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Digitaler Arbeitsplatz: Diese Konflikte und Risiken birgt das Arbeiten im Metaverse

16.12.24 06:41 Uhr

Metaverse-Workplace: Geniale Erweiterung für das Homeoffice oder risikoreiche Umgebung am Arbeitsplatz? | finanzen.net

Das Arbeiten im Metaverse kann sowohl einige Vorteile wie auch Nachteile mit sich bringen.

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• Umsatz im Metaverse Workplace Markt soll bis 2030 auf 25,71 Milliarden Euro steigen
• Metaverse könnte die soziale Atmosphäre eines Remote-Arbeitsplatzes verbessern
• Virtueller Arbeitsplatz bietet Potenzial für Konflikte

So viele Menschen arbeiten schon am Metaverse-Arbeitsplatz

Das Arbeiten im Metaverse ist längst nicht mehr so abwegig, wie es für manche vielleicht scheinen mag. Laut Statista wird im Metaverse Workplace-Markt im Jahr 2023 etwa 3,87 Milliarden Euro umgesetzt werden. Die Prognose für das Jahr 2030 liegt mit 25,71 Milliarden Euro noch höher. Erwartet wird ein jährliches Umsatzwachstum von 31,04 Prozent. Außerdem zeigt sich in einem weltweiten Vergleich, dass in den USA am meisten Umsatz in diesem Bereich erwartet wird. Unter den Deutschen glauben 43 Prozent der Befragten, dass zukünftige Büroarbeit im Metaverse stattfinden wird. Zehn Prozent gehen sogar davon aus, dass die Arbeit in Zukunft zu großen Teilen im Metaverse stattfinden wird. Wiederum 32 Prozent halten dies nicht für wahrscheinlich. Weitere 33 Prozent halten eine Arbeit im Metaverse zu kleinen Teilen für möglich.

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Wie das Metaverse den Arbeitsplatz verändern wird

Ein Metaverse-Arbeitsplatz beschreibt jede Virtual-Reality-Umgebung, in der man seine Arbeit erledigen kann, wie Metamandrill erklärt. Diese virtuellen Umgebungen müssen jedoch nicht nur digital, sondern können auch in der physischen Welt zugänglich sein. Einer der Vorteile des digitalen Arbeitsplatzes ist, dass er jederzeit voll anpassungsfähig ist. So können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Umgebung auf jede erdenkliche Weise verändern. Zum Beispiel könnte man sein Büro in Sekunden umgestalten. Doch welche Vorteile bringt das Metaverse für den Arbeitsprozess? Zunächst einmal bietet ein digitaler Arbeitsplatz dieselben Vorteile wie auch ein Büro. Zusätzlich kann man in der digitalen Arbeitsumgebung nun auch 3D-Modelle und -Skizzen erstellen, laufende Arbeiten zeigen und das digital freigegebene Bildschirmmodell von 2D auf 3D erweitern. Erstellte Dokumente können sofort an Kollegen versendet werden und diese können auch zur selben Zeit bearbeitet werden. Einer der größten Vorteile des digitalen Arbeitsplatzes ist außerdem die soziale Atmosphäre eines Arbeitsplatzes. Denn das Arbeiten ohne persönliche Verbindungen kann dazu führen, dass sich Menschen isoliert und einsam fühlen. Diskussionen zum Metaverse konzentrieren sich jedoch oft darauf, wie diese Technologie Menschen zusammenbringen kann.

Vor allem die Pandemie hat die Form der Telearbeit vorangetrieben. Hier musste man sich aus Notwendigkeit an technologische Fortschritte anpassen. Viele bekamen hier schon einen Vorgeschmack auf das Metaverse als Arbeitsplatzzukunft. Um das Metaversum jedoch vollumfänglich nutzen zu können, bedarf es einiger technischer Hilfsmittel, wie zum Beispiel Virtual-Reality-Headsets, Augmented-Reality-Brillen und Mixed-Reality-Geräte. Und all die verschiedenen Geräte, die dafür genutzt werden, bieten eine andere Erfahrung mit geteilten Inhalten.

Konflikte am digitalen Arbeitsplatz

Doch abseits der vielen Vorteile, die das Arbeiten im Metaverse mit sich bringen soll, gibt es auch einige Nachteile, wie die Gleiss Lutz-Anwaltskanzlei erklärt. Obwohl beim Metaverse immer auch die soziale Komponente erwähnt wird, fühlen sich Interaktionen in der digitalen Welt im Vergleich zur Realität oftmals noch unpersönlich und weniger real an. Wie auch sonst im Internet können sich Nutzer durch die Verwendung falscher Namen für anonym und nicht verfolgbar halten. Daraus folgt, dass in der digitalen Umgebung mit einer geringeren Hemmschwelle hinsichtlich (verbaler) Übergriffe und Belästigungen zu rechnen ist. Medienberichten zufolge ist dies zum Teil auch schon der Fall. So soll der Avatar einer britischen Journalistin nach eigenen Angaben im Metaverse sexuell belästigt worden sein. Zudem sollen auch frauenfeindliche Kommentare geäußert worden sein.

Doch neben diesen direkten Risiken von Belästigungen stellen sich vor allem Rechtsfragen bei der Bewertung von Diskriminierungen im Metaverse. Man stelle sich zum Beispiel vor, ein männlicher Nutzer erstellt einen Avatar und erfährt eine Benachteiligung, weil die Gegenpartei denkt, dass es sich bei dem Nutzer um eine Frau handle. Dabei handelt es sich um einen Fall von Putativdiskriminierung. Nun stellt sich die Frage, ob man in einem solchen Fall von einer Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ausgehen kann, obwohl das Diskriminierungsmerkmal nur virtuell existiert. Dennoch handelt es sich auch beim Metaverse nicht um einen rechtsfreien Raum. Auch wenn das Durchsetzen von Rechten schwierig sein mag, sind aus dem Arbeitsverhältnis resultierende Rechte und Pflichten auch am digitalen Arbeitsplatz gültig. Arbeitgeber sind deshalb aufgrund ihrer Fürsorgepflicht dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zu schützen und ihnen einen sicheren "virtuellen" Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitnehmer sind wiederum auf Basis ihres Arbeitsverhältnisses zur Loyalität gegenüber ihrem Arbeitgeber verpflichtet.

Um unerwünschtem Verhalten vorzubeugen, ist es wichtig, klare Verhaltensregeln für die Nutzung des digitalen Raums aufzustellen. Außerdem wäre es ratsam, zukünftig allgemeine Verhaltensrichtlinien zu entwickeln, die auch Interaktionen im Metaverse abdecken. Häufig können die Richtlinien zur Nutzung von sozialen Medien durch Bestimmungen für die Arbeit im Metaverse ergänzt werden. Zusätzlich können Schulungen dazu beitragen, dass Arbeitnehmer sensibilisiert werden. Technische Maßnahmen wie beispielsweise ein personalisiertes Login-Verfahren zur Identitätsverifizierung und identifizierbare Avatare ermöglichen die Rückverfolgung von "Tätern" und haben allein aus diesem Grund bereits präventive Wirkung. Kommt es nun trotz aller Maßnahmen doch zu einem Fehlverhalten, muss dieses, abhängig vom konkreten Vorwurf, entsprechend sanktioniert werden.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: PopTika / Shutterstock.com