Auskunftsanspruch

Gehalt der Kollegen - Was Sie über Ihr Recht auf Entgelttransparenz wissen müssen

12.08.19 15:44 Uhr

Gehalt der Kollegen - Was Sie über Ihr Recht auf Entgelttransparenz wissen müssen | finanzen.net

Seit dem 6. Januar 2018 müssen Arbeitgeber Auskunft darüber geben, was ein Kollege mit vergleichbarer Beschäftigung verdient. Wir haben einige Fakten über Ihr Recht auf Entgelttransparenz zusammengetragen, die Sie unbedingt wissen sollten.

Das Entgelttransparenzgesetz ist ein Gesetz zu Förderung der Entgelttransparenz zwischen Männern und Frauen und hat das Ziel, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. Das Gesetz trat am 6. Januar 2018 in Kraft und soll eine Dynamik auflösen, denn nach wie vor verdienen Männer im Schnitt mehr als Frauen. Aber es gilt auch zum allgemeinen Vergleich, denn eine ungleiche Vergütung kann jeden betreffen und kann durch die Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes aufgezeigt und angefochten werden. Doch das Gesetz lässt sich nicht so einfach anwenden. Es gibt einige Hürden, die man vorher unbedingt kennen muss.

Für wen gilt der neue Auskunftsanspruch?

Aus der Sicht kleinerer Unternehmen gibt es zunächst durch das Gesetz keinen zwingenden Handlungsbedarf, denn die Auskunftspflicht betrifft nur Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten. Des Weiteren müssen mindestens 6 Vergleichspersonen des anderen Geschlechts angegeben werden. Hinzu kommt, dass lediglich der Mittelwert der vergleichbaren Gehälter bekanntgegeben werden muss und nicht der exakte Wert. Diese Anforderungen stellen hohe Hürden da, denn je weiter man die Pyramide eines Unternehmens nach oben kommt, desto seltener findet man eine ausreichend große Vergleichsgruppe, um das Entgelttransparenzgesetz anzuwenden. Was als gleiche oder gleichwertige Tätigkeit gelten kann, erläutert das Familienministerium in einem Leitfaden. Eine solche Arbeit üben demnach Kollegen aus, die sich innerhalb des Betriebs gegenseitig ersetzen könnten. Eine Krankenschwester darf sich also nicht nach dem Gehalt der Chefärzte erkundigen oder umgekehrt.

Wie funktioniert der Auskunftsanspruch genau?

Beschäftigte, die den Auskunftsanspruch nutzen wollen, müssen sich schriftlich an den Betriebsrat oder den Arbeitgeber wenden. Beide setzen sich daraufhin gegenseitig davon in Kenntnis, wenn ein Auskunftsersuch bei ihnen eingegangen ist. Der Betriebsrat kann die Anfrage anonym an die Personalabteilung weiterreichen. Alternativ können Angestellte auch direkt zur Personalabteilung gehen, dann allerdings ohne den Schutz der Anonymisierung. In ihrem Antrag müssen Arbeitnehmer angeben, auf welche Vergleichsgruppe sie sich beziehen. Anschließend wird der Antrag geprüft und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Arbeitnehmer schriftlich die gewünschte Auskunft.

Wie schnell müssen Arbeitgeber oder Betriebsrat auf Anfragen reagieren?

Für die Bearbeitung des Antrags hat der Arbeitgeber oder der Betriebsrat in der Regel drei Monate Zeit. Für Arbeitgeber, die an einen Tarifvertrag gebunden sind oder ihn anwenden, gibt es keine Frist. Gibt ein Arbeitgeber ohne Tarifbindung keine rechtzeitige Antwort, muss er bei einem eventuellen Gerichtsverfahren beweisen können, dass keine Benachteiligung vorliegt. Er kann den Antrag aber auch ablehnen, weil er die vom Arbeitnehmer genannte Tätigkeit nicht für gleichwertig hält. Was dann passiert, wer also argumentativ nachlegen muss, wird wohl erst die Praxis der Gerichte zeigen.

Was ist, wenn jemand tatsächlich weniger verdient als Kollegen?

Wenn der Fall eintritt, dass jemand tatsächlich weniger verdient als sein Kollege, passiert erst einmal nichts, denn das Gesetz beinhaltet lediglich den Auskunfts-, aber kein Anpassungsanspruch. Es ist jedoch möglich, dass Sie auf Basis der Auskunft klagen, dann zum Beispiel auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Und wer den Weg vor Gericht scheut, hat mit der Auskunft immerhin eine gute Grundlage für die nächste Gehaltsverhandlung.

Redaktion finanzen.net

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