Havarie der Schiffsfonds: Welche Rechte Anleger haben
Risiken wie Kredite in japanischer Währung und hohe Innenprovisionen verschärfen die Lage für gebeutelte Anleger. Was rechtlich möglich ist.
von Michael-H. Schulz, €uro am Sonntag
Wieder ein Schuss vor den Bug: Mitte März erhielten Anleger der Schiffsbeteiligungen CFB-Fonds 167, 169 und 171 die Mitteilung, dass man die in Aussicht gestellte Ausschüttung für 2011 nicht zahlen könne. Auch beim Fonds Shipping Select XXV des börsennotierten Initiators HCI wartete der Treuhänder mit Hiobsbotschaften auf: Ausschüttungsausfall, Liquiditätsengpass, Nachschusszahlungen.
Als wäre das nicht genug, braut sich weiteres Unheil für viele Fondsanleger zusammen. Die japanische Traditionsreederei Sanko Steamship bittet Gläubiger, Vercharterer und Geldgeber um Zahlungsstundungen. Schon ist von einer „existenzbedrohenden Lage“ die Rede. „Sanko Steamship und das Zen des Bankrotts“, schrieb der führende Branchendienst Lloyds List aus London dazu. Rund 150 Handelsschiffe hat die japanische Reederei neben den eigenen Schiffen gechartert: Tanker, Massengutfrachter und Versorger. 25 davon gehören Anlegern beziehungsweise den finanzierenden Banken von Emissionshäusern wie etwa HCI oder König & Cie.
Währungsspekulation inklusive
Hinter den beunruhigenden Wasserstandsmeldungen stecken längst nicht mehr nur Fracht- beziehungsweise Charterrateneinbrüche und steigende Bunkerkosten wie im Fall von Sanko. Zuletzt erwischte es auch Schiffe, die bislang ordentlich Geld verdient hatten. Diesen Beteiligungen wie etwa den Containerschiffjumbos der CFB- Fonds werden Kredite in japanischen Yen zum Verhängnis. Bis 2007 war es für viele Initiatoren Usus, eine solche Währungsspekulation mit einzubauen — da man mit dem früher schwächeren Yen und Währungsgewinnen gegenüber dem Dollar das Darlehen günstig tilgen konnte. Somit konnte man die Ausschüttung für Anleger frisieren. In den vergangenen Jahren hat der Yen jedoch deutlich aufgewertet.
Das wirkt nun wie ein Bumerang. Legt der Yen gegenüber dem US-Dollar zu, steigt der Darlehenswert der Beteiligung. Die Tilgung kostet mehr Geld als in der Prognose eingeplant. Die Banken, die die Kredite vergeben haben, haben sich gegen Kursschwankungen abgesichert — mit der sogenannten 105-Prozent-Klausel. Und die wird den Anlegern nun zum Verhängnis.
Diese Klausel besagt vereinfacht: Der Darlehensbetrag darf durch das Kursverhältnis zwischen US-Dollar und Yen nur bis maximal 105 Prozent überschritten werden. Ist die Grenze überschritten, dürfen Banken geplanten Ausschüttungen des Fonds an Anleger widersprechen, damit die Grenze eingehalten wird. Je nach Gesellschaftervertrag sind auch Rückforderungen vorangegangener, bereits erfolgter Ausschüttungen denkbar.
Die Bank gewinnt immer, Anleger müssen in den sauren Apfel beißen. Und merken, dass ihr Bruchteil, den sie an den Containerschiffen, Massengutfrachtern oder Tankern besitzen, immer Eigentum unter Bankvorbehalt ist. Ist der Schuldendienst gefährdet, verlangen Kreditinstitute weitere Sicherheiten.
Ob sie auf Ausschüttungen verzichten, sie zurückzahlen oder frisches Eigenkapital nachschießen, „in jedem Fall ist es wichtig, dass sich Anleger mit der Zukunftschance ihrer Beteiligung befassen“, rät Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalrecht von der Bremer Kanzlei KWAG. Nicht jedes Sanierungskonzept für eine Not leidende Schiffsbeteiligung sorgt dafür, dass der Fonds in ruhigeres Fahrwasser gelangt. Branchenkenner gehen davon aus, dass weitere Sanierungen von finanziell havarierenden Fonds nicht funktionieren werden. „2012 wird es mehr Pleiten geben“, sagt ein Insider. Konsequenz: Der Insolvenzverwalter bittet die Anleger zuerst zur Kasse.
„Rund 50 Schiffsgesellschaften haben bereits Insolvenz angemeldet, weil die Einnahmen aus dem Charterbetrieb nicht ausreichen, um Betriebskosten und die Schiffshypothek zu bedienen. Nach Angaben des Branchendiensts „Fondstelegramm“ droht gar rund 700 Schiffsfonds die Insolvenz.
Fette Provisionen rächen sich
Für Anwalt Jan-Henning Ahrens „haben Schiffsfonds konstruktionsimmanente Risiken“. Neben der Währungsspekulation zählt er vor allem die hohen Neben- und Weichkosten wie Innenprovisionen auf. Überschreiten die den Wert von 15 Prozent des eingesammelten Kapitals, können Anleger auf Schadenersatz klagen, da Fondsgesellschaften diese Beträge quasi mit erwirtschaften. Auch Kick-backs, also Rückvergütungen, die hinter dem Rücken des Anlegers aus einem Agio an den Vertrieb zurückgezahlt werden, berechtigen zu einem Schadenersatzanspruch gegenüber der Bank. Hier weiß der Anleger nicht, ob sein Berater ihn objektiv berät oder nur aufgrund der Provision eine Empfehlung für eine bestimmte Anlage ausspricht. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall eines Filmfonds entschieden (Az. ZR 191/10).
Solche Rückabwicklungsansprüche gegenüber Banken lassen sich am ehesten gerichtlich durchsetzen. Daneben ergeben sich eventuell Ansprüche, wenn im Prospekt manche Risiken fehlerhaft dargestellt wurden. Aber auch Nachschüsse von frischem Eigenkapital sollten Anleger Ahrens’ Meinung nach prüfen. Sind sie dazu nicht verpflichtet, „besteht ein Austrittsrecht“, erklärt der Anwalt. In diesem Fall ist das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben gegenüber der Fondsgesellschaft zu ermitteln.
In den bisherigen Sanierungsfällen haben Anleger mehrheitlich Geld nachgeschossen, entweder als Gesellschafterdarlehen oder in Form von zusätzlichem Eigenkapital. Im ersten Fall können sich Dritte an dem Schiffsfonds beteiligen, allerdings haften sie zusätzlich.
Empfehlenswerter ist es, Eigenkapital nachzuschießen. Dafür wird eine Kapitalerhöhung nach Paragraf 272 Handelsgesetzbuch durchgeführt. Dabei zahlen Anleger erhaltene Ausschüttungen zurück. Der Vorteil: Anleger werden später gegenüber Banken bevorzugt bedient. Die Haftung für erhaltene Liquiditätsauszahlungen erlischt.
27,1 Millionen Euro stammten 2011 laut Angaben des Verbands Geschlossene Fonds (VGF) allein aus Eigenkapitalerhöhungen. Das meiste für finanziell havarierende Schiffe. Satte 50 Prozent davon sammelten allein die Schiffsfondsinitiatoren von Anlegern ein.
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12.03.2012 | HCI Capital neutral | WestLB AG | |
16.11.2011 | HCI Capital neutral | WestLB AG | |
10.02.2009 | HCI Capital Downgrade | SRC Research GmbH | |
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18.06.2009 | HCI Capital verkaufen | Hamburger Sparkasse AG (Haspa) | |
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