Anordnung ist Voraussetzung

Geheimdienste sollen WhatsApp & Co. mitlesen dürfen

21.10.20 07:08 Uhr

Geheimdienste sollen WhatsApp & Co. mitlesen dürfen | finanzen.net

Das Kabinett berät an diesem Mittwoch über neue Befugnisse der Geheimdienste zur Überwachung von Kommunikation über WhatsApp und andere verschlüsselte Messenger-Dienste.

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Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, sollen der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst (MAD) künftig nicht nur laufende Gespräche via Messenger belauschen dürfen, sondern auch per Messenger versendete Botschaften mitlesen können.

Voraussetzung für die sogenannte Quellen-TKÜ ist in jedem Fall eine entsprechende Anordnung. Um die Kontrolle solcher Maßnahmen zu verbessern, wird die Zahl der Mitglieder der für ihre Genehmigung zuständigen G10-Kommission des Bundestages erhöht. Das war der SPD wichtig. Außerdem soll der Kommission ein technischer Berater an die Seite gestellt werden.

Die FDP kritisierte das Vorhaben. "Dass nun auch die Nachrichtendienste den Staatstrojaner einsetzen dürfen sollen, gleicht einem Ausverkauf der Bürgerrechte. Es überrascht sehr, dass Bundesjustizministerin (Christine) Lambrecht (SPD) als Verfassungsministerin diesen Schritt hin zum gläsernen Bürger als Ideal konservativer Sicherheitspolitik mitgeht", sagte der FDP-Vizefraktionschef Stephan Thomae der dpa. "Die Überwachung verschlüsselter Kommunikation, also die Quellen-TKÜ, ist der kleine Bruder der Online-Durchsuchung und stellt ebenso einen massiven Grundrechtseingriff dar." Beide hätten bei den verdeckt und im Gefahrenvorfeld agierenden Nachrichtendiensten "nichts verloren".

Die Union hingegen hatte lange auf die Regelung gedrungen. "Es ist gut und wichtig, dass die Anpassung des Verfassungsschutzgesetzes nun endlich auf den Weg gegeben wird", sagte ihr innenpolitischer Fraktionssprecher Mathias Middelberg (CDU). Nur so könne der Inlandsgeheimdienst auch im digitalen Zeitalter seine Rolle als Frühwarnsystem weiter ausüben./and/abc/DP/zb

BERLIN (dpa-AFX)

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