Bildungsfreistellung

Arbeitsrecht: Wer hat Anspruch auf einen Bildungsurlaub?

09.04.22 21:14 Uhr

Arbeitsrecht: Wer hat Anspruch auf einen Bildungsurlaub? | finanzen.net

Die meisten Arbeitnehmer nehmen keinen Bildungsurlaub, weil sie entweder nichts von dieser Möglichkeit wissen oder aus Angst vor Ärger mit dem Arbeitgeber darauf verzichten.

Was ist ein Bildungsurlaub?

Ein Bildungsurlaub - auch Bildungsfreistellung genannt - bezeichnet Tage, an denen der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern freigibt, damit sie sich innerhalb dieses Zeitraums weiterbilden können. Was jedoch wie ein freiwilliger Bonus seitens des Arbeitgebers klingt, ist in der Regel sogar verpflichtend und die meisten Arbeitnehmer in Deutschland haben das Recht, eine solche Freistellung einzufordern. Dahinter steckt eine Initiative des Staates, denn eine Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung ist in den meisten Bundesländern ein staatlich geförderter Bildungsurlaub, damit besonders auch Arbeitnehmer mit zunehmendem Lebensalter die Chance bekommen, sich kontinuierlich weiterzubilden und auf dem Laufenden zu bleiben.

Wer hat einen Anspruch?

Da es kein einheitliches Bundesgesetz gibt, haben fast alle Bundesländer Landesgesetze verabschiedet. Diese unterscheiden sich nur bedingt und weichen lediglich in Details voneinander ab. Dabei ist entscheidend, in welchem Bundesland sich der Arbeitsplatz befindet: Ein Kurs kann also in einem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sein und in einem anderen nicht. Entscheidend ist das Bundesland des Arbeitsplatzes. Aktuell gibt es in 14 von 16 Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer. Ausschließlich in Bayern und in Sachsen gibt es derzeit noch keinen durch ein Landesgesetz verabschiedeten Anspruch auf eine Bildungsfreistellung. Anspruch auf Bildungsurlaub haben zudem nur Arbeitnehmer. Studierende, Hausfrauen und -männer, sowie Rentner sind von der staatlichen Initiative ausgeschlossen, während für Beamte und Auszubildende gesonderte Regelungen gelten.

Welche Seminare sind erlaubt?

Was man als Arbeitnehmer im Bildungs­urlaub lernen möchten, kann man weit­gehend frei entscheiden. Jedoch gilt die Bedingung, dass das jeweilige Seminar im betreffenden Bundesland als Maßnahme anerkannt ist. In der Regel müssen also Bildungsurlaube für berufs­bezogene und politische Themen genommen werden. Zudem muss dem Arbeitgeber ein Nachweis über die Teilnahme an einem genehmigten Seminar vorgelegt werden.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die Teilnahme an einem Seminar innerhalb einer Bildungsfreistellung müssen Arbeitnehmer in der Regel selber zahlen. Jedoch zahlt der Arbeitgeber im Zeitraum des Bildungsurlaubs weiterhin wie gewohnt das Gehalt ohne jegliche Abzüge. Zudem wird für die Freistellung kein Urlaub in Anspruch genommen, sodass die Zahl der vertraglich festgelegten Urlaubstage unverändert bleibt. Arbeitnehmer haben zusätzlich die Möglichkeit, das zusätzlich erlernte Wissen als Anlass für eine Gehaltserhöhung zu nehmen oder die Firma zu fragen, ob die neuen Qualifikationen eine Kostenübernahme der Kurse bedingen können.

Isabell Tonnius / Redaktion finanzen.net

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