Übergabeprotokoll für Mieter und Vermieter: Das gilt es zu beachten
Sowohl Vermieter als auch Mieter sind gut beraten, wenn sie gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll sowohl bei Einzug als auch bei Auszug ausfüllen. Derartige Übergabeprotokolle bewahren beide Seiten vor unliebsamen Überraschungen.
Wohnungsübergabeprotokoll als Nachweis
Mieter und Vermieter sollten sowohl bei Einzug als auch Auszug gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen, um spätere Unstimmigkeiten über den Zustand der Mietsache zu umgehen. So haben im Zweifel beide Parteien ein Dokument in der Hand, um ihre Argumentation zu untermauern, sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zu Forderungen oder Einwänden kommen. Im Rahmen des Protokolls werden bereits bestehende Schäden, die bei der Wohnungsübergabe oder der -übernahme festgestellt werden, sowie der genaue Zustand der Mietsache festgehalten.
Dies gilt es zu beachten
Dabei empfiehlt es sich, das Protokoll, das im Rahmen der Begehung der Mietsache angefertigt wird, an einem Tag zu erstellen, an dem bereits alle Möbel entfernt und alle notwendigen Renovierungs- und Reinigungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Bei der Begehung werden dann eventuelle Schäden dokumentiert sowie vermerkt, ob es sich um Gebrauchs- und Verschließspuren oder möglicherweise Schäden handelt, die eine notwendige Reparatur nach sich ziehen.
Folgende Schwerpunkte sollten geprüft werden
Zum einen sollte geprüft werden, ob der allgemeine Zustand der Wohnung dem des im Mietvertrag vereinbarten Zustandes entspricht. Dabei gilt es, eventuelle Schäden zu erkennen und im Übergabeprotokoll zu dokumentieren. Zu den typisch auftretenden Schäden gehören unter anderem Kratzer im Parkett, beschädigte Fliesen sowie defekte Einbauten, Elektrogeräte oder Heizung. Auch feuchte Stellen an den Wänden oder Schimmelflecken werden festgehalten. Idealerweise sollten etwaige Mängel wie Schäden an Fliesen, Armaturen und der Einbauküche oder Feuchtigkeitsschäden, tiefe Kratzer im Parkett sowie gebrochenes Glas zusätzlich fotografiert werden. In der Regel erkennen Gerichte solche Bilder als Beweis an, so der Ratgeber von immowelt.
Sollten alle Räume in einwandfreiem Zustand und die Wohnung bei Übergabe besenrein sein, sollte auch das im Abnahmeprotokoll vermerkt werden. Sofern die Wohnung frisch renoviert übergeben werden muss, sollte auch geprüft werden, ob auch wirklich frisch gestrichen wurde. Ebenfalls ins Übergabeprotokoll gehören Absprachen, die hinsichtlich von nötigen Reparaturen o.ä. getroffen werden. Mithin werden alle die Mietsache betreffenden Zählerstände in das Protokoll aufgenommen. Sofern es einen separaten Heizöltank für die Wohnung oder das Haus gibt, sollte auch hier der akkurate Stand notiert werden. Zudem werden Art und Anzahl der übergebenen Schlüssel dokumentiert.
Wohnungsübergabeprotokoll stets in doppelter Ausführung erstellen
Das Wohnungsübergabeprotokoll sollte stets in doppelter Ausführung erstellt werden. "Erhalten nach der Wohnungsübergabe nicht beide Parteien eine Abschrift des Protokolls, kann das zu Problemen führen", erläutert Maximilian Klug, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gegenüber immowelt. Rein theoretisch könnten sowohl Vermieter als auch Mieter im Nachhinein etwas ins Protokoll schreiben. Entsprechend sollte am Ende des Mietverhältnisses ein von beiden Parteien unterschriebenes Wohnungsübergabeprotokoll in doppelter Ausführung vorliegen.
Vertretung durch einen Dritten
Im Normalfall sind es meist der scheidende Mieter und Vermieter, die gemeinsam die Mietsache begutachten, um gemeinsam das Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen. Doch um die Mietsache ordnungsgemäß an den Vermieter zurückzugeben, können sich fachanwalt.de zufolge sowohl der Mieter als auch der Vermieter durch einen bevollmächtigten Dritten vertreten lassen. Neben den beiden Vertragsparteien oder auch deren Vertretern werden immer häufiger auch Zeugen mit hinzugezogen, um die Übergabe der Mietsache zu erledigen. Diese müssen dann auch im Wohnungsübergabeprotokoll namentlich aufgeführt werden.
Redaktion finanzen.net
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