Arbeitszeit

Gelten im Homeoffice feste Arbeitszeiten?

15.03.22 06:45 Uhr

Gelten im Homeoffice feste Arbeitszeiten? | finanzen.net

Mit dem Homeoffice werden häufig Freiheit und Flexibilität verbunden. Doch ist man wirklich so frei, wenn man von zuhause aus arbeitet?

Wer würde nicht gerne lieber zuhause arbeiten, als lange Strecken zurücklegen oder ständig morgens um sieben Uhr mit der Arbeit anfangen zu müssen? Viele Arbeitnehmer bieten ihren Mitarbeitern die Option, ihre Aufgaben auch vom gemütlichen Zuhause aus zu erledigen. Doch bietet ein Homeoffice wirklich so viele Freiheiten, wie man gerne annimmt?

"Homeoffice keine Entgrenzung von Regeln"

Jein, denn ganz gleich, ob man im Büro oder von zuhause aus arbeitet, verbindliche Regeln gelten nach wie vor. "Homeoffice ist keine Entgrenzung von Regeln, die für das Arbeitsleben gesetzlich vorgeschrieben sind", wie Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh Johannes Schipp gegenüber der Süddeutschen Zeitung äußerte. Beispielsweise gilt die feste Arbeitszeit von acht Stunden im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Auch ist vorgesehen, dass Mitarbeiter im Homeoffice sich an die betrieblichen Arbeitszeiten halten müssen. Nicht zuletzt haben Mitarbeiter auch im Homeoffice Anspruch auf Pausen, die sich ab einer Arbeitszeit von neun Stunden auf 45 Minuten belaufen.

Laut Schipp könnten zwar gewisse Freiräume gewährleistet werden, an die Gesetzesvorgaben müssen sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer dennoch halten. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer beispielsweise zu viele Überstunden leisten oder an Tagen arbeiten, an denen es gesetzlich untersagt ist. "Es gibt Ruhezeiten und es gibt Arbeitszeitvorgaben, die im Gesetz vorgeschrieben sind", so Schipp. So zählt beispielsweise das Sonntagsarbeitsverbot auch für Mitarbeiter, die von zuhause aus arbeiten.

Sonstige Regelungen

Hin und wieder kommt es abhängig von der Auftragslage dazu, dass ein Arbeitnehmer auch Überstunden leistet. Dann kann die Arbeitszeit am Tag auf höchstens zehn Stunden ausgeweitet werden - allerdings muss die zusätzliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden. Zudem hat der Arbeitnehmer, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, während der normalen bzw. festgelegten Arbeitszeit auch im Homeoffice erreichbar zu sein. Was darüber hinausgeht, ist die Freizeit des Mitarbeiters, die auch gilt, wenn er per Homeoffice arbeitet.

Redaktion finanzen.net

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