Der zweite letzte Wille

Mehrere Testamente - Das gilt es zu beachten

24.01.23 06:31 Uhr

Mehrere Testamente - Das gilt es zu beachten | finanzen.net

Seinen letzten Willen schreibt ein Mensch üblicherweise in einem Testament nieder. Doch was gibt es zu beachten, wenn es mehrere Testamente einer Person gibt?

Ihren letzten Willen können Verstorbene durchaus auf mehrere Testamente verteilen. Kommt es dabei zu Widersprüchen, gilt allerdings automatisch nur das neueste Exemplar. Doch das ist nicht das Einzige, was es zu beachten gibt, wenn mehr als ein Testament existiert.

Das gilt bei mehreren Testamenten

Menschen können ihre Meinung ändern: Das gilt auch in Bezug auf das Erbe. Der sogenannte Erblasser sollte aus diesem Grund in erster Linie dafür sorgen, dass den Hinterbliebenen klar ist, welches Testament nun seinem wirklich letzten Willen entspricht und welches nicht. Sollte es zu Widersprüchen kommen, gilt, wie schon beschrieben, das zeitlich jüngere Testament. Die Datumsangabe kann dabei Aufschluss liefern. Gesetzlich geregelt ist dies in §2258 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Vor allem inhaltliche Widersprüche sind ein Grund dafür, dass bei mehreren Testamenten nur eines seine Gültigkeit behält. Tritt beispielsweise der Fall ein, dass ein Erblasser im ersten Testament seine Tochter als Alleinerbin benennt, diese jedoch zehn Jahre später enterbt und stattdessen den eigenen Bruder als alleinigen Rechtsnachfolger benennt, ist laut dem Erbrecht-Ratgeber Klärungsbedarf vorhanden.

Es macht also durchaus Sinn in allen späteren Testamenten festzulegen, was mit den Vorherigen geschehen soll. Laut dem Erbrecht-Ratgeber sollte dabei auf einen Satz zurückgegriffen werden, der Klarheit bringen kann: "Hiermit hebe ich alle bisher von mir errichteten letztwilligen Verfügungen in vollem Umfang auf."

Das geschieht bei fehlenden Datumsangaben

Sollte der Fall eintreten, dass es zwei Testamente gibt, aber keines davon eine Datumsangabe aufweist, muss über andere Wege die zeitliche Abfolge der Dokumente ermittelt werden. Wie das Wissensportal Anwalt.de schreibt, ist es aber nicht verpflichtend, ein Testament mit einer Datumsangabe zu versehen.

Lässt sich ein Erbkonflikt nicht auf dem üblichen Weg lösen, muss im Zweifel das Gericht prüfen, wie das weitere Vorgehen auszusehen hat. Für die Feststellung der Gültigkeit kommt es dann nicht selten vor, dass eine chemische Analyse der verwendeten Tinte angeordnet wird, die das Alter des Dokuments determiniert.

Wer seinen Erben also einen möglichst reibungslosen Ablauf ermöglichen will, sollte genau darauf achten, wie viele Testamente er verfasst und außerdem Klarheit darüber herstellen, welches Testament nun seinem letzten Willen entspricht.

Redaktion finanzen.net

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