Alkoholkonsum

Glühwein in der Mittagspause: So ist die Rechtslage

11.12.24 22:17 Uhr

Glühwein in der Pause: Verliere ich meinen Job? | finanzen.net

In der Weihnachtsmarkt-Zeit ist der Glühwein in der Mittagspause eine willkommene Abwechslung zum üblichen Mittags-Programm. Doch kann dadurch Ärger mit dem Arbeitgeber drohen?

Tätigkeitsfeld entscheidend

Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber haben keinen direkten Einfluss darauf, wie Angestellte ihre Pausen gestalten. Das schließt auch den Konsum von Alkohol ein. Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel erklärt gegenüber n-tv: "Man kann zwar in der Pause ein bisschen Alkohol trinken, aber man darf in manchen Tätigkeiten nicht alkoholisiert arbeiten."

In bestimmten Berufen und Tätigkeiten ist es unerlässlich, dass Arbeitnehmer während der Arbeitszeit absolut nüchtern sind. Dies betrifft Fachanwalt Volker Görzel zufolge insbesondere sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Wer etwa komplexe Maschinen bedient oder beruflich Flugzeuge, Züge und andere Fahrzeuge steuert, muss nüchtern bleiben. Alkohol - selbst in kleinen Mengen - kann hier bereits einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellen und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie n-tv berichtet.

Ein Blick in den Vertrag gibt meist Aufschluss

Für Tätigkeiten, die keine unmittelbaren Gefährdungen mit sich bringen, wie etwa Büroarbeiten, gelten generell weniger strenge Vorgaben. In der Regel ist es unproblematisch, in der Pause ein Glas Glühwein zu genießen, solange es keine betrieblichen Richtlinien gibt, die den Alkoholkonsum ausdrücklich untersagen und die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wird. Entsprechende Regelungen ergeben sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, gesetzlichen Vorschriften oder aus unternehmensinternen Anweisungen oder Betriebsvereinbarungen, die etwa eine 0,0-Promille-Grenze für die Arbeit vorschreiben, so Fachanwalt Görzel.

Ob ein Arbeitnehmer voll arbeitsfähig sei, hängt von der persönlichen Konstitution ab, so Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg gegenüber der NOZ. Wer nach einem Glühwein mit Schuss lallend im Büro auftaucht, müsse mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Wie so oft im Arbeitsrecht kommt es also auf den Einzelfall an. Im Zweifel sollte man aber besser auf den Alkoholkonsum während der Pause verzichten.

Redaktion finanzen.net

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