Zoff wegen Markenname: Mr. T und Cannabis-Unternehmen Leafly im Rechtsstreit
US-Schauspieler Mr. T reicht Klage gegen Leafly ein. Das Unternehmen habe seinen Namen ohne seine Erlaubnis für ein Cannabis-Produkt verwendet. Mit dem Rechtsstreit möchte der 67-Jährige ein Zeichen setzen.
Seinen Einsatz gegen Drogen bewies US-Schauspieler Laurence Trudeaud alias "Mr. T" bereits in jungen Jahren als Teil von Anti-Drogen-Kampagnen. Dass sein Name nun für die Vermarktung eben dieses Rauschmittels verwendet wird, passt ihm daher überhaupt nicht. Er reicht Klage gegen den größten Cannabis-Online-Händler der Welt, Leafly, ein.
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Keine Verbindung zu Cannabis-Unternehmen
Dabei geht es um die Vermarktung der hybriden Cannabis-Sorte, "Mr. Tusk", das als Leafly-Logo die Initialen "Mrt." trägt. Laut Anklageschrift ist das Anliegen des Schauspielers, dass Konsumenten dadurch verwirrt werden und denken könnten, dass er mit dem Cannabis-Unternehmen unter einer Decke stecke. Und eben das möchte der 67-Jährige nicht. Seit knapp 40 Jahren habe er es Unternehmen erlaubt, unterschiedliche Werbe- und Markenprodukte unter seinem Namen zu vermarkten. Mit Rauschmitteln wie Cannabis will er aber nichts zu tun haben.
Bereits im Februar dieses Jahres habe Mr. T versucht, Kontakt zu Leafly aufzunehmen und auf das Problem hinzuweisen. Doch der Konzern ist sich keiner Schuld bewusst, das Schutzrecht verletzt zu haben. Aus diesem Grund beschloss der Schauspieler, rechtlich gegen das Unternehmen vorzugehen. Die Beschwerde ist beim US District Court for the Central District of California eingegangen.
Ein Zeichen gegen Cannabis?
Bekannt wurde Mr. T vor allem durch seine Schauspielkarriere, wobei er unter anderem in dem Boxerfilm "Rocky" mitwirkte. Bevor er berühmt wurde, arbeitete er aber auch als Bodyguard für berühmte Persönlichkeiten wie Michael Jackson oder Muhammad Ali. Ob es sein Beschützerinstinkt ist, der ihn zu diesem Handeln motivierte? Möglich ist es, denn aus der Anklageschrift geht hervor, dass der 67-Jährige keinen Schadensersatz fordert, sondern lediglich ein Zeichen setzen möchte.
Redaktion finanzen.net
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