US-Börsenaufsicht SEC will ESG-Fonds strenger kontrollieren
Die US-Börsenaufsicht SEC will verstärkt gegen Nachhaltigkeitsfonds vorgehen, die mit übertriebenen Umwelt-, Sozial- und Governance-Empfehlungen (ESG) werben.
Werte in diesem Artikel
• Klarere Definitionen fehlen im bislang schwach regulierten Markt
• ESG-Kriterien werden für Etikettenschwindel und Greenwashing missbraucht
• Investmentgesellschaft BNY Mellon abgemahnt
Wie die Financial Times berichtet, will die SEC künftig genau festlegen, wann und wie Investmentfonds verschiedene Begriffe, wie "ESG, "nachhaltig" oder "kohlenstoffarm" in ihrem Namen verwenden können und welche Kriterien sie erfüllen müssen.
Kritik an dem bisherigen Umgang mit den ESG-Kriterien gibt es schon länger. Zuletzt war nach der Auslistung von Tesla aus dem S&P 500 Nachhaltigkeitsindex lautstark über die zugrunde liegenden Kriterien diskutiert worden. Der Mark sei zu schwach reguliert, bemängeln Experten, klare Definitionen fehlten bislang.
Nachhaltige Fonds
Das Volumen der nachhaltigen Fonds hat sich in den letzten drei Jahre mehr als verdoppelt: Im Vergleich zu einer Milliarde US-Dollar im Jahr 2019, belief sich das globale Vermögen nachhaltiger Fonds Ende März 2022 nach Angaben von Morningstar auf 2,77 Milliarden US-Dollar. In der ESG-Investitionskategorie sind Umwelt- und Klimafonds und Impact-Investitionen für das Gemeinwohl enthalten. Auch Fonds, die Investitionen etwa in die Tabak- oder Schusswaffen-Branche ausschließen, zählen dazu.
Regulierung der ESG-Kriterien durch die SEC
Laut bereits bestehender Regelungen dürfen Fonds die Abkürzung ESG nur im Titel führen, wenn sie mindestens 80 Prozent des verwalteten Vermögens entsprechend investieren. Die SEC wolle zukünftig nun auch Informationen darüber fordern, wie die ESG-Fonds vermarktet werden, wie die Kriterien in die Investitionen einfließen und wie die Fonds auf den Jahresversammlungen der Unternehmen abstimmen, berichtet die Financial Times unter Berufung auf Insiderkreise. Ein Gremium um SEC-Vorsitzenden Gary Gensler solle über die Freigabe des Regelentwurfs zur öffentlichen Stellungnahme abstimmen. Der Regelentwurf geht auf eine Analyse des ESG-Marktes aus dem April 2021 zurück.
"Es gibt derzeit eine große Bandbreite an Begriffen und Kriterien, die Vermögensverwalter verwenden können", zitierte die Financial Times Gary Gensler im März. Es sei an der Zeit, transparent zu machen, ob ein Fonds wirklich das ist, was es vorgebe zu sein.
Ermittlungen gegen BNY Mellon und DWS
Jüngst zeigen zwei Untersuchungen, dass die SEC und auch die deutsche Börsenaufsicht eine härtere Gangart anschlagen: Zum einen mit einem Vergleich in Höhe von 1,5 Millionen US-Dollar gegenüber der Anlagegesellschaft BNY Mellon. Dabei handelt es sich um den ersten Fall von Ermittlungen im Zusammenhang mit ESG-Kriterien von Fonds in den USA. Der BNY Mellon wird vorgeworfen, falsche und unzureichende Angaben zu ESG-Kriterien ihrer Investmentfonds gemacht zu haben. Die Investmentgesellschaft erklärte daraufhin, sie habe ihre Fondsunterlagen aktualisiert, und keiner ihrer nachhaltigen Fonds sei von der Aufsichtsbehörde beanstandet worden.
Zum anderen bei den Durchsuchungen in Zusammenhang mit Greenwashing-Vorwürfen bei der Deutsche Bank-Tochter DWS in Frankfurt. DWS-Chef Asoka Wortmann musste daraufhin seinen Posten räumen.
Die Schweizer Fondsbranche will sich vom Greenwashing distanzieren
Auch in der Schweiz sind Fälle von Greenwashing-Vorwürfen und nachhaltigen Etikettenschwindel bekannt. Der Verband "Asset Management Association Switzerland" distanzierte sich zuletzt in einem Positionspapier entschieden davon: "Die AMAS anerkennt, dass von Schweizer Finanzinstituten Greenwashing betrieben wird und gibt zum Ausdruck, dass sie diese vereinzelt vorkommende Praxis als Rechts- und Reputationsrisiko für den Schweizer Finanzplatz erkannt hat und generell missbilligt". Er fordert eine Nulltoleranz-Politik gegenüber Verstößen, weißt aber auch darauf hin, dass die Aufdeckung und Bekämpfung solcher Greenwashing-Praktiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette schwierig sein dürfte.
Redaktion finanzen.net
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