Arbeitsmarkt

Mindestlohn 2024: Das ändert sich für Arbeitnehmer

30.01.24 22:48 Uhr

Mehr Geld im Portemonnaie? Das ändert sich für Arbeitnehmer beim Mindestlohn 2024 | finanzen.net

Zum 1. Januar 2024 wurde der Mindestlohn erneut angehoben. Die Bundesregierung folgt damit dem Vorschlag der Mindestlohnkommission. Auch die Minijob-Grenze wurde erneut erhöht.

Bundesregierung folgt Vorschlag der Mindestlohnkommission

Der gesetzliche Mindestlohn, der die Lohnuntergrenze für Arbeitnehmer in Deutschland darstellt, ist zum Januar 2024 von 12 Euro brutto die Stunde auf 12,41 Euro brutto die Stunde angehoben worden. Die nächste Erhöhung um weitere 41 Cent soll laut der Bundesregierung Anfang 2025 stattfinden. Mit diesen Erhöhungen folgt die Bundesregierung den Vorschlägen der Mindestlohnkommission, die diese Anpassungen vorgeschlagen hatte. Im Beschluss der Kommission heißt es, dass die Mitglieder der Kommission "vor dem Hintergrund der vorliegenden Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Erkenntnisse zur Beschäftigungs- und Wettbewerbssituation" es für vertretbar halten, die Erhöhungen in diesem Umfang durchzuführen. Die Mindestlohnkommission fungiert als unabhängiges Expertengremium und gibt der Bundesregierung alle zwei Jahre einen Vorschlag, wie und ob der Mindestlohn angepasst werden sollte.

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Minijob-Grenze wird ebenfalls angehoben

Damit Minijobber, die häufig den Mindestlohn beziehen, die Anzahl an Stunden, die sie im Monat arbeiten, nicht verringern müssen, wurde die Minijob-Grenze zum 1. Januar 2024 ebenfalls angehoben und beträgt nun 538 Euro im Monat. 2025 soll sie auf 556 Euro angehoben werden. Möchte man als Arbeitnehmer den Betrag vollständig ausreizen, kann man also 43,35 Stunden im Monat arbeiten, sofern man zum gesetzlichen Mindestlohn angestellt ist. Minijobber müssen, solange sie unterhalb der Minijob-Grenze bleiben, keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der Arbeitgeber muss hingegen für diese aufkommen und einen reduzierten Pauschalbetrag abführen.

Die Anzahl der Menschen, die hauptberuflich als Minijobber arbeiten, belief sich laut Statista im Juli 2022 auf 4,38 Millionen, während sich die Anzahl der als Teilzeit-Minijobber gemeldeten Menschen auf 3,24 Millionen belief.

Redaktion finanzen.net

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