Kolumne

Das Steuersparpotenzial bei Kinderkonten

21.12.20 14:21 Uhr

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Das Steuersparpotenzial bei Kinderkonten | finanzen.net

Mit dem Kinderkonto von Ginmon haben Sie die Möglichkeit, Ihren Nachwuchs in Form eines kostengünstigen und renditestarken ETF-Portfolios zu fördern und für die Zukunft abzusichern. Das ETF-Portfolio bildet eine innovative Alternative zu den klassischen Produkten des Sparens.

Beispielhaft haben das sehr verbreitete Sparbuch bei Bank oder Sparkasse durch anhaltend niedrige Zinsen und hohe Kontoführungskosten stark an Attraktivität verloren.

Dafür bietet das Kinderkonto, neben den grundsätzlichen Vorteilen des normalen ETF Portfolios bei Ginmon, auch aus steuerlicher Sicht großen Vorteile, von denen Sie und Ihre Kinder dank unseres eigens entwickelten Steueroptimierungsalgorithmus apeironenhance profitieren. Ihr Kind wird als Inhaber des Kontos als vollwertiger Steuerzahler eingestuft und es steht ihm neben dem Sparerpauschbetrag auch ein steuerlicher Grundfreibetrag zu.

Durch den Sparerpauschbetrag sind für jeden Sparer in Deutschland jährlich Kapitalerträge in Höhe von 801 € steuerfrei. Darunter fallen beispielsweise Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne. Diesen Steuervorteil können alle unsere Kunden in Form eines Freistellungsauftrages im Menü des Ginmon-Kontos beantragen und nutzen.

Bei einem Kinderkonto kommt aber noch der steuerliche Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 € (Stand 2020) hinzu. Dieser Freibetrag kann mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung bei Ihrem Finanzamt beantragt werden. In Verbindung mit der Sonderausgabenpauschale in Höhe von 36 € sind bei Kinderkonten Kapitalerträge über 10.245 € jährlich von der Steuer befreit.

In diesem Beispiel übersetzt sich der Steuerfreibetrag des Kinderkontos unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (25 %), dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % und der Kirchensteuer von 9 % (in Bayern und Baden-Württemberg nur 8 %), die auf die Abgeltungssteuer angesetzt werden, in eine Steuerersparnis von 2.868,11 €.

Zudem können Sie mit einem Sparplan auf das Kinderkonto noch von weiteren Steuervorteilen profitieren. Denn bei Schenkungen an die eigenen Kinder fällt grundsätzlich zwar Schenkungssteuer an, es existieren aber auch hier Freibeträge, von denen Sie profitieren können. So steht jedem Ihrer Kinder alle zehn Jahre ein Freibetrag in Höhe von 400.000 € zu. Schenkungen in diesem Rahmen sind schenkungssteuerfrei und vermindern gleichzeitig das später zu versteuernde Erbe.

Als Chief Investment Officer leitet Fabian Knigge den Bereich Investment & Wealth Management bei Ginmon. Zuvor war er im Portfolio Management im Bereich Aktien Europa bei Union Investment tätig. Er hält einen Masterabschluss in Finance von der Bocconi-Universität Mailand und ist CFA Charterholder.