Bankgeschäfte

Minderjährige und Bankgeschäfte: Was Eltern wissen müssen

25.04.24 23:29 Uhr

Bankgeschäfte mit Minderjährigen: Das müssen Eltern über gesetzliche Regelungen und zum Schutz vor finanziellen Risiken wissen! | finanzen.net

Bankgeschäfte mit Minderjährigen stellen in Deutschland ein sensibles Thema dar, das eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen und elterlicher Verantwortlichkeiten umfasst. Das Hauptziel dieser Bestimmungen ist es, Minderjährige vor finanziellen Risiken und Überschuldung zu schützen.

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Bankgeschäfte von Minderjährigen

In Deutschland unterliegen die Bankgeschäfte von Minderjährigen bis zum Erreichen der Volljährigkeit im Allgemeinen der Zustimmungspflicht durch die Eltern, wie die Verbraucherzentrale in einem Online-Beitrag erklärt. Diese Regelung ist besonders relevant bei der Eröffnung von Girokonten sowie bei Transaktionen wie Geldabhebungen und Überweisungen. Es besteht jedoch die Möglichkeit für Eltern, eine generelle Einwilligung für bestimmte Bankgeschäfte ihrer minderjährigen Kinder zu erteilen. Diese Einwilligung darf jedoch nicht zu umfassend sein, um nicht gegen die Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verstoßen, welches grundsätzlich eine spezifische Einwilligung für jede einzelne Willenserklärung vorsieht, wie es weiter heißt. Solche Generalermächtigungen sollten daher präzise und inhaltlich genau definiert sein. Eine allgemeine Einwilligung kann beispielsweise für bestimmte Arten von Kontoverfügungen erteilt werden, wie Barabhebungen, Überweisungen oder Daueraufträge, vorausgesetzt, diese sind technisch und betragsmäßig begrenzbar, so die Verbraucherzentrale.

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Üblicherweise ist für die Eröffnung eines Kontos die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Eine Ausnahme hierzu besteht, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht innehat oder eine entsprechende gerichtliche Entscheidung vorliegt, in welchen Fällen die Zustimmung eines Elternteils ausreicht, wie die BaFin in einem Online-Beitrag betont. Im Falle einer Kontoeröffnung für einen minderjährigen Kunden, bei dem beide Elternteile verstorben sind, ist es erforderlich, dass eine durch das Familiengericht bestimmte Vertretungsregelung vorliegt. Das Kreditinstitut wird in solchen Fällen die entsprechenden Nachweise über das Sorgerecht anfordern, um die Kontoeröffnung zu ermöglichen, wie es weiter heißt.

Während des Prozesses der Kontoeröffnung ist es zudem notwendig, dass der Minderjährige zusammen mit seinen Eltern oder dem alleinvertretungsberechtigten Elternteil, bzw. einem vom Familiengericht bestellten Vertreter, persönlich erscheint. Dabei müssen sie sich mittels eines gültigen Ausweisdokuments, wie einem Personalausweis oder Reisepass, gegenüber dem Kreditinstitut ausweisen, so die BaFin weiter. Falls der Minderjährige noch keinen Personalausweis oder ein äquivalentes Dokument besitzt, kann auch die Vorlage der Geburtsurkunde zur Überprüfung der Identität herangezogen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde in diesem Kontext nicht als ausreichend angesehen wird, so die BaFin.

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Regelungen für berufstätige Jugendliche, Kreditaufnahme und Online-Banking

Die Regelungen für berufstätige Jugendliche in Deutschland hinsichtlich Bankgeschäften bieten einige Besonderheiten. Jugendliche, die bereits in einem Arbeitsverhältnis stehen und deren Eltern diesem Job zugestimmt haben, können bestimmte mit ihrer Arbeit verbundene Rechtsgeschäfte selbstständig tätigen, wie die Verbraucherzentrale betont. Dazu gehört insbesondere das Eröffnen eines Gehaltskontos sowie das Barabheben des gesamten Lohns oder Gehalts. Hierbei muss der Minderjährige der Bank den Arbeitsvertrag vorlegen, welcher zuvor von den Eltern unterschrieben wurde. Für Überweisungen oder andere Bankgeschäfte benötigen sie jedoch weiterhin die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, wie es weiter heißt. Auszubildende unter 18 Jahren haben nach derzeitigen Regelungen keine Möglichkeit, selbständig ein Konto zu eröffnen.

Bei der Kreditaufnahme durch Minderjährige gibt es strenge gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Für die Aufnahme eines Kredits ist grundsätzlich eine gerichtliche Genehmigung erforderlich. Ein Kreditvertrag, der ohne diese gerichtliche Genehmigung abgeschlossen wird, ist rechtlich unwirksam, selbst wenn die Eltern des Minderjährigen dem Vertrag zugestimmt haben, so die Verbraucherzentrale weiter. Diese Regelung soll Minderjährige vor allem vor finanzieller Überschuldung schützen und sicherstellen, dass sie nicht unüberlegt oder ohne angemessene Überwachung finanzielle Verpflichtungen eingehen. Diese strengen Vorschriften gelten auch für Kontoüberziehungen an Geldautomaten, wie es weiter heißt. Sollte ein Minderjähriger sein Konto überziehen, ohne dass eine gerichtliche Genehmigung vorliegt, sind weder der Minderjährige noch die Eltern zur Rückzahlung des überzogenen Betrags verpflichtet.

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Für das Online-Banking existiert keine spezifische Altersgrenze, doch ist es von Bedeutung, dass Jugendliche ein fundiertes Verständnis für finanzielle Angelegenheiten und technologische Aspekte haben, wie weiter betont wird. Die Rolle der Eltern ist hierbei von großer Wichtigkeit, da sie ihre Kinder bei der Nutzung von Online-Banking effektiv unterstützen und anleiten sollten. Dies schließt die Aufklärung über Risiken wie Betrug und Identitätsdiebstahl ein, so die Verbraucherzentrale abschließend.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

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