Vorsicht vor Strafen: Warum "Zu verschenken"-Kisten teurer sein können als gedacht
Immer wieder sieht man am Straßenrand Kisten mit der Aufschrift "zu verschenken". Die gut gemeinten Kisten können unter Umständen aber Bußgelder zur Folge haben. Wird eine illegale Ablagerung vermutet, oder stehen die Kisten ohne Genehmigung draußen, dann kann das Konsequenzen haben.
Trotz guter Absichten: Geschenkekisten können teuer werden
Häufig werden bereits gelesene Bücher, Kinderspielzeug und Kunst verschenkt. Die Kartons stehen am Straßenrand, dabei liegt ein Zettel auf dem "zu verschenken" steht. Die gut gemeinten Schenkungen können allerdings auch Bußgelder zur Folge haben.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erklärt einem Artikel des Nachrichten-Portals Chip zufolge, dass es sich trotz der gut gemeinten Absichten um eine sogenannte "wilde Müllablagerung" handle. Wenn sich dann nicht schnell genügend Leute für die abgestellten Dinge interessieren und diese mitnehmen, dann handele es sich um eine illegale Ablagerung. Dafür drohen Bußgelder.
Die Höhe der Bußgelder hänge laut dem Chip-Artikel von den Gegenständen ab. Für Haushaltsgegenstände fallen üblicherweise 200 Euro an. Für Gegenstände mit scharfen Kanten oder Flüssigkeiten sind es schon 300 bis 500 Euro und bei Elektrogeräten können Zahlungen von bis zu 5.000 Euro verlangt werden.
Ein paar einfache Regeln beachten - dann sollte auch alles klappen
Ein Artikel des Online-Magazins Utopia erklärt, die "Zu verschenken"-Kisten sind kein Ersatz zum Mülleimer. Dinge, die dort verschenkt werden, sollten sich auch in einem entsprechenden Zustand befinden und jemanden einen Nutzen bieten.
Die Inhalte der Kiste müssen jugendfrei und ungefährlich sein. Man hat keine Kontrolle darüber, wer sich die Dinge anschaut und mitnimmt. Entsprechend dürfen auch keine Öle, Lackdosen oder Glas enthalten sein.
Die Kiste sollte nicht länger als 24 Stunden ausgestellt werden. Wurden die Spenden nach Ablauf der Frist nicht mitgenommen, ergänzt der Utopia-Artikel, dann sollte man die Gegenstände eben anderweitig vergeben.
Gehwege müssen benutzbar sein, Stadt sollte sauber gehalten werden
Der Chip-Artikel ergänzt, wer seine "Zu verschenken"-Kiste legal draußen abstellen möchte, der muss sich eine Genehmigung beim Ordnungsamt einholen. Wichtig ist eben, dass der Gehweg freigehalten wird. Es muss Fußgängern, Rollstuhlfahrern, Kinderwägen und Personen mit Rollator weiterhin möglich sein den Gehweg zu benutzen.
Einem MDR-Bericht zufolge führten die Kisten schon in einigen Städten zu Problemen. In Erfurt und Halle etwa verschmutzen die "Zu verschenken"-Kisten wohl die Wege. Daher rät die Stadt Halle dazu, die Kisten nur noch im Hauseingang anzubieten. Anders sei es in Magdeburg, ergänzt der Artikel. Dort würde die Stadt auch keine Genehmigung verlangen, die Kisten würden sowieso nach zwei Tagen wieder verschwinden. Zudem liege auch keine Gewinnerzielungsabsicht vor, erklärt die Stadt Magdeburg.
Redaktion finanzen.net
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