50 Milliarden Euro - der Bund schnürt ein Hilfspaket speziell für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen
Die Bundesregierung will Unternehmen 500 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Selbstständige und Kleinstunternehmen profitieren davon jedoch eher zweitrangig. Für jene legt der Bund ein eigenes Milliarden Euro-Hilfspaket auf.
50 Milliarden Euro für Selbstständige
Die Corona-Krise trifft Organisationen und Unternehmen weltweit, doch besonders schwer trifft sie die Kleinunternehmen und Selbstständigen. Für sie geht es während der Corona-Epidemie ums wirtschaftliche Überleben. Neben Künstlern, Musikern, Heilpraktikern, Fotografenund anderen Selbstständigen fürchten auch Restaurantbetreiber, Veranstalter, Einzelhändler und Messebauer um die eigene Existenz.
Doch der Staat verspricht nun ein Hilfspaket speziell für Solo-Selbstständige und Kleinstfirmen. Für sie soll ein Rettungsschirm von mindestens 50 Milliarden Euro gespannt werden. In Planung sind Darlehen und direkte Zuschüsse.
Zudem dürfen sich Freiberufler darüber hinaus an den staatlich unterstützten KfW-Krediten bedienen, welche unbürokratisch und binnen Tagen die Liquidität einzelner Unternehmen und Selbstständiger sichern sollen.
Zuschüsse und Darlehen
Offiziellen Angaben zufolge werden die Hilfspakete nach Größe der Kleinstunternehmen und Selbstständigen-Betriebe kategorisiert. Die Bundesregierung stellt demnach insgesamt 50 Milliarden Euro speziell Solo-Selbstständigen und kleinen Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigen zur Verfügung.
Hiervon sollen mindestens zehn Milliarden Euro als direkte Zuschüsse an betroffene Freiberufler und Kleinstunternehmen gehen. Die übrige Milliardenhilfe wird als Darlehen ausgeschüttet.
Die konkrete Verteilung bezieht sich auf Unternehmen mit Vollzeitbeschäftigten. Die Zuschüsse für Solo-Selbstständige und Unternehmen bis fünf Mitarbeiter belaufen sich auf einen einmaligen Zuschuss von 9.000 Euro über drei Monate. Firmen mit bis zu zehn Angestellten sollen Zuschüsse bis zu 15.000 Euro über den gleichen Zeitraum erhalten.
Die Hilfen sollen ausdrücklich Liquiditätsengpässe von Selbstständigen und Kleinstunternehmen überbrücken, welche sich auf "laufende Betriebskosten wie zum Beispiel Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten" beziehen, heißt es in der Pressemitteilung. Dabei werden die Anträge durch die verantwortlichen Kommunen und Länder bewilligt.
Unbürokratisch und schnell
Die schwarze Null wird die Bundesregierung spätestens mit dieser Maßnahme im Kampf gegen die Corona-Krise endgültig nicht mehr halten können.
Doch an diesem Hilfspaket führt kaum ein Weg vorbei, denn ein solcher Rettungsschirm, der speziell für Selbstständige gespannt wird, erweist sich als durchaus dringliche Maßnahme. In Deutschland arbeiten rund fünf Millionen Freiberufler, die von den bisherigen Maßnahmen und Hilfspakten nicht sonderlich profitieren können, da Kleinstunternehmen und Selbstständige die zuvor präsentierten Liquiditätshilfen der Bundesregierung nicht in Anspruch nehmen werden, berichtet "Der Spiegel".
Das neue Paket soll, ähnlich wie die Vergabe von KfW-Krediten, größtenteils unbürokratisch und schnell an die Antragssteller verteilt werden. Damit möglichst wenige unrechtmäßige Schuldner diese Situation ausnutzen, wird der Bund nach überstandener Krise die finanziellen Situationen der einzelnen Begünstigten prüfen.
Henry Ely / Redaktion finanzen.net
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