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Steuern: Was gilt bei physisch hinterlegten Silber-ETCs?

26.03.19 17:30 Uhr

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von Emmeran Eder, Euro am Sonntag

Ich plane, in einen physisch hinterlegten Silber- ETC zu investieren, aller Voraussicht nach in den Physical Silver ETC von Xtrackers (ISIN: DE 000 A1E 0HS 6). Dessen Emittent ist die Fondsgesellschaft DWS. Sind Kursgewinne derartiger Silber-ETCs nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei oder unterliegen sie der Abgeltungsteuer?



€uro am Sonntag: Das Thüringer Finanzgericht hat in einem vergleichbaren Fall über Gold-ETCs entschieden. Konkret handle es sich bei den Gold Bullion Securities genannten Inhaberschuldverschreibungen nicht um eine Kapitalforderung, da sie auf die Lieferung einer Sache gerichtet seien (Az. 2 K 60/16). Daher seien ihr Erwerb und die Einlösung oder der Verkauf wie ein unmittelbarer Erwerb und unmittelbarer Verkauf physischen Goldes zu beurteilen.

"Im Ergebnis wären Gewinne somit nach der Jahresfrist steuerfrei", erklärt Daniel Sahm, Steuerberater bei Ecovis Bayla-Union in München. Nach den Emissionsbedingungen handelte es sich bei den Gold Bullion Securities um eine durch physisches Gold besicherte, unbefristete Schuldverschreibung ohne Verzinsung und ohne Endfälligkeit. Nach dem Produktinformationsblatt verbrieft jede einzelne Gold-Bullion-Security-Schuldverschreibung einen effektiven Anspruch auf Gold. Für das Urteil war entscheidend, dass die DWS nach den Emissionsbedingungen kein eigenständiges Kapitalnutzungsrecht hatte.
Ihr war es verwehrt, über das eingesammelte Kapital frei zu verfügen. Sie musste es zur Besicherung der verbrieften Auslieferungsansprüche in physisches Gold investieren. "Die Urteilsgrundsätze lassen sich genauso auf physisch hinterlegte Silber-ETCs anwenden", meint Sahm. Unter dem Az. VIII R 7/17 ist das Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Entsprechende Steuerbescheide sollte man daher offenhalten.








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Bildquellen: Julian Mezger für Finanzen Verlag