Datenkrake Finanzamt

Diese Daten sammelt das Finanzamt

05.03.24 23:49 Uhr

Das Finanzamt weiß alles: Diese Daten werden über dich gesammelt | finanzen.net

Das neue Jahr 2024 hat begonnen und damit auch die Möglichkeit, seine Steuererklärung für das abgelaufene Jahr 2023 beim Finanzamt abzugeben. Dieses greift mittlerweile auf mehr Datenbestände zu als manch einer glauben mag.

Die Digitalisierung macht es möglich, dass das Finanzamt auf immer mehr Daten von uns Bürgern zugreifen kann. Inzwischen sind es nicht mehr nur die großen Steuerhinterziehungen, die Aufmerksamkeit beim Finanzamt hervorrufen, sondern auch kleine Ungereimtheiten können schnell zu weiteren Nachforschungen von Seiten des Finanzamts führen.

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Diese Daten sammelt das Finanzamt

Leistungsfähigere Hard- und Software ermöglichen es dem Finanzamt inzwischen auch kleine Unstimmigkeiten bei der Steuererklärung aufzudecken. So liegen dem Finanzamt nicht nur die Informationen über das aktuelle Gehalt vor, sondern auch die Höhe eventueller Kapitalerträge und Einzahlungen in die Riester-Rente.

Auch die Daten der Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Elterngeldstelle werden dem Finanzamt in regelmäßigen Abständen übermittelt. Durch diese automatischen Datenübermittlungen kann ein Großteil der Steuererklärungen automatisch geprüft und der Steuerbescheid automatisch erstellt werden, was eine große Zeitersparnis mit sich bringt.

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Die Datenübermittlung erfolgt sowohl automatisch als auch auf Anfrage des Finanzamts. Während auch Rundfunkanstalten, Baubehörden oder Lebensversicherer ihre Daten automatisch an das Finanzamt übermitteln, können manche Daten auch vom Fiskus angefragt werden, wie beispielsweise die Anzahl aller inländischen Bankkonten.

So funktioniert der Datenaustausch und -schutz

Seit 2007 erhält jeder Bürger in Deutschland eine Steueridentifikationsnummer, welche ein ganzes Leben lang gültig bleibt. Diese ermöglicht es dem Staat, alle Einkünfte zweifelsfrei zuzuordnen. Aus diesem Grund muss bei vielen Institutionen, wie beispielsweise Banken, die eigene Steuer-ID angegeben werden.

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Natürlich hat jeder Bürger das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten an das Finanzamt übermittelt werden. Wer mit der Sammlung seiner Daten nicht einverstanden ist, dürfte es allerdings schwer haben, denn rechtlich steht das Bestreben des Staates Steuerhinterziehung zu vermeiden über dem Datenschutz des Einzelnen.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Gunnar Pippel / Shutterstock.com