Arbeitszeugnis selbst geschrieben: Ist das rechtens?
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument innerhalb der Bewerbungsunterlagen. Insofern könnte es einem Arbeitnehmer entgegenkommen, wenn er sein Arbeitszeugnis selbst verfassen dürfte. Ist das aber überhaupt rechtens und erstrebenswert?
Wenn der Arbeitnehmer um ein Arbeitszeugnis bittet, ist der Arbeitgeber zur Ausstellung verpflichtet. In der Praxis kommt es vor, dass der Chef anschließend dem Mitarbeiter vorschlägt, die Bewertung selbst zu verfassen. Dies kann unterschiedliche Hintergründe haben. Beispielsweise sind einem neuen Vorgesetzten die bisherigen Leistungen des Angestellten weitgehend unbekannt. Sollte man jedoch auf solch ein Angebot eingehen?
Der Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis schreiben
Rein rechtlich gesehen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Arbeitszeugnis zu schreiben. Er kann diese Aufgabe nicht einfach auf den Mitarbeiter übertragen. Demnach kann die Anweisung des Chefs, die eigene Beurteilung selbst zu übernehmen, abgelehnt werden. Dennoch bitten Vorgesetzte des Öfteren scheidende Angestellte um die Vorformulierung eines Entwurfs. Dieses Angebot kommt vielen Personen entgegen, da man seine Bewertung nach den eigenen Vorstellungen gestalten kann. Das finale Arbeitszeugnis, welches sich in der Regel an der Vorlage orientiert, fällt somit zur beiderseitigen Zufriedenheit aus.
Das Arbeitszeugnis selbst zu schreiben hat jedoch nicht nur Vorteile. Die Aufgabe birgt einige Risiken, die man sich vorher bewusst machen sollte.
Die Vor- und Nachteile einer eigenen Bewertung
Die Formulierungen im Arbeitszeugnis können zu Rechtsstreitigkeiten führen, wenn die Auffassungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer weit voneinander abweichen. Im Zuge der Gerichtsverhandlungen wird dem Mitarbeiter häufig zugestanden, einen eigenen Zeugnisentwurf zu erstellen, an den sich der Arbeitgeber dann weitgehend halten muss. Um es erst gar nicht soweit kommen zu lassen, ist eine im Vorhinein selbst geschriebene Bewertung sehr hilfreich. Diese Aufgabe ist aber nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick vielleicht erscheint. Man sollte sich genügend Zeit für die Bearbeitung nehmen, denn das Arbeitszeugnis besitzt eine eigene Sprache, mit welcher sich der Verfasser zuerst vertraut machen muss. Wohlwollende Formulierungen können schnell eine eher negative Bedeutung haben. Rein instinktive Beschreibungen der Arbeitsleistung sind im Zeugnis nicht möglich. Die Attribute "Interesse und Fleiß" stehen beispielsweise entgegen ihrer eigentlich positiven Aussagekraft für die Unfähigkeit des Mitarbeiters. Zur Hilfestellung gibt es Ratgeber im Netz, die die korrekten Formulierungen für die eigene Beurteilung enthalten. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Eine schlichte Aneinanderreihung verschiedener Floskeln, die dem Arbeitnehmer eine lupenreine Eins als Note bescheinigen, machen Personalchefs misstrauisch.
Um keine Fehler zu machen, sollte somit auch der eigene Entwurf des Arbeitszeugnisses mit großer Sorgfalt bearbeitet werden.
Redaktion finanzen.net
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