Arbeitszeiterfassung wird Pflicht: Ein Überblick über die gesetzlichen Vorgaben
Die genaue Erfassung der Arbeitszeiten ist nicht nur für Arbeitnehmer von großer Bedeutung, sondern auch für Arbeitgeber, um die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen und den Schutz der Arbeitnehmerrechte sicherzustellen. In Deutschland gibt es spezifische Gesetze und Vorschriften, die die verpflichtende Arbeitszeiterfassung regeln.
In vielen Betrieben wird die Arbeitszeit bereits erfasst
Für viele Arbeitnehmer gehört die Erfassung ihrer Arbeitszeit fest zu ihrem Arbeitsalltag dazu und ist kaum wegzudenken. Wie das DATEV magazin berichtet, wurde im April 2023 in 59 Prozent der Unternehmen die Arbeitszeit von Angestellten erfasst. Während die Erfassung der Arbeitszeit in früheren Jahren in den meisten Fällen einer klassischen Stechuhr übernommen wurde, bieten sich heute aufgrund moderner Technologien zahlreiche Möglichkeiten zur digitalen Zeiterfassung. Viele Unternehmen setzen bereits jetzt Softwarelösungen ein, um die genaue Erfassung der Arbeitszeiten zu erleichtern, wie das Handwerksblatt berichtet. Die Systeme ermöglichen demnach nicht nur die korrekte Dokumentation, sondern auch die Überwachung von Arbeitszeiten in Echtzeit.
Bundesarbeitsgericht urteilt über Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Während viele Unternehmen bereits aus eigenem Antrieb heraus auf das Konzept der Arbeitszeiterfassung setzen, wird es für alle übrigen Unternehmen verpflichtend einzuführen sein. Genau genommen, besteht bereits seit September 2022 die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, nachdem das Bundesarbeitsgericht geurteilt hat, dass "eine objektive, verlässliche und zugängliche Arbeitszeiterfassung" für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend ist.
Neues Gesetz soll auch Ausnahmen regeln
Ungeachtet des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 2022 ist für viele Arbeitnehmer in ihren Unternehmen die Erfassung ihrer Arbeitszeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein Thema. Obwohl die Regelung ohne Übergangsfrist in Kraft getreten ist, müssen Arbeitgeber bisher nicht mit negativen Konsequenzen wie beispielsweise Geldstrafen rechnen, wie t-online berichtet. Derartige Sanktionen würden erst auf behördliche Anordnungen folgen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt arbeite die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf, der die elektronische Erfassung der Arbeitszeit regeln soll, das berichtet die Tagesschau. Ungeachtet der generellen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, soll das neue Gesetz auch Ausnahmen regeln. Unter anderem könnten etwa kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern von der Pflicht der Arbeitszeiterfassung befreit werden, aber auch für große tarifgebundene Unternehmen seien abweichende Regelungen denkbar.
Redaktion finanzen.net
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