Vermögensverwalter-Kolumne

Neues Investmentsteuergesetz: Steuerfreiheit von Fonds-Altbeständen endet am 31. Dezember 2017

26.09.16 10:58 Uhr

Neues Investmentsteuergesetz: Steuerfreiheit von Fonds-Altbeständen endet am 31. Dezember 2017 | finanzen.net

Der deutsche Anleger gilt als steuersensibel. Als in Deutschland 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt und damit gleichzeitig die Steuerfreiheit auf Kursgewinne von Wertpapieren mit einer Haltefrist von mehr als zwölf Monaten abgeschafft wurden, schichteten viele Anleger Teile ihres Vermögens in Vermögensverwaltende Investmentfonds um.

Das Ziel: Den Fond langfristig zu halten und somit die Steuerfreiheit auf Kursgewinne dauerhaft einzufrieren. Neun Jahre später wird es zu einem Klimawechsel kommen.

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet hat der Finanzminister noch vor der Sommerpause ein neues Investmentsteuergesetz durch den Bundesrat gebracht, welches unter anderem die Besteuerung von Investmentfonds ab 2018 neu regelt. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist der Wegfall der bisher garantierten Steuerfreiheit auf Kursgewinne von Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2008 erworben wurden.

Unabhängig vom Kaufdatum werden per 31. Dezember 2017 alle Fondsanteile, die vor 2009 angeschafft wurden, fiktiv veräußert und zum 01. Januar 2018 wieder angeschafft. Die bis dahin erwirtschafteten Kursgewinne werden somit steuerfrei vereinnahmt. Ab dem 1. Januar 2018 entstehende Gewinne werden dann bei Realisierung, wie alle seit 2009 getätigten Investments mit der Abgeltungssteuer belastet, egal wann der Titel erworben wurde.

Treffen will der Finanzminister damit augenscheinlich die sogenannten Millionärsfonds, die vor Einführung der Abgeltungssteuer zu Hauf gegründet wurden. Denn als Ausgleich für die rückwirkende Streichung der Steuerfreiheit wird Anlegern ein Freibetrag von 100.000 Euro für anfallende Gewinne auf Altbestände ab 2018 gewährt.

Kleinanleger bleiben somit weitestgehend von der Neuregelung verschont. Eine "Alt- Anlage" von 250.000 Euro wäre bei unterstellten Kursgewinnen von fünf Prozent im Jahr immerhin für weitere acht Jahre von der Abgeltungssteuer befreit. Bei einer Summe von einer Million verbleiben bei dieser Betrachtung nur noch zwei Jahre Schonfrist.

Die Abneigung vieler Anleger, Steuern auf Kapitalerträge abzuführen, gewährte in der Vergangenheit auch vielen suboptimal gemanagten oder teuren Fonds einen gewissen Bestandsschutz. Nach dem Motto: "Lieber wenig Rendite, aber dafür steuerfrei" hielten Investoren standhaft an der getätigten, vermeintlich steuerfreien Investition fest. Dies macht künftig keinen Sinn mehr, sodass sich ein kritischer Blick auf die schlummernden Altbestände lohnen kann.

Von Ralph Rickassel, PMP Vermögensmanagement in Düsseldorf, eine Niederlassung der Donner & Reuschel Lux S.A.

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