Reparaturklausel: Autoersatzteile könnten in Zukunft günstiger werden
Die sogenannte Reparaturklausel, welche Anfang September durch die Bundesregierung verabschiedet wurde, könnte für mehr Wettbewerb auf dem Markt für Autoersatzteile sorgen. Verbraucherschützer sehen dennoch Bedarf die neue Regelung zu modifizieren.
Teure Reparaturen am Auto
Die Wartungskosten beim eigenen PKW können jährlich je nach Reparaturaufwand ein tiefes Loch in den Geldbeutel graben. Schon kleine Blechschäden und Kratzer vom ein- beziehungsweise ausparken können den Fahrzeughalter teuer zu stehen kommen. Dass diese Reparaturen häufig so teuer sind, steht im Zusammenhang mit den kostspieligen Ersatzteilen von sichtbaren Elementen.
Denn die Fahrzeughersteller halten in der Regel die Design-Patente für jegliche sichtbaren Ersatzteile, weshalb auch die Hersteller die Preise hierfür relativ frei bestimmen können.
Aufgrund des Designschutzes müssen Werkstätten Teile wie Scheinwerfer, Außenspiegel und Kotflügel direkt beim Hersteller erwerben, sodass günstige Ersatzteile von Drittanbietern quasi nicht verwendet beziehungsweise produziert werden.
Verbraucherschützer haben laut Focus festgestellt, dass hiervon vor allem der Endverbraucher einen Nachteil hat.
Gesetzesentwurf mit Lücken
Dieses Dilemma könnte nun aufgrund eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung kippen, wodurch der Wettbewerb auf dem Ersatzteilemarkt für sichtbare Autoteile anziehen würde. Wie der ADAC berichtet, wurde am 10. September 2020 durch den Bundestag beschlossen, dass auf dem Ersatzteilemarkt in Zukunft mehr Wahlfreiheit herrschen solle, wodurch der Wettbewerb automatisch fairer gestaltet wäre.
Demnach soll der bisherige Designschutz von sichtbaren Autoteilen aufgehoben werden, was Drittanbietern erlauben würde direkt mit dem Hersteller und dessen Originalteilen zu konkurrieren.
Einen Haken hat dieser Entwurf jedoch, sofern Hersteller ihre bestehenden Designs bereits patentiert haben, gilt der Schutz auch weiterhin. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass gewisse Ersatzteile erst mit einer Verzögerung von bis zu 25 Jahren vergünstigt von Drittanbietern offeriert werden dürfen. Lediglich Designs, welche nach dem Inkrafttreten des Gesetzes angemeldet werden, stehen nicht mehr unter dem Bestandsschutz.
Ausbesserungsbedarf bei der Reparaturklausel?
Die sogenannte Reparaturklausel erntet trotz ihrer verbraucherfreundlichen Intention auch Kritik vonseiten des ADAC. Wie der Verkehrspräsident des Automobilclubs, Gerhard Hillebrand, laut lifePR verdeutlicht: "Die Einführung der Reparaturklausel in das deutsche Designrecht ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einem freien Ersatzteilemarkt, wie ihn der ADAC seit Jahren fordert. Solange jedoch der Bestandsschutz für eingetragene Designrechte diese Liberalisierung um bis zu 25 Jahre verzögert, sind wir nicht am Ziel, denn Verbraucher profitieren dadurch erst in weiter Zukunft von der Neuregelung. Es muss jetzt mit großem Engagement eine Initiative auf EU-Ebene auf den Weg gebracht werden, die diesen Punkt nachbessert, damit auch die Eigentümer älterer Autos rasch in den Genuss des neuen Gesetzes kommen."
Demnach verhilft auch die Reparaturklausel vorerst zu keinem fairen Wettbewerb, denn vor allem Halter von alten Fahrzeugen müssen weiterhin auf die meist teuren Originalteile der Autohersteller zurückgreifen. Entsprechend plädieren Verbraucherschützer für weitere Schritte in Richtung fairer Wettbewerb auf dem Autoersatzteilemarkt.
Henry Ely / Redaktion finanzen.net
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