Arbeitnehmersparzulage

Staatliche Unterstützung beim Sparen: So funktioniert die Arbeitnehmersparzulage

25.03.24 03:10 Uhr

Finanzieller Rückenwind: Die erweiterte Arbeitnehmersparzulage 2024 - Tipps für mehr Vermögen! | finanzen.net

Die Arbeitnehmersparzulage in Deutschland, eine staatliche Förderung zur Vermögensbildung von Arbeitnehmern, erfährt ab 2024 wesentliche Änderungen, die ihre Reichweite und Bedeutung erheblich erhöhen. Doch wie genau funktioniert die Arbeitnehmersparzulage? Und wie viel Zuschüsse erhält man vom Staat?

Die Arbeitnehmersparzulage und die maximale Zulage vom Staat

Die Arbeitnehmersparzulage ist laut dem Bundesfinanzministerium eine staatliche Fördermaßnahme in Deutschland, die darauf abzielt, Arbeitnehmer bei der Bildung von Vermögen zu unterstützen und sie zum Sparen anzuregen. Sie stellt eine wichtige Komponente im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen dar, die viele Arbeitgeber ihren Angestellten anbieten. Somit ist die Arbeitnehmersparzulage eine finanzielle Unterstützung des Staates für Arbeitnehmer, die in diese vermögenswirksamen Leistungen investieren, wie es weiter heißt. Dieses System wurde etabliert, um die finanzielle Zukunft von Arbeitnehmern durch zusätzliche Sparanstrengungen zu sichern.

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Um die Arbeitnehmersparzulage im Detail zu verstehen, ist es zunächst wichtig, das Konzept der vermögenswirksamen Leistungen zu erläutern. Diese Leistungen sind Geldbeträge, die der Arbeitgeber entweder zusätzlich zum Gehalt oder aus dem Nettolohn des Arbeitnehmers in einen Sparvertrag einzahlt. Die verbreitetsten Formen solcher Sparverträge sind Bausparverträge und Aktienfonds, aber auch andere Anlageformen kommen infrage.

Die Arbeitnehmersparzulage wird dabei als ein Prozentsatz auf die eingezahlten Beträge gewährt und variiert je nach Art des Sparvertrags. Die maximale Arbeitnehmersparzulage für Sparbeiträge in Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen, wie beispielsweise in Aktienfonds, beträgt 20 Prozent der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen, jedoch mit einer Beschränkung, wie ein Online-Beitrag von der LBS erläutert. Für Alleinstehende liegt die Beschränkung bei 80 Euro pro Jahr, basierend auf dem Höchstbetrag von 400 Euro, der in den Fonds eingezahlt wird. Für Verheiratete verdoppelt sich der maximale Betrag. Das bedeutet, dass verheiratete Paare bis zu 160 Euro pro Jahr erhalten können, wenn sie gemeinsam den Höchstbetrag von 800 Euro in einen solchen Fonds investieren, wie es weiter heißt.

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Die maximale Arbeitnehmersparzulage für wohnungswirtschaftliche Sparpläne, wie zum Beispiel Bausparverträge oder die Tilgung von Baukrediten, wird laut der LBS auf Basis eines Fördersatzes von neun Prozent der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen berechnet. Dabei gibt es jedoch eine Obergrenze für die Zulage. Für Alleinstehende beträgt diese Grenze 43 Euro pro Jahr, was sich aus dem maximalen Sparbetrag von 470 Euro ergibt, da neun Prozent von 470 Euro 42,30 Euro sind, was auf 43 Euro aufgerundet wird, wie es weiter heißt. Bei verheirateten Paaren verdoppeln sich sowohl der maximale Sparbetrag als auch die maximale Zulage. Das bedeutet, dass verheiratete Paare bis zu 86 Euro pro Jahr als Arbeitnehmersparzulage erhalten können, sofern sie gemeinsam bis zu 940 Euro jährlich in solche Sparformen investieren. Auf Wunsch ist es auch möglich, beide Formen der Sparverträge zu besparen, wobei die maximale Zulage für Alleinstehende 123 Euro beträgt und für Verheiratete schließlich 246 Euro.

Voraussetzungen und Beantragung

Um die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen zu können, müssen Arbeitnehmer verschiedene Schritte durchlaufen und gewisse Anforderungen erfüllen. Zunächst muss der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen auf einen qualifizierten und förderfähigen Sparvertrag einzahlen, wie das Bundesfinanzministerium berichtet. In vielen Branchen sind Tarifverträge etabliert, die vermögenswirksame Leistungen regeln und oft vom Arbeitgeber ganz oder teilweise getragen werden. Am Anfang des folgenden Kalenderjahres erhält der Arbeitnehmer dann die entsprechenden Kontoauszüge, die die im Vorjahr geleisteten Einzahlungen dokumentieren. Personen, die gefördert werden, sind unter anderem Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten oder Auszubildende.

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Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt dabei jährlich über die Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers, wie weiter betont wird. Seit 2018 werden die erforderlichen Daten elektronisch vom Anlageinstitut an das Finanzamt übermittelt. Der Antrag kann bis zum Ende des vierten Jahres nach dem Sparjahr gestellt werden. Die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt nach einer Sperrfrist von sieben Jahren, wobei das Gesamtkapital, bestehend aus den monatlichen Sparbeiträgen, der Verzinsung sowie den Sparzulagen, ausgezahlt wird, so ein Online-Beitrag von Steuertipps.

Einkommensgrenze und eine geringe Beteilung der Förderberechtigten

Bislang konzentrierte sich die staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage primär auf Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen. Die festgesetzten Einkommensgrenzen waren strikt und etwa 25 Jahre alt: Einzelverdiener mit einem Jahreseinkommen unter 20.000 Euro und Paare mit einem gemeinsamen Einkommen unter 40.000 Euro hatten Anspruch auf diese Zulage, wie der mdr in einem Beitrag berichtet. Diese Regelung ermöglichte es etwa acht Millionen Menschen, von der Sparzulage zu profitieren.

Um mehr Arbeitnehmern die Teilnahme zu ermöglichen und die Attraktivität des Programms zu steigern, wurden diese Grenzen im Laufe der Zeit angepasst. Dabei wurde ab dem ersten Januar 2024 eine signifikante Änderung wirksam: Die Einkommensgrenzen werden verdoppelt, wobei seitdem die Grenze für Alleinstehende bei 40.000 Euro und für Verheiratete bei 80.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen liegt. Diese Anpassung erschließt die Zulage für rund 17,3 Millionen zusätzliche Arbeitnehmer, die nun berechtigt sind, die Sparzulage im Rahmen ihrer Steuererklärung zu beantragen, wie das Bundesfinanzministerium gegenüber dem mdr berichtete.

Obwohl die Arbeitnehmersparzulage eine verbesserte Zugänglichkeit und zahlreiche Vorteile bietet, zeigt sich, dass sie bisher nur von einem vergleichsweise geringen Teil der Anspruchsberechtigten genutzt wird. Alexander Nothaft, Sprecher des Verbands privater Bausparkassen, hebt im Online-Beitrag vom mdr hervor, dass lediglich etwa 20 Prozent der Berechtigten den Vorteil der Arbeitnehmersparzulage für Bausparverträge nutzen, während die Inanspruchnahme im Bereich des Beteiligungssparens mit nur etwa drei Prozent noch deutlich geringer ausfällt.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

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