprüft. Mit gezielten Fragen wird ermittelt, ob die Fähigkeiten sowie die Persönlichkeit zum Unternehmen passen.

Hierbei werden dem potenziellen Angestellten diverse Hürden und Fallen gestellt, die es zu überwinden gilt.

Sollte es der Bewerber bis zu der Gehaltsverhandlung geschafft haben, lauert das nächste Fettnäpfchen. Denn Personaler beginnen diese Verhandlungen gerne mit der Frage nach dem aktuellen Gehalt des Bewerbers, um mit der gewonnenen Information ein möglichst unternehmensfreundliches Gehaltsangebot präsentieren zu können.

Doch wie sollten Sie als Bewerber auf diese Frage antworten?

Die Gehaltsfrage

Die Antwort des Anwärters kann je nach Gehaltsangabe das Angebot des Unternehmens sowohl positiv als auch negativ beeinflussen.

Liegt das vorherige Gehalt unter dem, was der Personaler dem Bewerber anbieten wollte, könnte dies ein schlechteres Angebot durch das Unternehmen zur Folge haben. Aus diesem Grund flunkern rund 25 Prozent aller Anwärter bei genau dieser Frage, wie eine Studie der Intelligence Group herausstellte.

Doch in gewissen Fällen kann diese Lüge dem Arbeitnehmer sogar rückwirkend um den Job bringen, wie der Arbeitsrechtler Dr. Florian Kessenich im Gespräch mit t3n verrät.

In der Regel ist die Frage nach dem Gehalt durch den Personaler zwar unzulässig, da sie als privat und damit für die Stelle als nicht bedeutsam gilt. In besonderen Fällen, wie etwa, wenn das Gehalt als Indikator für die geleistete Arbeit des Bewerbers dient, kann diese Frage doch rechtens sein. Das heißt, wenn der Anwärter etwa auf Provisionsbasis oder Boni variabel bezahlt wurde, muss wahrheitsgemäß geantwortet werden.

"In allen anderen Fällen ist das bisherige Gehalt jedoch eine klare Privatsache. Eine wahrheitswidrige Angabe kann nicht bestraft werden", stellt Dr. Kessenich klar.

Diese Optionen hat der Anwärter

Nichtsdestotrotz kann sich eine auf das Gehalt bezogene Lüge auch dann negativ auf den Job auswirken, wenn sie eigentlich keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen hätte. Kessenich erklärt: "Oftmals sind Personaler und Führungskräfte einer Branche sehr gut vernetzt und insofern besteht eine nicht zu unterschätzende Gefahr, dass die Lüge herauskommt. Dann muss der Arbeitnehmer damit rechnen, dass er einfach in der Probezeit wegen Nichteignung gekündigt wird."

Um dieser Situation also allgemein entgegenzuwirken, ohne sich während der Gehaltsverhandlung schlechter zu stellen, empfiehlt es sich, diesem Thema eindeutig auszuweichen. Der Anwärter hat zum einen die Option, darauf zu verweisen, dass er lieber über die Zukunft als die Vergangenheit diskutieren würde. Zum anderen könnte er das aktuelle Gehalt offenlegen, aber postwendend darauf hinweisen, dass er dieses für nicht leistungsgerecht hält.

Auf dieser Grundlage lässt sich anschließend offen und auf einem Level über das künftige Gehalt verhandeln.

Henry Ely / Redaktion finanzen.net

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