ICOs im Visier

BaFin in Sorge wegen Bitcoin & Co.: Dieses Investment könnte einen Totalverlust nach sich ziehen

10.11.17 19:45 Uhr

BaFin in Sorge wegen Bitcoin & Co.: Dieses Investment könnte einen Totalverlust nach sich ziehen | finanzen.net

Die deutsche Finanzaufsicht hat sich erstmals konkret zu Initial Coin Offerings (ICO) geäußert und eine eindringliche Warnung für Anleger formuliert.

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Anleger, die ihr Geld in virtuelle Börsengänge, so genannte Initial Coin Offerings, kurz ICOs, investieren, müssen im schlimmsten Fall mit einem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals rechnen. Davor warnen die Finanzaufseher von der BaFin, wie das "Handelsblatt" vorab berichtet.

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Offizielle Warnung vor ICO

Die Behörde begründet ihre Warnung mit "erheblichen Risiken", die derartige Investments mit sich bringen, sie zählten zu "höchst spekulativen Investments". Dabei macht der BaFin offenbar insbesondere das aktuell große Interesse am Thema Kryptowährungen Sorgen, denn dies ziehe auch Betrüger an, warnt die Behörde weiter.

ICOs als Geldgeschaffungsmaßnahme für Startups

Im Rahmen von ICOs decken Startups ihren Finanzierungsbedarf auf anderem Weg als im Rahmen eines klassischen Börsengangs. Anleger investieren in ein Unternehmen und erhalten im Gegenzug digitale Token. Diese Methode ist unreguliert und hat für Anleger der BaFin zufolge zudem einen enormen Nachteil: Investoren erhalten - anders als beim Erwerb von Aktien - kein Mitspracherecht, sondern erwerben stattdessen eine Art zukünftige Gewinnbeteiligung an der Entwicklung des Unternehmens. Man wird also im Rahmen eines ICOs nicht zum Miteigentümer und erhält keine Firmenanteile, sondern bekommt für seine Investition eine neu geschaffene Kryptowährung. Deren Wertentwicklung ist allerdings an das Geschäftsmodell des Startups gekoppelt und alles andere als verlässlich prognostizierbar. Zudem seien die Geschäftsmodelle vieler Unternehmen, die sich über ein ICO finanzieren, für Anleger nur schwer überprüfbar, so die Aufsichtsbehörde weiter.

Ein weiterer Kritikpunkt der BaFin: Die im Rahmen von ICOs ausgegeben digitalen Token unterlägen "häufig großen Preisschwankungen" und bringen zudem das Risiko eines "nicht liquiden oder gar nicht vorhandenen Zweitmarkts" mit sich. Möglicherweise werden Investoren, die das Digitalgeld erworben haben, keinen Käufer für ihre Token finden.

Auch Kryptowährungen im Visier der Behörde

Nicht nur der Kapitalbeschaffung im Rahmen von ICOs steht die Behörde skeptisch gegenüber, auch Kryptowährungen im Allgemeinen stehen bei der BaFin unter besonderer Beobachtung. Besonders die starken Kursschwankungen bei Digitalwährungen betrachten die Finzanzmarktaufseher dabei mit Sorge. "Virtuelle Währungen weisen eine sehr hohe Volatilität auf. Kursschwankungen von über 10% innerhalb eines Tages sind keine Seltenheit. Nimmt die Beliebtheit einer bestimmten virtuellen Währung ab, kann ihr Kurs massiv und dauerhaft einbrechen. Dies kann auch zum Totalverlust führen", erklärte BaFin-Pressesprecher Mario Kyriasoglou kürzlich im Interview mit "wallstreet online". Dennoch sieht er auf Basis der aktuellen Gesetzeslage hierzulande keine Grundlage für ein Verbot virtueller Währungen.

Redaktion finanzen.net

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