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Die Krankentagegeldversicherung: Wann lohnt sich ein Abschluss?

22.10.24 07:48 Uhr

Krankentagegeldversicherung: In diesen Fällen ist sie besonders sinnvoll | finanzen.net

Krankheiten, Unfälle oder Operationen kommen oft unerwartet. Und dauert es länger, bis man sich von diesen erholt, kann es hin und wieder zu finanziellen Engpässen kommen. Dabei kann jedoch unter Umständen die Krankentagegeldversicherung helfen.

Was ist eine Krankentagegeldversicherung?

Wer sich gerade von einem Unfall oder einer Operation erholt, oder eine länger anhaltende Krankheit hat, ist schnell länger als sechs Wochen krank. Ist dies der Fall, zahlt nicht mehr der Arbeitgeber den Lohn, sondern die Krankenversicherung bezahlt das sogenannte Krankengeld. Das beträgt Krankengeld 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens aber bis zu 90 Prozent des Nettogehalts. Die Grenze des sogenannten Krankengelds liegt im Jahr 2024 bei 3.622,50 Euro brutto pro Monat. Dies gilt jedoch nur für gesetzliche Krankenversicherungen. Wer privat versichert ist, erhält über eine private Zusatzversicherung Krankentagegeld. Doch auch gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, eine solche zusätzliche Versicherung abzuschließen, um Krankentagegeld zu erhalten.

Für wen lohnt sich die Zusatzversicherung?

Ob sich die Krankentagegeldversicherung lohnt, hängt zunächst davon ab, ob die betroffene Person gesetzlich oder privat versichert ist. Außerdem ist relevant, ob die betroffene Person selbstständig ist oder sich in einem Angestelltenverhältnis befindet. Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer lohnt sich die Zusatzversicherung, wenn deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro pro Monat überschreitet, so die Kanzlei Kotz in einem Blogbeitrag. Je höher die Differenz zur Bemessungsgrenze ist, desto lohnenswerter ist auch die Zusatzversicherung. Privat versicherte Arbeitnehmer (mit Ausnahme von Beamten) sind nach der Frist von sechs Wochen auf das Krankentagegeld angewiesen. Zwar kann dieses als Leistung in der privaten Krankenversicherung enthalten sein, doch dies ist nicht zwingend der Fall. Sollte das Krankentagegeld keine enthaltene Leistung sein, sollte dringend eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Gesetzlich versicherte Selbstständige können im Falle einer länger andauernden Krankheit selbst entscheiden, ob sie Krankengeld erhalten möchten oder nicht. Wer jedoch die ersten sechs Wochen der anhaltenden Krankheit nicht aus eigener Tasche zahlen kann, sollte eine Krankentagegeldversicherung abschließen. In den privaten Versicherungen von Selbständigen ist eine Krankentagegeldversicherung, welche häufig ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit greift, in den meisten Fällen schon enthalten. Hier sind die genauen Gegebenheiten im Versicherungsvertrag nachzulesen, merkt die Kanzlei Kotz an.

Testsieger unter den Versicherungsangeboten

Im Auftrag der WirtschaftsWoche hat Morgen & Morgen die besten Tarife für zwei Musterfälle ausgezeichnet. Um das Top-Rating zu erreichen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Das versicherte Krankentagegeld muss etwa bei Maßnahmen zur Wiedereingliederung geleistet werden und der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichten. Beispielsweise wurden für eine 35-Jährige mit einem Jahresbruttogehalt von 55.000 Euro, die ihr Krankentagegeld in Höhe von 25 Euro versichert, acht "sehr gute" Tarifen ausgewählt. Diese bieten die Deutsche Familienversicherung, Inter, Barmenia, Concordia, Württembergische, AXA, Debeka und Hallesche an. Die erstplatzierte Deutsche Familienversicherung erhebt 13,52 Euro monatlich, am günstigsten ist die Württembergische mit zehn Euro.

Der zweite Musterfall bezieht sich auf einen 45-Jährigen, der 84.000 Euro im Jahr verdient und ein Krankentagegeld in Höhe von 35 Euro wählt. Die von M&M ausgezeichneten Anbieter sind Deutsche Familienversicherung, Inter, Barmenia, Concordia, Württembergische, AXA und Hallesche. Bei der erstplatzierten Concordia würden für den 45-Jährigen 25,57 Euro pro Monat fällig, am günstigsten wäre die Württembergische mit 14 Euro pro Monat.

Redaktion finanzen.net

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